Mit Schreiben vom 18.11.2021 fordert der IDO Verband von einem Onlinehändler eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000 EUR zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer in Höhe von 570 EUR. Es geht um Grundpreisangaben bei eBay.

 

Warum zuzüglich Mehrwertsteuer?

Bisher hat der IDO nie Mehrwertsteuer bei seinen Vertragsstrafenforderungen geltend gemacht. Warum jetzt? Im Schreiben des IDO heißt es dazu:

„Nach Ansicht der für den IDO Verband e. V. zuständigen Finanzverwaltung stellt die verwirkte Vertragsstrafe einen steuerbaren Umsatz dar, so dass der Unterlassungsschuldner auch die Umsatzsteuer zu zahlen hat. Sie setzt daher gegen den IDO Verband e.V. die Umsatzsteuer auf Vertragstrafen fest. Die derzeit herrschende Ansicht sieht dies anders, hiernach ist keine Umsatzsteuer festzusetzen. Zur Begründung beruft sich die Finanzverwaltung darauf, dass die Anforderung einer Vertragsstrafe als Fortsetzung des Abmahnverfahrens eine Leistung zugunsten des Unterlassungsschuldners darstellt, der mit der Aufforderung die Gelegenheit erhält, den Wettbewerbsverstoß ohne ein Gerichtsverfahren und ohne weitere Kostenlast durch Zahlung der verwirkten Vertragsstrafe zu erledigen.“

Was tun, wenn der IDO eine Vertragsstrafe fordert?

Selbst wenn eine Vertragsstrafe rein aus juristischen Gründen verwirkt sein sollte, so sollte auf gar keinen Fall voreilig voreilig irgendeine Zahlung an den IDO Verband geleistet werden. Vielmehr sollten aus meiner Sicht etwaige Unterlassungserklärungen wegen Rechtsmissbrauchs gekündigt und auch angefochten werden. Hierzu habe ich bereits einen Beitrag veröffentlicht:

 

Kündigung / Anfechtung Unterlassungserklärung IDO Verband – das sind die rechtlichen Hürden

 

Wichtiger Hinweis: Ganz aktuell wurde auch bekannt, dass der IDO Verband nicht in Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände aufgenommen worden ist, d.h. ab dem 1.12.2021 darf der IDO vorerst keine Abmahnungen mehr aussprechen.

 

IDO Verband NICHT in Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände

 

Wäre ich an Ihrer Stelle, dann würde ich mich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen eine Vertragsstrafenforderung zur Wehr setzen. Eine Zahlung würde ich auf gar keinen Fall leisten. Gern helfe ich Ihnen!

 

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