Abmahnung Apollo Dienstleistungen, Inh. Frau Eva Kiss durch Rechtsanwalt Dr. Norbert U. Klingel

Gegenstand der Abmahnung

Frau Eva Kiss – Apollo Dienstleistungen – hat mit Schreiben vom 06.11.2015 durch Rechtsanwalt Dr. Norbert U. Klingel, Seeberg 40, 14532 Kleinmachnow eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegenüber einem Mitbewerber aussprechen lassen.

 

In dem mir vorliegenden Schreiben wird der Abgemahnte zur rechtsverbindlichen Unterzeichnung der als Anlage dem Schreiben im Entwurf beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wofür der unterzeichnende Rechtsanwalt Dr. Klingel laut Aussage in seinem Schreiben pflichtgemäß eine Frist bis zum 18.11.2015 setzen müsse.

 

Zur Erläuterung führe er aus, dass Anlass der Geltendmachung eines auf §§ 5 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb; 5a Telemediengesetz beruhenden wettbewerbsrechtlichen Anspruch ein Inserat des Abgemahnten auf eBay-Kleinanzeigen sei.

 

Bei diesem Artikel würde der Abgemahnte das Impressum wie folgt verwenden:

 

„Fa. XXX

E-Mail-Adresse

Mobilnummer“

 

Frau Eva Kiss lässt ausführen, dass die Impressumspflicht im Rundfunkstaatsvertrag und in § 5 des Telemediengesetzes geregelt sei. Es werden sodann die entsprechenden Rechtstexte im Abmahnschreiben zitiert.

 

Hilfe bei Abmahnung von Eva Kiss – Apollo Dienstleistungen

Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel moniert, dass der Abgemahnte mit seiner Anzeige nicht die gesetzlichen Anforderungen erfülle. Er habe den Abgemahnten daher im Auftrag der Abmahnerin aufzufordern, ab sofort sein wettbewerbswidriges Verhalten einzustellen. Mit der Abgabe der als Anlage beigefügten Unterlassungsverpflichtungserklärung in Verbindung mit einem Vertragsstrafeversprechen, deren Abschluss die Firma Apollo Dienstleistungen, vertreten durch die Inhaberin Eva Kiss, empfehle, würden Rechtsschutzbedürfnis und Wiederholungsgefahr für die Einleitung eines Gerichtsverfahrens wegfallen, wenn der Abgemahnte seine Unterlassungsverpflichtung einhalten würde.

 

Sollte der Abgemahnte dagegen nicht bereit sein, die vorbereitete Erklärung wie beigefügt abzugeben, habe dieser ohne weitere Mahnung mit der Einleitung gerichtlicher Maßnahmen und dem Entstehen eines erheblichen vermeidbaren Kostenrisikos zu rechnen. Gleichzeitig werde der Empfänger des Abmahnschreibens zur Begleichung der Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme aufgefordert. Die Kosten werden nach einem Streitwert von 2.500 EUR in Ansatz gebracht und summieren sich auf 334,75 EUR brutto. Der Betrag sei ohne Abzüge bis zum 18.11.2015 zahlbar, so Rechtsanwalt Dr. Norbert U. Klingel.

Abmahnung Eva Kiss – Apollo Dienstleistungen

wegen fehlerhaftem Impressum

vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Norbert U. Klingel

Stand: 11/2015

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung wegen unerlaubter Übernahme von Texten durch Andre Finzel (Christian Kramarz Rechtsanwalt)

Gegenstand der Abmahnung

Vorliegen habe ich eine Abmahnung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Christian Kramarz, Bad Nauheimer Straße 4, 64289 Darmstadt vom 05.11.2015 im Auftrag von Herrn Andre Finzel wegen unerlaubter Übernahme von Texten.

 

Rechtsanwalt Kramarz führt aus, dass der Gegenstand seiner Beauftragung die Verletzung der Rechte seiner Mandantschaft durch die unberechtigte Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung eines Textes im Rahmen des Internetauftritts des Abgemahnten sei. Herr Andre Finzel habe zum Zwecke der Information und Werbung ein umfassendes Informationsangebot unter http://onlinekredit.org zusammengestellt. Er verdiene mit diesen Domains und den dort hinterlegten Inhalten seinen Lebensunterhalt, indem er Einnahmen aus Werbe- und Affiliate-Netzwerken erziele, teilt der Bevollmächtigte des Abmahners mit. Weiter heißt es sodann in der Abmahnung vom 05.11.2015, dass die Texte von Herrn Andre Finzel dem Schutz des Urheberrechts als Sprachwerke im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG unterliegen würden. Es ergeht der Hinweis, dass ein Text urheberrechtlichen Schutz erlange, wenn er eine individuelle geistige Schöpfung darstelle.

 

Die Abmahnung von Herrn Andre Finzel

Die Texte des Abmahners seien speziell zur Nutzung als suchmaschinenoptimierte Texte veröffentlicht worden, um der Domain, auf der die Texte veröffentlicht seien, zu bestimmten Suchbegriffen zu einer Platzierung auf den oberen Plätzen der Suchmaschinenergebnisse zu verhelfen. Diese Auswahl, die Einteilung und Anordnung der Suchbegriffe aus der Alltagssprache in den Texten bildet die Grundlage für den Schutz als Werk im Sinne des Urheberrechts. An diesen Texten habe seine Mandantschaft die ausschließlichen Nutzungsrechte im Sinne von § 3 UrhG inne.

 

Der Abgemahnte habe auf seiner Internetseite unter der Überschrift „Online Kredite ohne Schufa“ einen Text von Herrn Andre Finzel unberechtigt veröffentlicht. Den entsprechenden Text finde man im Internet auf der Internetseite http://www.onlinekredit.org von dem Abmahner rechtmäßig veröffentlicht, so Rechtsanwalt Christian Kramarz. Die erforderlichen Rechte seien dem Abgemahnten nicht eingeräumt worden. Daher würde dieser die Rechte des Abmahners nach §§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, 15, 31 Abs. 3, 16, 19a UrhG verletzen.

 

Deshalb würden diesem Ansprüche auf Unterlassung der Rechtsverletzung, Ersatz der durch das rechtswidrige Verhalten des Abgemahnten entstandenen Kosten, Ersatz des entstandenen Lizenzschadens sowie Auskunft über das Ausmaß der unberechtigten Nutzung des Textes zustehen.

 

400 EUR Schadensersatz für die Texte?

Der Schadensersatz des Abmahners wird mit 400 EUR beziffert. Dies würde der ständigen Rechtsprechung entsprechen. Als Grundlage der Berechnung würden die Honorare für die Nutzung journalistischer Beiträge im Internet 2013 des Deutschen Journalisten Verbandes von den Gerichten herangezogen werden.

 

Bei der Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren wird ein Streitwert von 6.400 EUR zugrunde gelegt. Hieraus ergibt sich ein Betrag in Höhe von 546,50 EUR netto, der sich aus einer 1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG und der Auslagenpauschale in Höhe von 20 EUR zusammensetzt. Die Gesamtsumme in Höhe von 946,50 EUR sei zahlbar bis zum 13.11.2015.

 

Parallel hierzu wird der Abgemahnte aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ebenfalls bis zum 13.11.2015 abzugeben. Ein Muster liegt dem Schreiben bei.

Abmahnung Andre Finzel

wegen unerlaubter Übernahme von Texten (Urheberrechtsverletzung)

vertreten durch Rechtsanwalt Christian Kramarz

Stand: 11/2015

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung AS Finanz & Vermittlungen Ali Senpinar, Inhaber Ali Senpinar (Johannes W. Dietze Rechtsanwalt)

Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 05.11.2015 hat Ali Senpinar, Inhaber der Firma AS Finanz & Vermittlungen Ali Senpinar durch Rechtsanwalt Johannes W. Dietze eine Abmahnung wegen unzulässiger Werbung aussprechen lassen.

 

Rechtsanwalt Dietze führt aus, dass sich der Abgemahnte und der Abmahner auf dem Markt für Baufinanzierungskredite in Deutschland bestätigen würden und dabei u.a. auch im Großraum Stuttgart. Die Internetwerbung des Abgemahnten sei in Stuttgart ohne weiteres empfangbar und es sei auch nicht ersichtlich, dass diese sich zumindest nicht auch an Nutzer im Großraum Stuttgart richten würde. Die Internetwerbung des Abgemahnten enthalte insoweit keine Einschränkung, im Übrigen sei die AS Finanz & Vermittlungen Ali Senpinar bundesweit tätig. Damit liege ein konkretes Wettbewerbsverhältnis vor in sachlicher, räumlicher und zeitlicher Hinsicht.

 

Abmahnung „Die besten Konditionen für Ihre Baufinanzierung“

Mit seinem Internetauftritt bewerbe der Abgemahnte derzeit, zumindest am 05.11.2015, unter bzw. neben Aussagen „Die besten Konditionen für Ihre Baufinanzierung“, „Wir suchen Ihnen aus über 50 Kreditinstituten die günstigsten Konditionen aus“ u.a.m. Baufinanzierungskredite mit Zinssätzen wie z.B. „Unsere aktuellen Topkonditionen 10 Jahre fest – 1,19 %*“, wobei die Sternchenauflösung einige Zeilen weiter unten erscheine.

 

Zunächst sei festzustellen, dass es sich bei diesen Äußerungen um Werbung im Rechtssinne handele. Diese folge aus Art. 2 lit. A der Richtlinie 2006/114/EG, wo es heiße, dass unter den Werbebegriff „jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs [falle] mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen zu fördern.“ Da in den genannten Werbeaussagen des Abgemahnten Zinssätze bzw. zumindest ein Zinssatz beworben werde, sei die Preisangabenverordnung einschlägig. Diese Werbung verstoße allerdings gegen die PAngV, so Rechtsanwalt Dietze. Konkret fehle es in der vorliegenden Werbung des Abgemahnten an der Pflichtangabe des Sollzinssatzes, des Nettodarlehensbetrages und des effektiven Jahreszinses in klarer, verständlicher und auffallender Weise. Derartige Angaben würden lediglich als sog. „Beispielrechnung“ erscheinen und dazu in Fußnotenform als Sternchenauflösung.

 

Auffallend im Sinne dieser Vorschrift sei eine Information jedoch nur dann, wenn sie in besonderer Weise gegenüber anderen Informationen optisch, akustisch oder sonst wahrnehmbar hervorgehoben werde. Ein Sternchenhinweise genüge nicht den Anforderungen.

 

Kurze Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung

Der Abgemahnte wird aufgefordert, bis zum 13.11.2015 eine Unterlassungserklärung abzugeben. Ein Formulierungsvorschlag einer solchen ist der Abmahnung beigefügt.

 

Die durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltsgebühren werden anhand eines Gegenstandswertes in Höhe von 15.000,00 € berechnet. Der Abgemahnte wird daher dazu aufgefordert die Gebühren in Höhe von 865,00 € bis zum 23.11.2015 zu zahlen.

Abmahnung AS Finanz & Vermittlungen Ali Senpinar, Inhaber Ali Senpinar

wegen unzuläsiger Werbung (Kreditangebot)

vertreten durch Rechtsanwalt Johannes W. Dietze

Stand: 11/2015

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Widerrufsbelehrung im Blocksatz (Deutlichkeitsgebot)

Abmahnungen wegen einer falschen, unzureichenden oder veralteten Widerrufsbelehrung sind keine Seltenheit. Es kommt aber auch immer wieder vor, dass eine vom Text her einwandfreie und abmahnsichere Widerrufsbelehrung zu einer Abmahnung führen kann und zwar insbesondere dann, wenn die Widerrufsbelehrung im Blocksatz dargestellt wird.

 

Sehr häufig legen Händler keinen Wert darauf, Textformatierungen im Rahmen der Widerrufsbelehrung vorzunehmen. Ganz nach dem Motto „Hauptsache die Widerrufsbelehrung ist drin“ wird hier verfahren.

 

So sollten Sie nicht über das Widerrufsrecht belehren

Jedenfalls nicht in optischer Gestaltung. Viele eBay-Verkäufer, Shopbetreiber oder Amazon Händler haben Ihre Widerrufsbelehrung unzureichend hinterlegt. Hier ein Beispiel dafür, wie Sie es nicht machen sollten.

 

„Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir Rechtsanwalt Andreas Gerstel Grabenstr. 63 48268 Greven Telefon: 02571 – 921 899 0 Telefax: 02571 – 921 899 0 E-Mail: hilfe@abmahnung.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefon, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von mir angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mir von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Hinweis zum Erlöschen des Widerrufsrechts Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem in § 356 Absatz 2 BGB oder § 355 Absatz 2 Satz 2 BGB genannten Zeitpunkt. Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn RA Gerstel die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch RA Gerstel verliert.“

 

Verstoß gegen Deutlichkeitsgebot

Eine solche Belehrung im Blocksatz stellt einen Verstoß gegen das in § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB geregelte Deutlichkeitsgebot dar. Logisch, oder finden Sie diese Widerrufsbelehrung etwa übersichtlich und deutlich gestaltet? Die Schrift ist kaum lesbar, der Text ist komplett aneinandergereiht, Absätze gibt es nicht. So sollten Sie es nicht machen!

 

Klar und Verständlich über das Widerrufsrecht belehren

Als gewerblicher Verkäufer muss der Verbraucher über das Widerrufsrecht in deutlich gestalteter Form belehrt werden.

 

vgl. BGH, Urteil vom 03.11.2004, AZ VIII ZR 375/03; OLG Hamm, Urteil vom 14.04.2005, AZ 4 U 2/05

 

Es ist erforderlich, dass dem Verbraucher klar und verständlich die vorgeschriebenen Informationen zur Verfügung gestellt werden. Dazu sind nicht nur inhaltliche, sondern auch optische Anforderungen an die Aufmachung zu erfüllen, die ein für einen durchschnittlichen Verbraucher einfaches Auffinden der geforderten Informationen ohne großes Suchen ermöglichen. Die Widerrufsbelehrung muss sich durch Farbe, größere Lettern, Sperrschrift oder Fettdruck in nicht zu übersehender Weise aus dem übrigen Text hervorheben.

 

Widerrufsbelehrung strukturiert mit Absätzen darstellen

Eine Belehrung, die im Blocksatz dargestellt wird, erfüllt diese Anforderungen nicht. Sollten auch Sie Ihre Widerrufsbelehrung im Blocksatz hinterlegt haben, dann sollten Sie diese dringend überarbeiten und strukturiert darstellen. Anderenfalls müssen Sie mit einer Abmahnung rechnen, auch wenn die Belehrung, die Sie verwenden, an sich rechtlich einwandfrei sein sollte.

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

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Abmahnung Gebr. Märklin & Cie. GmbH (Gleiss Große Schrell und Partner mbB Rechtsanwälte)

Gegenstand der Abmahnung

Die Gebr. Märklin & Cie. GmbH hat mit Schreiben vom 12.11.2015 durch die Rechtsanwaltskanzlei Gleiss Große Schrell und Partner mbB (nachfolgend Rechtsanwälte Gleiss & Große), Leitzstraße 45, 70469 Stuttgart eine Abmahnung aussprechen lassen. Unterzeichner dieser Abmahnung ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Dr. Nils Heide.

 

Dieser teilt mit, dass seiner Mandantin zur Kenntnis gelangt sei, dass der Abgemahnte über die Internethandelsplattform eBay Nachahmungen von Märklin-Shell-Kesselwagen anbiete und vertreibe. Es wird in dem Schreiben sodann auf abgebildete Screenshots eines entsprechenden Angebots verwiesen.

 

Die Abmahnung der Gebr. Märklin & Cie. GmbH

Durch den Vertrieb der Produkte würde der Abgemahnte gleich in mehrfacher Hinsicht gegen die Rechte der Gebr. Märklin & Cie. GmbH verstoßen. So würde der Abgemahnte in seiner Bewerbung die Bezeichnung „Märklin“ verwenden. Die Bezeichnung „Märklin“ sei durch zahlreiche eingetragene Marken der Abmahnerin kennzeichnungsrechtlich geschützt. Zum Nachweis liegen der Abmahnung einige Registerauszüge des Deutschen Patent- und Markenamtes bei.

 

Weiterhin sei die Bezeichnung auch als Unternehmenskennzeichnung nach §§ 5, 15 MarkenG geschützt. Durch die unberechtigte Nutzung verletze der Abgemahnte die Rechte nach §§ 14 und 15 MarkenG, so die Rechtsanwälte Gleiss und Große. Sodann heißt es, dass bereits vorsorglich darauf hingewiesen werde, dass sich der Abgemahnte nicht auf eine beschreibende Nutzung nach § 23 MarkenG beziehungsweise eine Erschöpfung nach § 24 MarkenG berufen könne, da er unter der Bezeichnung „Märklin“ ein Nachahmungsprodukt anbiete. Dies sei unstreitig, da der Abgemahnte das Produkt selbst in seiner Werbung als „Replika“ bezeichne, was heißen würde, dass der Abgemahnte wisse, dass es sich gerade nicht um ein Märklin-Produkt handeln würde.

 

Darüber hinaus sei den in den abgebildeten Screenshots wiedergegebenen Bildern zu entnehmen, dass die von dem Abgemahnten angebotenen Produkte an der Unterseite mit einem Logo versehen seien, welches ebenfalls markenrechtlich von der Abmahnerin geschützt sei. Auch hinsichtlich dieser Nutzung scheide eine Berufung auf §§ 23, 24 Marken G aus, da es sich bei dem gekennzeichneten Produkt um einen Nachbau handele.

 

Was tun bei einer Gebr. Märklin & Cie. GmbH Abmahnung?

Rechtsanwalt Dr. Heide teilt mit, dass aus dem Angebot und den Vertrieb des durch den Abgemahnten angebotenen Kesselwagens auch ein Verstoß gegen § 4 Nr. 9 (a) und (b) UWG resultiere. So dürfte dem Abgemahnten laut der Gebr. Märklin & Cie. GmbH bekannt sein, dass diese das Originalprodukt des Kesselwagens über viele Jahre hergestellt und vertrieben habe. Das Originalprodukt weise in der äußeren Gestaltung wettbewerbliche Eigenarten auf, welche im relevanten Abnehmermarkt eine herkunftshinweisende Funktion habe. Aus der nahezu identischen Übernahme der Produktmerkmale resultiere eine Herkunftstäuschung, welche vermeidbar gewesen wäre, sodass ein Verstoß gegen § 4 Nr. 9 (a) UWG vorliegen würde. Aus dem Vertrieb des Nachahmungsproduktes resultiere darüber hinaus auch eine Rufbeeinträchtigung und Rufausbeutung hinsichtlich des Originalproduktes der Gebr. Märklin & Cie. GmbH, so dass auch ein Verstoß gegen § 4 Nr. 9 (b) UWG gegeben sei.

 

Markenrechtsverletzungen an der Marke „Märklin“

Die Gleiss & Große Rechtsanwälte monieren, dass festzuhalten sei, dass aus den vorgenannten Gründen ein zweifacher Verstoß gegen § 14 MarkenG gegeben sei. Darüber hinaus liege auch ein Verstoß gegen § 15 MarkenG vor. Weiterhin resultieren aus dem Vertrieb der Produktnachahmung ein Verstoß gegen § 4 Nr. 9 (a) und (b) UWG. Der Abmahnerin stünden insoweit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu. Zudem sei der Abgemahnte zur Auskunft- und Rechnungslegung über die Herkunft und den Vertrieb der Waren verpflichtet. Schließlich resultiere aus den Verstößen auch ein Anspruch der Gebr. Märklin & Cie. GmbH auf Erstattung der durch die Einschaltung der Rechtsanwälte Gleiss & Große entstandenen Kosten.

 

Der Abgemahnte wird im Auftrag der Gebr. Märklin & Cie. GmbH aufgefordert, bis zum 25.11.2015 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, wobei auf das als Anlage der Abmahnung beigefügte Muster verwiesen wird.

Abmahnung Gebr. Märklin & Cie. GmbH

wegen Markenrechtsverletzung „Märklin

vertreten durch Kanzlei Gleiss Große Schrell und Partner mbB

Stand: 11/2015

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Natalie Cichara (Meibers Rechtsanwälte)

Gegenstand der Abmahnung

Die Fotografin Natalie Cichara hat am 16.11.2015 durch die Meibers Rechtsanwälte, Haus Sentmaring 9, 48151 Münster eine Abmahnung wegen unerlaubter Verwendung urheberrechtlich geschützter Fotografien von ihr aussprechen lassen.

 

Rechtsanwalt Johannes Meibers, der Unterzeichner des Abmahnschreibens, teilt in diesem Zusammenhang mit, dass die Abmahnerin Fotografin sei und Urheberin und Inhaberin der ausschließlichen Rechte an den in dem Schreiben als Screenshots dargestellten Fotografien sei. Fotografien würden gemäß §§ 2 Abs. 1 Nr. 5, 72 Abs. 1 UrhG urheberrechtlichen Schutz genießen. Frau Natalie Cichara habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte die abgebildeten Fotografien auf seiner Internetseite nutze, ohne über die dafür erforderliche Zustimmung der Abmahnerin zu verfügen.

 

Die Abmahnung von Frau Natalie Cichara

Durch die unerlaubte Nutzung der Fotografien auf seiner Internetseite nehme der abgemahnte urheberrechtlich relevante Nutzungshandlungen vor, durch welche die ausschließlichen Rechte seiner Mandantin, insbesondere das Recht auf Vervielfältigung und das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung im Sinne der §§ 16, 19 a UrhG verletzt werden würden, so Rechtsanwalt Meibers. Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht ausschlaggebend sei, ob der Abgemahnte die Rechtslage im Hinblick auf die Fotografien gekannt habe oder nicht. Die der Natalie Cichara zustehenden Ansprüche würden auch durch fahrlässiges Verhalten oder sogar verschuldensunabhängig ausgelöst werden. Ferner sei es nicht maßgeblich, wer die Fotografien in der Internetseite des Abgemahnten eingebunden habe, da dieser als Seitenbetreiber in jedem Fall unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Zugänglichmachung als Anspruchsgegner der Abmahnerin heranzuziehen sei.

 

Die von Frau Natalie Cichara geltend gemachten Ansprüche

Weiter heißt es in dem Schreiben, dass aufgrund der von dem Empfänger des Abmahnschreibens begangenen Urheberrechtsverletzung der Abmahnerin Beseitigungs-, Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche zustehen würden.

 

Der Abgemahnte wird aufgefordert, die streitgegenständlichen Bilder sofort von seiner Internetseite zu entfernen und bis zum 25.11.2015 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Darüber hinaus soll er ebenfalls bis zum 25.11.2015 schriftlich zu Händen des Bevollmächtigten der Fotografin Natalie Cichara folgende Fragen beantworten:

 

– An welchen Stellen (z.B. Internetseite, eBay, Amazon etc. wurden die Fotografien genutzt?

 

– Wann wurden die Fotografien ins Internet gestellt?

 

– Wann wurden die Fotografien wieder entfernt?

 

– Woher wurden die Fotografien bezogen?

 

Nach erfolgter Auskunft würde eine konkrete Schadensberechnung erfolgen. Der Abgemahnte wird am Ende des Schreibens darauf hingewiesen, dass die Meibers Rechtsanwälte ihrer Mandantin nach fruchtlosem Fristablauf empfehlen würden, die ihr zustehenden Ansprüche ohne weitere Vorankündigung gerichtlich durchzusetzen. Weitere Ansprüche würden vorbehalten bleiben.

Abmahnung Natalie Cichara

wegen Urheberrechtsverletzung (Foto)

vertreten durch Rechtsanwälte Meibers

Stand: 11/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.