IDO, IDO Management GmbH, Dr. Harald Schneider, Guido Vierkötter, Ralf Niermann

Die Personen Dr. Harald Schneider, Guido Vierkötter, Ralf Niermann

Anhand des Impressums der Domain www.ido-verband.com/impressum wird deutlich, wer für die journalistisch-redaktionellen Informationsinhalte verantwortlich ist:

 

Rechtsanwalt Dr. Harald Schneider, Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Rechtsanwalt Guido Vierkötter LL.M. (Gewerblicher Rechtsschutz)
Ralf Niermann, Kaufmann

 

Bei den Rechtsanwälten Dr. Schneider und Vierkötter dürfte es sich um die in der Leistungsordnung des IDO mehrfach als Auftragnehmer bezeichneten „Volljuristen“, die in Zusammenarbeit mit der vorstehend genannten IDO Management GmbH die beschriebenen Leistungen für den IDO erbringen handeln.

 

Der im Impressum des IDO genannte Kaufmann Ralf Niermann betreibt hauptberuflich die Firma

 

EuroTreuhand Inkasso GmbH
Amsterdamer Str. 133 b
50735 Köln
AG Köln, HRB 41605
www.eti-experts.de

 

Prokurist dieser Firma ist – siehe da – Rechtsanwalt Dr. Harald Schneider.

Der IDO, die IDO Management GmbH und die Verantwortlichen

Betrachten wir das Personen- und Firmengeflecht noch einmal genauer:

 

Der IDO wird durch den Vorstand vertreten.

 

Vorstand

– Sarah Spayou (1. Vorsitzende), – heute 32 Jahre alt, 21 Jahre jung bei Gründung des Klägers
– Dr. Harald Schneider, 62 Jahre
– Guido Vierkötter (Stellvertreter), 43 Jahre
– Ralf Niermann, 64 Jahre

 

Der Vorstand wiederum wird durch die Präsidentin Frau Helene Eibl (Stand: 04/2019; Landgericht Göttingen, Az.: 3 O 51/18, Urteil vom 10.04.2019) vertreten.

 

Verantwortliche für die journalistisch-redaktionellen Informationsinhalte des IDO:

– Rechtsanwalt Dr. Harald Schneider
– Rechtsanwalt Guido Vierkötter
– Ralf Niermann

 

Im Impressum des IDO wird als Geschäftsführerin Frau Leonie Boddenberg-Araiedh genannt. Heute 31 Jahre alt, 20 Jahre jung bei Gründung des IDO.

 

IDO Management GmbH

Geschäftsführer

– Herr Joachim Eibl – verheiratet mit der Präsidentin des IDO
– Frau Sarah Spayou – 1. Vorsitzende des Vorstandes des IDO

 

Verantwortliche für die journalistisch-redaktionellen Informationsinhalte der IDO Management GmbH:

– Rechtsanwalt Dr. Harald Schneider
– Rechtsanwalt Guido Vierkötter
– Ralf Niermann

 

Kaufmann Ralf Niermann

Er betreibt hauptberuflich die Firma EuroTreuhand Inkasso GmbH.

 

Prokurist dieser Firma ist Rechtsanwalt Dr. Harald Schneider, zugleich Vorstandmitglied des IDO e.V., zugleich Verantwortlicher für die journalistisch-redaktionellen Informationsinhalte der IDO Management GmbH

 

Rechtsanwalt Dr. Harald Schneider

Vorstandmitglied des IDO e.V., Verantwortlicher für die journalistisch-redaktionellen Informationsinhalte der IDO Management GmbH.

 

Geht hier alles mit rechten Dingen zu?

Wenn auch Sie Zweifel haben, dann sind wir schon zu dritt. Das OLG Stuttgart hat ebenfalls Zweifel geäußert.

Die IDO Management GmbH und der IDO Verband

 

Unter der Anschrift des IDO wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 14.07.2016 die Firma

 

IDO Management GmbH
Uhlandstr. 1
51379 Leverkusen

 

gegründet und bei dem Handelsregister des AG Köln unter der Nummer HRB 88590 am 26.08.2016 mit einem Stammkapital von 25.000 Euro eingetragen.

 

Als Geschäftszweck wird die

 

Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der Beschaffung von juristischen Informationen, Entwicklung und Bereitstellung von Rechtstexten, Softwareentwicklungen, Organisation eines rechtlichen Beratungssystems mit aktueller Informationsversorgung und update-Service

 

angegeben.

 

Als Geschäftsführer sind Herr Joachim Eibl, Frechen, und Frau Sarah Spayou, Leverkusen, eingetragen. Die 25.000 Geschäftsanteile zu je 1 Euro auf das Stammkapital von 25.000 Euro werden laut Satzung vom 14.07.2016 mit 13.000 Anteilen auf das Stammkapital vom IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. und mit 12.000 Anteilen auf das Stammkapital von Herrn Joachim Eibl, gehalten.

 

Die Geschäftsführer der Gesellschaft sind allein vertretungsbefugt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Sie können also Geschäfte mit sich selbst und der vertretenen Gesellschaft abschließen.

 

Bei dem geschäftsführenden Gesellschafter Herrn Joachim Eibl handelt es sich um den Ehemann der Präsidentin des IDO, Frau Helene Eibl (Stand: 04/2019; Landgericht Göttingen, Az.: 3 O 51/18, Urteil vom 10.04.2019).

Warum hat der IDO diese Gesellschaft gegründet?

Diese Frage kann letztlich nur der IDO beantworten.

 

Als außenstehender Betrachter könnte man den Eindruck gewinnen, dass die Gründung dieser Gesellschaft dazu dienen könnte, etwaige Überschüsse des IDO durch Erhöhung der Ausgabenseite zu verringern, wie z.B. durch Rechnungen für von der gegründeten Gesellschaft erbrachten Leistungen. Überschüsse des IDO würden auf diese Weise letztlich dann aber trotzdem der 1. Vorsitzenden Frau Spayou und weiteren Personen zukommen.

 

Zu dieser Schlussfolgerung kann man auch aufgrund einer Internetauswertung der Internetdomain www.ido-verband.com und der vom IDO betriebenen Internetdomain www.onlineunternehmer-info.de gelangen.

 

Leistungsordnung des IDO

Der IDO veröffentlicht auf seiner Webseite seine Leistungsordnung. Darauf geht folgendes hervor:

 

1. Rechtstexte, Formular-Service und update-Service:

 

Leistungserbringerin ist die IDO Management GmbH, Uhlandstr. 1, 51379 Leverkusen in Zusammenarbeit mit spezialisierten Volljuristen die auf Grund von Einzel- oder Rahmenbedingungen beauftragt werden,

 

2. Ersteinschätzungen bei Abmahnungen:

 

Leistungserbringer sind spezialisierte Volljuristen mit denen der IDO-Verband auf Grund von Einzel- oder Rahmenverträgen zusammenarbeitet.

 

3. Web-Check:

 

Leistungserbringer sind spezialisierte Volljuristen mit denen der IDO-Verband auf Grund von Einzel- oder Rahmenverträgen zusammenarbeitet.

 

4. Technischer Support:

 

IDO Verband erteilt auf Grund der von ihm gesammelten Erfahrungen und Informationen  Auskünfte zur rechtssicheren Umsetzung gesetzlicher Vorgaben…..oder versucht, für solche Probleme Kooperationspartner zu finden, die weiter helfen….

 

5. Forderungsmanagement:

 

Der IDO Verband stellt seinen Mitgliedern (ohne wirtschaftliche Vorteile für den Verband) ausgesuchte Inkassodienstleister vor, die sich auf Online-Unternehmen spezialisiert haben

 

6. Strafanzeigen-Generator:

 

Der IDO Verband stellt seinen Mitgliedern im Login-Bereich Software zur Verfügung um Strafanzeigen erstellen zu können…

 

7. Detekteiauftrag:

 

Der IDO Verband stellt seinen Mitgliedern (ohne wirtschaftliche Vorteile für den Verband) im Login-Bereich ein Online-Formular zur Verfügung, mit dem Aufträge des Mitgliedes im Zusammenhang mit Online-Geschäften an eine Detektei übermittelt werden können, mit der ein Rahmenabkommen über günstige Konditionen besteht

 

8. Newsletter-Service:

 

Leistungserbringer gegenüber dem IDO Verband für die Hinweise zu Gesetzesänderungen und Rechtsprechung und Themen betreffend Handel und Dienstleistung ist die IDO Management GmbH, Uhlandstr. 1, 51379 Leverkusen.

 

9. Online-Magazin:

 

Der IDO-Verband bietet unter der Webadresse – onlineunternehmer-info.de – ein Informationsportal an, auf dem ausgewählte Themen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung, Wirtschaft und Verbandstätigkeit dargestellt werden. Leistungserbringer gegenüber dem IDO Verband für die Hinweise zu Gesetzesänderungen und Rechtsprechung und Themen betreffend Handel und Dienstleistung ist die IDO Management GmbH, Uhlandstr. 1, 51379 Leverkusen.

 

10. Sonstige Allgemeine Service-Leistungen:

 

Der IDO Verband ist täglich zu Geschäftszeiten für allgemeine Fragen telefonisch, per Email, per Fax oder per Post erreichbar.

 

11. Aktivlegitimation gem. § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG:

 

Der IDO-Verband erfüllt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des UWG und der Vereinssatzung einen gemeinnützigen und nicht wirtschaftlichen Zweck zur Einhaltung des lauteren Wettbewerbs.

 

12. Lobby-Arbeit:

 

Hinweis auf Lobbyliste des Deutschen Bundestages und des Transparenzregisters der EU.

 

abmahnbezogene Kosten 232,05 EUR: Fordert der IDO Verband zu viel?

Der IDO macht in allen Abmahnungen sogenannte abmahnbezogene Kosten in Höhe von jeweils 232,05 EUR geltend. Ist die Höhe in Ordnung? Ist der Betrag vielleicht zu hoch, zu niedrig, oder genau richtig?

 

Wie hier dargelegt, sind bei den Einnahmen und Ausgaben mehrere Beträge unbekannt. Auch die heutige Anzahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beim IDO ist unbekannt. Daher kann man an dieser Stelle nur spekulieren. Da ich von wilden Spekulationen nichts halte, orientiere ich mich jetzt einmal an der bekannten Fakten.

 

Der nachfolgenden Berechnung liegen daher die Erkenntnisse aus einem vor dem Landgericht Trier, Az.: 7 HK O 28/17, geführten Verfahren aus dem Jahre 2017 zugrunde. Damals gab es vier Angestellte und zwei Geschäftsführer beim IDO Verband. Der IDO hatte damals nach eigenen Angaben ca. 2.300 Mitglieder. Diese Erkenntnisse lege ich jetzt der nachfolgenden Berechnung zugrunde. Wenn jetzt diese heute unbekannten Beträge einmal mit geschätzten Beträgen hinterlegt werden, so ergibt sich folgendes Bild:

1. Kosten

– Personalkosten – vier Angestellte und zwei Geschäftsführer – geschätzt ca. 400.000,00 Euro pro Jahr (inklusive Sozialversicherungsbeiträgen des Arbeitgebers)

 

– Miete: 2.105,11 Euro/Monat = 25.261,32 Euro/Jahr

 

– Strom: 75,00 Euro/Monat = 900,00 Euro/Jahr

 

– Telefon: 3,90 Euro/Monat = 46,80 Euro/Jahr

 

– Kopierer: 145,00 Euro/Monat = 1.740,00 Euro/Jahr

 

– Programmpflege EDV: 258,47 Euro/Jahr

 

– Frankiersystem: 132,00 Euro/Jahr

 

– Fahrzeugkosten: geschätzt ca. 600,00 Euro/Monat = 7.200 Euro/Jahr

 

 – Steuerberaterkosten: geschätzt ca. 600,00 Euro/Monat = 7.200,00 Euro/Jahr

 

 jährliche Kosten insgesamt: 442.738,59 EUR (incl. MwSt.)

 

2. Einnahmen

– Mitgliedsbeiträge der ordentlichen Mitglieder des Vereins Stand 2017:

 

 2.300 Mitglieder x 114,24 Euro/incl. MwSt./Jahr = 262.752,00 Euro Jahresbeitrag

 

– Sonderbeiträge größerer Mitglieder: geschätzt 20.000,00 Euro/Jahr,

 

– Kostenerstattungen durch Abmahnungen:

 

Im Jahr 2017 hat der IDO vermutlich etwa 6.950 Aktenzeichen vergeben. Möglicherweise handelt es sich allesamt um Abmahnungen, die er bundesweit verschickt hat.

 

6.950 Abmahnungen x 232,05 Euro = 1.612.747,50 Euro/Jahr

 

Vor dem Landgericht München, Az.: 17 HKO 13946/17, soll durch den Steuerberater des IDO erklärt worden sein, dass der IDO seit 2014 monatlich durchschnittlich 57.000 EUR Einnahmen aus Vertragsstrafen erwirtschaftet.

 

– Vertragsstrafen 2017: ca. 684.000,00 Euro/Jahr

 

jährliche Einnahmen insgesamt: ca. 2.579.499,50 Euro (incl. MwSt.)

 

Anhand der vorstehenden Kostenberechnung errechnen sich die anteiligen jährlichen Personal- und Sachkosten des IDO für Abmahnungen unter Berücksichtigung eines Abzuges der jährlichen Mitgliederbeiträge in Höhe von rund 282.752,00 Euro von den jährlichen Gesamtkosten in Höhe von 442.738,59 Euro auf lediglich maximal 159.986,59 Euro.

 

Wenn nun die vorstehend festgestellten verbleibenden jährlichen Kosten des Klägers in Höhe von 159.986,59 Euro durch rund 6.950 Abmahnungen für das Jahr 2017 geteilt werden, ergeben sich lediglich Kosten in Höhe von rund 23,02 Euro incl. Mehrwertsteuer pro Abmahnung.

 

Im Fall des IDO übersteigen die geforderten Gebühren von 232,05 Euro bei 6.950 Abmahnungen die tatsächlich anfallenden Kosten von 23,02 Euro pro Abmahnung um mindestens 209,03 Euro = 915 Prozent über den tatsächlich anfallenden Kosten von 23,02 Euro.

 

Der IDO würde damit nach der vorstehenden Rechnung jährliche Überschüsse bei ca. 6.950 Abmahnungen x 209,03 Euro + 684.000,00 Euro aus Vertragsstrafen =

 

2.136.758,50 Euro (incl. MwSt.)

 

bei jährlichen Gesamtkosten von ca. 442.738,59 Euro erwirtschaften.

 

Selbst bei einer angenommenen Anzahl von lediglich 3.500 Abmahnungen für das Jahr 2017 würden sich hieraus noch jährliche Überschüsse in Höhe von 3.500 x 209,19 Euro = 731.605 Euro + 684.000,00 Euro aus Vertragsstrafen = insgesamt

 

1.415.605 Euro (incl. MwSt.)

 

bei jährlichen Gesamtkosten von ca. 442.738,59 Euro ergeben.

 

Allein die jährlichen Einnahmen (ohne Mitgliedsbeiträge) aus den vorgerichtlichen Abmahnungen (3.500 x 232,05 Euro) und den Vertragsstrafen (684.000,00 Euro) in Höhe von insgesamt

 

1.496.175 Euro (incl. MwSt.)

 

würden in diesem Fall die jährlichen Gesamtausgaben des IDO von ca. 442.738,59 Euro immer noch mehr als 200 % übersteigen.

 

Vor allem ist aber festzustellen, dass die jährlichen Einnahmen aus Mitgliederbeiträgen des IDO in Höhe von ca. 282.752,00 Euro die fixen Kosten des Vereins von ca. 442.738,59 Euro bei weitem nicht decken und im Gegenzug die Einnahmen aus Abmahntätigkeiten in Höhe von jährlich ca. 1.496.175,00 Euro bei 3.500 Abmahnungen und Vertragsstrafen bis maximal 2.136.758,50 Euro bei 6.950 Abmahnungen und Vertragsstrafen in einem krassen Missverhältnis zu den vorgenannten Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen stehen.

 

Die vorstehenden Berechnungen betreffen lediglich das Jahr 2017. Der IDO hat seit Gründung im Jahr 2010 als „Abmahnverein“ bundesweite Bekanntheit erlangt. Vermutlich wurden in den Folgejahren jährlich noch viel mehr Abmahnungen  verschickt. Die erwirtschafteten Überschüsse in den Jahren von 2010 bis 2016 dürften in ähnlicher Höhe vorliegen und erst Recht in den Jahren 2018, 2019 und 2020. In diesem Zeitraum waren die Überschüsse vermutlich am höchsten.

 

Möglicherweise wird das Verfahren vor dem OLG Stuttgart, Az: 2 U 8/20, weitere Erkenntnisse bringen. Aber auch in allen anderen Verfahren ist der IDO aufgefordert, zu seinen Einnahmen und Ausgaben substantiiert vorzutragen.

 

Gemäß § 8 c Absatz 2 UWG ist eine missbräuchliche Geltendmachung ist im Zweifel anzunehmen, wenn die Geltendmachung der Ansprüche vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder von Kosten der Rechtsverfolgung oder die Zahlung einer Vertragsstrafe entstehen zu lassen. Die vorstehenden Berechnungen sprechen jedenfalls dafür, dass § 8 c Absatz 2 UWG erfüllt ist.

 

Prüfen Sie genau!

 

abmahnbezogene Kosten von 232,05 EUR werden nicht eingeklagt

Mit Ausnahme der mir bekannten Entscheidung des LG Leipzig, Az. 1 HK O 32/14 vom 30.04.2014, sind mir bisher keine gerichtlichen Verfahren hinsichtlich der Höhe der vom IDO geforderten Abmahngebühren bekannt. Für die gerichtliche Durchsetzung der Abmahngebühren sind die Handelskammern der Landgerichte zuständig, d. h. jede nicht gezahlte Abmahngebühr müsste zivilrechtlich vor der jeweiligen Handelskammer eingeklagt werden. In diesen Verfahren könnte dann aber auch durchaus die Rechtmäßigkeit und die Höhe der geforderten Gebühren im Rahmen eines Beweisverfahrens überprüft werden.

 

Fürchtet der IDO eine gerichtliche Überprüfung?

Offensichtlich vermeidet der IDO gerade solche Verfahren, indem er keine Zahlungsklagen hinsichtlich der nicht gezahlten Abmahngebühren bei den zuständigen Landgerichten einreicht, um eben genau diese Überprüfung der Höhe der geforderten Abmahngebühren zu vermeiden.

IDO Verband Personalstruktur, Einnahmen, Kosten teilweise unbekannt

 

Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen hat der IDO Verband neben Frau Spayou und Frau Boddenberg?

 

Man weiß es nicht. Vom OLG Stuttgart (Az: 2 U 8/20) wurde der IDO dazu aufgefordert, konkrete Angaben zu machen, weil der Verband bisher schweigt.

 

Personal aus 2017 bekannt

Im Jahre 2017 hatte der Ido zwei Geschäftsführer und vier Angestellte. Dies wurde in einem vor dem Landgericht Trier, Az.: 7 HK O 28/17, geführten Verfahren bekannt. Auch wer die spezialisierten Anwälte sind, denen der Kläger Vorgänge zur Bearbeitung weiterleitet, wird bisher nicht verraten.

 

Kosten und Einnahmen

Hinsichtlich der Kosten des IDO ist mir folgendes bekannt:

– Miete: 2.105,11 Euro/Monat = 25.261,32 Euro/Jahr

– Strom: 75,00 Euro/Monat = 900,00 Euro/Jahr

– Telefon: 3,90 Euro/Monat = 46,80 Euro/Jahr

– Kopierer: 145,00 Euro/Monat = 1.740,00 Euro/Jahr

– Programmpflege EDV: 258,47 Euro/Jahr

– Frankiersystem: 132,00 Euro/Jahr

Kosten insgesamt: 28.338,59 EUR

 

Keine Angaben werden zu Personal- und Steuerberaterkosten gemacht. Auch etwaige Fahrzeugkosten werden nicht genannt.

 

Einnahmen

Der IDO finanziert sich nach eigenen Angaben durch das Beitragsvolumen seiner Mitglieder, sowie durch Sonderbeiträge größerer Mitglieder.

 

– Mitgliedsbeiträge der ordentlichen Mitglieder des Vereins:

 

2.600 x 114,24 Euro/incl. MwSt./Jahr = 297.024 Euro Jahresbeitrag

 

– Sonderbeiträge größerer Mitglieder

 

unbekannt

 

– Kostenerstattungen durch Abmahnungen

 

unbekannt

 

– Vertragsstrafen

 

unbekannt

 

Der IDO macht derzeit keine genauen Angaben zu seinen Einnahmen und Ausgaben. Über den Grund kann man spekulieren.

 

Ich vermute, dass sich andernfalls herausstellen könnte, dass die in allen Abmahnschreiben geforderten abmahnbezogenen Kosten von 232,05 EUR zu hoch sein könnten. Lesen Sie dazu meinen weiteren Beitrag.

IDO Verband legt Namen und Daten seiner Mitglieder vor Gericht offen

Sind Sie Mitglied beim IDO Verband? Wussten Sie, dass der IDO vor Gericht Ihren Firmennamen, Ihren Vor- und Zunamen, Postleitzahl und Ort, die Url Ihres Onlinehandels, sowie Ihre Mitgliedsnummer und das Aufnahmedatum im Verein preisgibt?

 

Können Sie etwas dagegen tun? Grundsätzlich nein, Sie können Ihre Mitgliedschaft beim IDO aber kündigen. Sind Sie kein Mitglied mehr, dann müssen Sie auch nicht befürchten, dass Sie in Klageverfahren als Mitglied genannt werden.

 

Widersprüche bei aufgelisteten Mitgliedern

Ich bearbeite momentan ein Klageverfahren (Mein Zeichen: 374/20), welches vor dem Landgericht Stendal (Az.: 31 O 39/20) anhängig ist. In diesem Verfahren behauptet der IDO 

 

ca. 2.600 Mitglieder und davon 94 Garten- und Terassenbedarfs-, 69 Hobby- und Bastelartikel-, 36 Reinigungs- und Hygieneartikel- (Körper), 41 Reinigungs- und Hygieneartikel- (Haushalt), 55 Kosmetik- und 84 Lebensmittelhändler

 

zu haben.

 

94 Garten- und Terrassenbedarfshändler?

Da in dem Klageverfahren die Mitglieder namentlich benannt werden und auch die URL angegeben wird habe ich überprüft, ob die genannten Händler auch tatsächlich mit Garten- und Terrassenbedarfs online handeln. Ich habe nicht alle 94 Händler überprüft, aber die ersten 20, die in der Liste genannt wurden. Dabei habe ich folgendes festgestellt:

 

Händler in Zeile 3 der Liste

 

Die genannte eBay Verkäuferin betreibt einen Postenhandel. Sie bietet Waren in zahlreichen Kategorien an, wie Kleidung & Accessoires, Sport, Möbel & Wohnen, Haustierbedarf, Business & Industrie, Spielzeug, Bastel & Künsterbedarf etc. Daher wird dieses IDO Mitglied auch in den nachfolgend genannten weiteren Listen als unmittelbares Mitglied geführt:

 

  • Hobby- und Bastelartikelhändler
  • Lebensmittelhändler – Allgemein
  • Haushaltswarenhändler

 

Das aufgelistete Mitglied ist quasi ein perfektes IDO Mitglied, weil die Händlerin in dutzenden Kategorien Artikel eingestellt hat und so im Prinzip immer als passendes Mitglied für die jeweilige Kategorie in Frage kommt.

 

Da die eBay Verkäuferin eine Schnatter Gans zum Kauf anbietet, die gewiss als Deko im Garten platziert werden kann, zählt Sie offenbar nach Ansicht des IDO als Garten- und Terassenbedarfshändlerin. Sie ist zugleich aber auch Hobby- und Bastelartikel-, Lebensmittel- und Haushaltswarenhändlerin.

 

 Händlerin in Zeile 4 der Liste

 

Auch sie soll eine Garten- und Terassenbedarfshändlerin sein. Die Verkäuferin bietet bunt bedruckte Dekoschilder für drinnen und draußen an. Was die Schilder mit Garten- und Terassenbedarfs zu tun haben, hat der IDO noch nicht erklärt.

 

Händler in Zeile 7 der Liste

 

Der Anbieter hat nur einen einzigen Artikel „XXX“ auf seiner Webseite. Ein einziges Angebot genügt meiner Rechtsauffassung nach nicht, um Garten- und Terassenbedarfshändler zu sein.

 

Händlerin in Zeile 9 der Liste

 

Angeboten werden günstigste Dekoartikel. Das sind meiner Ansicht nach aber keine Garten- und Terassenbedarfsartikel. Die Verkäuferin zählt auch zu den Reinigungs- und Hygieneartikelhändlern (Körper), weil Sie ein Stückchen Seife im Angebot hat. Ein paar Seifen machen einen Anbieter meiner Meinung nach nicht zu einem Reinigungs- und Hygieneartikelhändler.

 

Händler in Zeile 11 der Liste

 

Der Händler bietet Elektrowerkzeuge zum Kauf an. Er ist meiner Einschätzung nach kein Garten- und Terassenbedarfshändler.

 

Händler in Zeile 12 der Liste

 

Der Händler bietet Bodenkleber, Putzgewebe etc. an, aber keinen Garten- und Terassenbedarfs.

 

Händlerin in Zeile 13 der Liste

 

Die Verkäuferin, eine angebliche Garten- und Terassenbedarfs-, sowie auch Haushaltswarenhändlerin bietet z.B. eine Gartenschere an. Sie ist keine Garten- und Terassenbedarfshändlerin.

 

Händler in Zeile 14 der Liste

 

Der eBay Verkäufer hat bei eBay gar keine Artikel online. Trotzdem wird er zugleich auch als Haushaltswarenhändler vom IDO in der weiteren Liste geführt.

 

Händler in Zeile 15 der Liste

 

Der Onlinehändler bietet Imkereibedarf und Bienenprodukte zum Kauf an.

 

Händler in Zeile 17 der Liste

 

Er bietet Tischdeckenbeschwerer und ein paar Erdspieße an. Ist es deshalb ein Garten- und Terassenbedarfshändler? Ich habe Zweifel.

 

Händlerin in Zeile 18 der Liste

 

Sie ist Mitglied und hält selbst keinen anklickbaren Link zur OS-Plattform bereit und belehrt widersprüchlich über die Dauer der Widerrufsfrist. Wurde dieses eigene Mitglied vom IDO auch schon abgemahnt?

 

Wie diese 11 Beispiele verdeutlichen, ist die vom IDO im dem Klageverfahren vorgelegte Mitgliederliste möglicherweise überarbeitungsbedürftig. Zutreffend und richtig ist die Liste meiner Ansicht nach nicht. Hier muss der IDO gewiss nachbessern.

 

Überprüfen lohnt sich

Schauen Sie genau hin. 

 

Mitgliederliste vom IDO Verband ist widersprüchlich

Wie viele Mitglieder hat der IDO Verband? Der IDO veröffentlicht auf seiner Webseite (https://www.ido-verband.com/mitgliederliste/) seine Mitgliederliste. Auf der Webseite heißt es.

„Aktuell verfügt unser Verband über ca. 2.600 unmittelbare Mitglieder und zusätzlich über eine große Anzahl mittelbarer Mitglieder, da uns auch andere Verbände angehören, die über einen eigenen Mitgliederstamm verfügen.“ 

 

3.562 Mitglieder in Mitgliederliste genannt

Der IDO listet die nachfolgenden 67 Bereiche auf und nennt die jeweilige Anzahl seiner angeblichen Mitglieder. Ich habe mir einmal die Mühe gemacht und die genannten Zahlen addiert. Ich komme auf 3.562 Mitglieder (Stand 03.02.2021). Rechnen Sie gern nach:

 

Antiquitätenhändler 75
Baustoffhändler 48
Bodenbelag- und Fliesenhändler 6
Brillen 10
Bücher-, Comic- und Zeitschriftenhändler 64
Bürobedarfshändler – Allgemein 44
Camping- und Outdoorhändler 17
CD- und DVD-Händler 30
Dekorationsartikelhändler (Allgemein) 117
Dekorationsartikelhändler Event 43
Dekorationsartikelhändler Kerzen 27
Dekorationsartikelhändler Wand 45
Dienstleister – Allgemein 119
Dienstleister – Juristischer und steuerlicher 6
Drucker- und Zubehörhändler 17
Elektro- und Elektronikartikelhändler 76
Esoterikhändler 5
Fanzubehör und Werbeartikel 7
Garten- und Terrassenbedarfshändler 94
Haushaltsgeräte- und Zubehörhändler 47
Haushaltswarenhändler 137
Hobby- und Bastelartikelhändler – Allgemein 69
Industrie- und Gastronomiebedarfshändler 12
Kein Verkauf (Shop vorübergehend geschlossen) 392
Kinderausstattung 29
Kosmetik- und Parfümhändler 26
Kosmetikhändler 55
Kraftfahrzeug- und Zubehörhändler 267
Lampen- und Leuchtenhändler 47
Lebensmittel – Genusshändler 57
Lebensmittel – Nahrungsergänzungshändler 34
Lebensmittel – Allgemein 84
Lederwarenhändler 4
Malerbedarfshändler 12
Medizinischer Bedarf 33
Möbelhändler 52
Modellbauhändler 74
Modeschmuckhändler 52
Multimedia- PC- und Videospielhändler 15
Multimedia- Allgemein 46
Multimedia- Telekommunikation 20
Musikinstrumente- und Zubehörhändler 4
Pflanzenhändler 16
Reinigungs- und Hygieneartikel (Haushalt) 41
Reinigungs- und Hygieneartikel (Körper) 36
Sammler- Briefmarkenhändler 24
Sammler- Münzenhändler 14
Sammler- Postkarten- und Ansichtskartenhändler 14
Sammlerartikelhändler – Allgemein 100
Sanitärhändler 13
Schmuckhändler – Allgemein 7
Schmuckhändler 47
Schuhhändler 70
Schulbedarfshändler 6
Spielwarenhändler – Allgemein 112
Sport- und Zubehörhändler 51
Taschen- und Kofferhändler 54
Teppichhändler 10
Textil – Kostümhändler 7
Textilhändler – Allgemein 150
Textilhändler (nur Stoffe) 25
Textilhändler (nur Bekleidung) 158
Tierfach- und Zubehörhändler 46
Uhrenhändler 34
Vinylhändler 10
Werkzeug- und Zubehörhändler 85
Zweirad- und Zubehörhändler 14

 

Mitgliederangaben sind widersprüchlich

Fakt ist, dass die Zahlen widersprüchlich sind. Wie viele andere Betroffene auch hätte ich gern eine Erklärung von IDO dazu. Bisher hat sich der IDO meiner Kenntnis nach dazu noch nicht geäußert.