Sie müssen Ihrem Kunden nach erfolgtem Widerruf die geleisteten Zahlungen binnen 14 Tagen erstatten. In § 357 Abs. 7 BGB ist folgendes geregelt:

 

§ 357 BGB Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

(7) Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn

1. der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war, und
2. der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche über sein Widerrufsrecht unterrichtet hat.

 


Sollte die Ware einen Wertverlust erlitten haben, dann hat Ihr Kunde Wertersatz zu leisten. Dieser Wertverlust muss

 

  1. auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen sein, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war und
  2. Sie müssen Ihren Kunden nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche über sein Widerrufsrecht unterrichtet haben. 

 

Im Prinzip war dies vor dem 13.6.2014 auch schon so. Ihr Kunde darf auch künftig die Ware prüfen. Dieses Prüfungsrecht beinhaltet auch ein Testen der Ware.

 

 

FAQ Widerrufsrecht, Informationspflichten

Weitere Informationen zum Widerrufsrecht und die für Onlinehändler bestehenden Informationspflichten finden Sie hier.

 

Zu den Informationspflichten zählen insbesondere:

 

Häufige Fragen im Zusammenhang mit der Rückabwicklung nach dem Kaufvertrag:

 

 

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