Copyright Bilder: Muss der Urheber bei Adobe Stock genannt werden?

Kennzeichnung Fotos Urheberrecht – Kennzeichnungspflicht

Mit Bildern, die Sie selbst erstellt haben, können Sie tun und lassen, was Sie wollen! Aber was ist ist beachten, wenn man zum Beispiel Bilder bei Adobe Stock kauft? Muss bei Adobe Stock der Urheber eigentlich angegeben werden? Und falls ja, wie hat eine Urheberrechtskennzeichnung zu erfolgen? Wo findet sich dafür eigentlich die gesetzliche Grundlage?

 

Im Urheberrechtsgesetz heißt es in § 13 UrhG:

 

§ 13 Anerkennung der Urheberschaft

„Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.“

 

Adobe Stock – Urhebernennung erforderlich?

Definitiv ja! 

Adobe Stock sollte darauf klar und verständlich hinweisen und diese Voraussetzung nicht versteckt in Nutzungsbedingungen erwähnen, wie dies momentan der Fall ist. Dass der Urheber anzugeben ist, ergibt sich nämlich aus den Adobe Stock-Lizenzinformationen in Verbindung mit den Nutzungsbedingungen. In den Lizenzinformationen (5 DIN A4 Seiten ausgedruckt) heißt es ganz zum Schluss:

„Die vollständigen Lizenzbedingungen einschließlich zusätzlicher Einschränkungen finden Sie in unseren Nutzungsbedingungen.“

Frage an Sie: Haben Sie nach 5 DIN A4 Seiten Lizenzinformationen noch Lust, etwaige Nutzungsbedingungen zu lesen?

 

Das sollten Sie aber, denn in den Nutzungsbedingungen steht auf der Seite 5 in Ziffer 7 dies:

7. Einschränkungen

7.1 Allgemeine Einschränkungen. Sie dürfen nicht

(A) …

(F) das Stockmedium in einer redaktionellen Weise ohne die begleitende Namensnennung oder Attribution verwenden, die auf eine Weise platziert wird, die für den anwendbaren Zweck angemessen ist. Verwenden Sie für die Namensnennung das Format „[Name des Anbieters]/stock.adobe.com“ bzw. das auf der Website angegebene Format;

Weitere Frage an Sie: Ist Ihnen jetzt klar, was Sie machen müsse?

 

Mir war das nicht sofort klar. Ich musste die Lizenzinformationen mehrmals lesen.

 

fehlende Urhebernennung führt zu Abmahnungen

Geben Sie daher bitte unbedingt immer den Urheber an, um eine Abmahnung zu verhindern. Auch wenn Sie die Bilder rechtmäßig gekauft haben, so erfolgt deren Verwendung nur dann rechtmäßig, wenn Sie den Urheberrechtshinweis so geben, wie es die Adobe Stock Lizenzbedingungen vorsehen.

 

Abmahnungen drohen immer dann, wenn

  • Sie rechtswidrig (also ohne entsprechende Nutzungsrechte) die Bilder Dritter benutzen.
  • Sie z.B. keine Urheberrechtskennzeichnung vornehmen, obwohl es die Nutzungsbedingungen so vorsehen.

Hotspot für Abmahnungen ist die Google Bildersuche

Ich frage die Abgemahnten Leute immer, wo Sie das Bildmaterial her haben. Als Antwort höre und lese ich immer wieder „Na von der Google Bildersuche!“ Unter den Bildern blendet Google haben immer diesen Hinweis ein:

Bilder sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Weitere Infos

Ignorieren Sie das bitte nicht.

 

So verwenden Sie Bilder richtig:

  • Machen Sie eigene Bilder, dies ist am sichersten.
  • Möchten Sie Bilder Dritter benutzen, dann vergewissern Sie sich, dass der Urheber oder der Rechtsinhaber damit einverstanden ist.
  • Kaufen Sie Bilder z.B. bei Adobe Stock, dann nennen Sie auf jeden Fall den Urheber.

Mein Praxistipp:

Lizenzbedingungen und Nutzungsbedingungen immer abspeichern oder ausdrucken, weil diese in der Folgezeit geändert werden könnten. Vielleicht erinnern Sie sich noch an Fotolia? Fotolia ist jetzt Adobe Stock. Die Bilder von damals können Sie natürlich auch heute weiter benutzen, aber haben Sie noch die Nutzungsbedingungen von Fotolia? Heute verlangt Adobe Stock nämlich einen Urheberrechtshinweis, wie oben dargelegt. Früher reichte es bei Fotolia aus, z.B. im Impressum einfach nur diesen Hinweis zu geben: © Fotolia.com

 

Sie haben Fragen?

IDO Verband empört „OLG Stuttgart maße sich die Kompetenz an, die dem Bundesamt für Justiz zustehe“

IDO Verband äußert sich in einem Verfahren vor dem Landgericht Mannheim, Az.: 24 O 12/20, zum Beschluss des OLG Stuttgart.

 

Nach Ansicht des IDO habe das OLG Stuttgart einen offenkundig unzulässigen Hinweisbeschluss erlassen, so die Dr. Paps, Reichelt, Paul Rechtsanwälte, die den IDO Verband vertreten. Die Auflagen des OLG Stuttgart in der Berufung seien offenkundig rechtswidrig. Das OLG Stuttgart habe das neue „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ falsch angewandt und falsch interpretiert. Die im Fragenkatalog des OLG Stuttgart aufgeführten Punkte seien erst dann, wenn ein Verband einen Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände stellt (§ 8b UWG) bzw. zum Teil auch erst nach erfolgter Eintragung im Rahmen der Berichtspflichten (§ 4b UKIaG) durch das Bundesamt für Justiz zu prüfen, so die Vertreter des IDO e.V.. Nach Ansicht des IDO gelte nach Artikel 9 „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“, dass sich bis zum 30.11.2021 die Aktivlegitimation nach der bisherigen Fassung des § 8 Abs. 3 UWG regle. Die im Registrierungsformular enthaltenen Angaben müssten also bis zu diesem Zeitpunkt gar nicht gemacht werden. Bis zum 30.11.2021 habe der IDO Verband Zeit, die Eintragung zu bewirken. Daher sei es ersichtlich gesetzeswidrig, dass sich ein Gericht für die Zwischenzeit, die ein Verband hat, die Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände herbeizuführen, die Kompetenz anmaße, die dem Bundesamt für Justiz zustehe, so die Dr. Paps, Reichelt, Paul Rechtsanwälte.

 

Hat der IDO Verband etwas zu verbergen?

Der IDO windet sich wie eine Schlange im Sand, wie man so schön sagt. Bloß keine Angaben machen! Aber warum eigentlich nicht. Meiner Ansicht nach deutet auch dieses Verhalten darauf hin, dass der IDO Verband offensichtlich etwas verbergen möchte. Der IDO dürfte ohnehin eine Eintragung in die Liste qualifizierten Verbände anstreben. Was spricht also dagegen, die vom OLG Stuttgart angeforderten Informationen vorzulegen?

 

Ich habe derzeit größte Zweifel an der Aktivlegitimation des IDO und kann jeden sehr gut verstehen, der das Verhalten des IDO als rechtsmissbräuchlich einstuft. Auch ich halte Rechtsmissbrauch für gegeben.

Bescheinigung nach § 22f UstG, sonst droht eBay, Amazon & Co. Händlern Sperrung

Momentan melden sich zahlreiche eBay-Verkäufer bei mir, weil eBay eine Bescheinigung nach § 22f USTG verlangt. Das wundert mich, denn „neu“ ist das nicht. Seit dem 01.10.2019 gibt es eine Haftung der Marktplatzbetreiber für die Umsatzsteuerschuld ihrer Händler. Daher wollen sich die Betreiber absichern und fordern ihre Händler zur Vorlage einer „Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger im Sinne von § 22f UStG“ auf. Wer keine Bescheinigung vorlegt, riskiert bei eBay, Amazon & Co. gesperrt zu werden.

 

Haben auch Sie von eBay eine solche E-Mail erhalten:

Bescheinigung nach §22f UstG erforderlich, um weiterhin bei eBay handeln zu können

Hallo XXXX,

 

aufgrund einer Gesetzesänderung muss eBay seit 2019 bestimmte steuerliche Informationen von Verkäufern erheben. Damit Sie weiterhin bei eBay handeln können, legen uns bitte Ihre Bescheinigung nach §22f UstG vor.

 

Wichtiger Hinweis: Sie haben eine Frist von 14 Tagen, um uns Ihre Bescheinigung vorzulegen.

 

Bescheinigung nach §22f USTG hochladen

 

Bitte beachten Sie

 

Wenn wir Ihre Bescheinigung nicht rechtzeitig erhalten, erfolgt ein vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz.

 

Wir empfehlen Ihnen sich an Ihren Steuerberater zu wenden, um weitere Schritte zu besprechen. Steuerhinterziehung ist eine Straftat und um diese zu verhindern, arbeitet eBay mit den deutschen Behörden und wird entsprechende Maßnahmen ergreifen. Diese umfassen unter anderem das Entfernen von Angeboten und das Sperren von Konten.

 

Wir freuen uns auf die weitere erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen.
Ihr eBay-Team

Warum verlangt eBay eine Bestätigung nach § 22f UStG? Im eBay Verkäuferportal heißt es dazu:

 

Umsatzsteuer in Deutschland

Aufgrund einer Gesetzesänderung in Deutschland zum 1. Januar 2019 haftet eBay unter Umständen für die nicht entrichtete Umsatzsteuer seiner Verkäufer und muss von jedem gewerblichen Verkäufer eine Bescheinigung nach §22f UStG einholen.

 

Details zur erforderlichen Bescheinigung nach §22f UStG

Aufgrund einer Gesetzesänderung in Deutschland zum 1. Januar 2019

 

  • haftet eBay unter Umständen für die nicht entrichtete Umsatzsteuer seiner Verkäufer
  • muss eBay von jedem gewerblichen Verkäufer eine Bescheinigung nach §22f UStG einholen. Diese bestätigt die steuerliche Erfassung des Verkäufers.

Leider erreichen uns vermehrt unvollständige oder falsche Dokumente. 

 

Damit Ihr eBay-Konto nicht gesperrt wird, müssen Sie einzig und allein die „Bescheinigung nach §22f UStG“ von Ihrem Finanzamt hochladen.

 

Details zur Bescheinigung:

 

  • Ihre Bescheinigung nach §22f UStG muss vom zuständigen Finanzamt ausgestellt, gestempelt und unterschrieben sein. So sieht die Bescheinigung aus
  • Ihr Name, Name der Firma und Kontaktdaten müssen auf der Bescheinigung mit den bei eBay hinterlegten Daten übereinstimmen.
  • Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UST ID-Nr.) muss auf der Bescheinigung vermerkt sein, soweit eine vorhanden und bei eBay hinterlegt ist.

Was Sie nicht hochladen sollten:

  • Ihren ausgefüllten Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung
  • Ihre steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Bearbeitungszeit seitens eBay bereits bis zu zwei Wochen beträgt.

Wo finde ich das Formular?

Hier oder auf der Webseite des Bundesministerium der Finanzen. Geben Sie dort im Suchfenster einfach „22f“ ein und Sie finden dann das Formular.

 

Im Prinzip handelt es sich dabei nur um eine Bescheinigung, dass Sie beim Finanzamt ordnungsgemäß gemeldet sind und Ihre Steuern abführen. Übermitteln Sie eBay dann Ihre Bescheinigung vom Finanzamt, damit Ihnen kein Ausschluss vom Handel droht.

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!

 

Homeoffice / Kanzlei: Rechtsanwalt Andreas Gerstel erreichbar

Entweder in der Kanzlei oder vom Homeoffice aus bin ich weiterhin jederzeit für Sie erreichbar! Ich rufe schnellstmöglich zurück, sollte ich nicht sofort zu sprechen sein. E-Mails werden von uns auch weiterhin so schnell wie nur möglich beantwortet.

 

Ihr Team der Kanzlei Gerstel

 

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Wann kommt mein Paket? DHL, Hermes, wo bleibt Ihr?

Wie lange dauert das denn noch?“ – das hören Onlinehändler momentan sehr oft, wenn die bestellte Ware nicht pünktlich ankommt. Kunden werden schnell ungeduldig, aber das verstehe ich auch.

 

Lieferzeitangaben / Liefertermine: Für Kunden sind diese Angaben oft kaufentscheidend! Wer schnell liefert, der verkauft auch mehr, auch wenn es vielleicht ein paar Cent teurer ist. Onlinehändler legen daher großen wert darauf, schnell zu liefern.

 

Das Fernabsatzrecht bestimmt, dass Verbraucher über die Lieferzeit informiert werden müssen. Für Onlinehändler ist die Bestimmung und Mitteilung der Lieferzeit jedoch häufig schwierig, da diese von externen Faktoren abhängen kann. Manchmal können es auch einfach einmal unvorhersehbare Witterungsverhältnisse sein, wie extremer Schnellfall an diesen Tagen.

 

Onlinehändler müssen Lieferzeitangaben machen! Es ist der Termin, bis zu dem der Händler die Waren liefern muss, anzugeben. Das finden Sie in Artikel 246a § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBG.

 

Und wenn es mal länger dauert?

Dann sollten Sie den Kunden darüber am besten informieren! Veröffentlichen Sie auf Ihrer Webseite z.B. einen Hinweis, oder senden Ihrem Kunden eine E-Mail. So verhindern Sie, dass der Kunde vergeblich auf sein Paket wartet und verärgert wird.

 

DHL, Hermes etc.: Wann kommt mein Paket?

Liebe Kunden, bitte haben auch Sie für die Händler in dieser Zeit ein wenig Verständnis. Auch DHL, Hermes etc. geben bestimmt ihr bestes, aber auf das Wetter haben wir alle leider keinen Einfluss. Geben Sie daher nicht voreilig negative Bewertungen ab. Nehmen Sie besser zum Händler Kontakt auf. Es gibt für die Lieferverzögerung gewiss eine plausible Antwort!

 

Sie haben Fragen?

Melden Sie sich gern bei mir. Bleiben Sie gesund!

 

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Gibt es Gerichtsverhandlungen während Corona? Kommt man einfach ins Gericht?

Ja, Gerichtsverhandlungen finden auch während Corona statt. Ob Verhandlungstermine stattfinden, aufgehoben oder verlegt werden, entscheiden aber die Richterinnen und Richter im Rahmen ihrer richterlichen Unabhängigkeit.

 

Das Ministerium der Justiz spricht Empfehlungen aus. Für die Gerichte in Nordrhein-Westfalen gibt es momentan zum Beispiel folgende Empfehlungen:

 

  • Angesichts der Entwicklung der Corona-Pandemie gilt es, sich auf die Kernaufgaben zu konzentrieren und Prioritäten zu setzen.
  • Zum Schutz der Gesundheit sollen die Richterinnen und Richter im Rahmen ihrer richterlichen Unabhängigkeit in jedem Einzelfall prüfen und abwägen, ob eine Durchführung von Terminen und Verhandlungen in Präsenz erforderlich ist. Verfahren, die per Videokonferenz durchgeführt oder im schriftlichen Verfahren entschieden werden können, erfahren keine Einschränkung.

 

Fragen und Antworten zum Umgang mit dem Coronavirus in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.

 

Meine Erfahrung beim Landgericht Münster

Es finden – wie auch bisher – Eingangskontrollen statt. Das kann natürlich momentan schon mal etwas länger dauern, weil jeder Besucher bei Gericht erst noch einen Zettel ausfüllen muss. Name, Anschrift sind anzugeben und mit Datum zu unterschreiben. Erst dann wird man ins Gerichtsgebäude gelassen. Im Gericht selbst ist quasi alles fast wie immer. ich sage fast, weil es an den Wänden Richtungspfeile gibt, die die Laufrichtung vorgeben. Das ist sehr sinnvoll, damit man sich nicht entgegenkommt.

 

Wie läuft die Gerichtsverhandlung ab?

Auch wie immer. Sogar die Öffentlichkeit ist zugelassen. Es werden – wie auch in den Wartezimmer bei Arztpraxen – nicht alle Stühle im Saal besetzt. Auf den Tischen auf Kläger und Beklagtenseite stehen Plexiglasscheiben, damit ausreichend Abstand eingehalten werden kann. In Münster ist jedenfalls ausreichend Platz, so dass man sich um seine Gesundheit keine Sorgen machen muss, wenn man zu Gericht muss. Desinfektionsmittel ist selbstverständlich auch an vielen Stellen im Gericht vorhanden.

 

Sie haben weitere Fragen?

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