So hinterlegen Sie Ihr Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung bei eBay richtig

Falsche Rechtstexte in „Mein eBay“ führen oft zu teuren Abmahnungen. Gewerbliche Verkäufer legen in den Grundeinstellungen in „Mein eBay“ fest, welche Angaben in den Feldern 

 

  • Rechtliche Informationen des Verkäufers
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
  • Widerrufsbelehrung
    Frist – Rücksendekosten
    Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben

 

erscheinen. Aus meiner Praxiserfahrung kann ich sagen, dass hier die Fehlerquote der falschen, unzutreffenden und widersprüchlichen Angaben am höchsten ist. Die Folge sind Abmahnungen von Mitbewerbern oder Vereinen. In jedem Angebot eines gewerblichen Verkäufers sollten im Anschluss an die Artikelbeschreibung die nachfolgenden Felder richtig ausgefüllt und mit aktuellen Rechtstexten versehen sein. Es geht jetzt um den nachfolgenden Teil:

 

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Hier muss ein vollständiges Impressum hinterlegt werden. 

 

 

Hier finden Sie alle erforderlichen Angaben und Informationen, die in ein abmahnsicheres Impressum gehören.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot

In diesem Feld sollten abmahnsichere AGB hinterlegt werden.

 

 

Dabei helfe ich Ihnen gern.

Widerrufsbelehrung: Frist – Rücksendekosten

Hier wird es bereits komplizierter. Was muss man da eintragen? Als Frist 14 Tage oder 1 Monat?

 

 

Um bei eBay den sogenannten „Top-Verkäufer“ Status zu erhalten bzw. zu behalten ist es erforderlich, ein Widerrufsrecht von 1 Monat einzuräumen. Der Gesetzgeber sieht eine Widerrufsfrist von mindestens 14 Tagen vor. Ein längeres Widerrufsrecht kann dem Kunden natürlich immer eingeräumt werden, jedoch kein kürzeres als 14 Tage. Freiwillig können Sie dem Verbraucher eine Widerrufsfrist von 1 Monat einräumen. Das müssen Sie aber nicht!

Und was muss man bei den „Rücksendekosten eintragen„? eBay bietet verschiedene Auswahlmöglichkeiten. Versandkosten bei Rückgabe trägt

 

  • Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren
  • Rückgaberecht: Verkäufer trägt die Rücksendekosten
  • Verkäufer trägt die Kosten der Rücksendung der Waren
  • Widerrufsrecht: Käufer trägt die Rücksendekosten, wenn der Artikelpreis 40 EUR nicht übersteigt
  • Widerrufsrecht: Verkäufer trägt die Rücksendekosten

Bei der richtigen Auswahl kommt es auf die von Ihnen benutzte Widerrufsbelehrung an. Lassen Sie sich am besten von mir beraten, damit nichts schief geht.

 

Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben

In diesem Feld sollte eine aktuelle Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular hinterlegt werden.

 

Wenn ich Ihren eBay Auftritt absichere, dann erhalten Sie sämtliche Rechtstexte fix und fertig von mir als word-Datei und Sie müssen die Texte nur noch bei eBay hinterlegen.

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!

 

eBay-Webinar: Produktkennzeichnungspflicht in Ihren Angeboten

eBay bietet Webinare zum Thema „Produktkennzeichnungspflicht in Ihren Angeboten“ an. Es geht in dem Webinar unter anderem darum, warum eBay in den meisten Kategorien Produktkennzeichnungen zur Pflicht macht. Ebenfalls soll das Webinar darüber informieren, wie Sie die Sichtbarkeit Ihrer Angebote bei eBay und außerhalb eBay durch Produktkennzeichnungen erhöhen. Sie sollen Tipps und Tricks erfahren, wie Sie Ihre Angebote mit minimalem Aufwand optimieren.

 

Erfahrene Mitarbeiter aus dem eBay-Kundenservice sollen für Fragen persönlich zur Verfügung stehen. Die Webinare sind kostenlos.

 

Die Anmeldung ist ganz einfach. Sie wählen Ihren Wunschtermin aus, geben Ihren Vor- und Nachnamen, E-Mail Adresse und den Namen Ihres eBay-Nutzerkontos ein. Nachdem Sie auf „Anmelden“ geklickt haben, bekommen Sie auch gleich eine Bestätigungs-E-Mail an die angegebene E-Mail Adresse übermittelt. Ihre Anmeldung können Sie natürlich jederzeit wieder stornieren.

 

Abmahnung wegen Produktkennzeichnungspflicht vermeiden

Wenn Sie meinen Updateservice bereits nutzen, dann werde ich Sie ebenfalls darüber informieren, was Sie bei der Produktkennzeichnungspflicht in Ihren Angeboten zu beachten haben, damit Sie keine Abmahnung befürchten müssen. Sollten Sie noch kein Updatemandant sein, dann sollten Sie sich jetzt über den Abmahnschutz informieren.

 

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Abmahnsichere AGB für Handel über Discogs

Die Musik Internetplattform Discogs (discogs.com) gerät ins Visier der Abmahner. Bei Discogs können Musikbegeisterte Musik in verschiedenen Formaten (Vinyl, CD, Kassette, CDr, DVD) bekommen. Bei Discogs können nur registrierte Mitglieder bestellen. Zunächst ist also eine Registrierung erforderlich. Dazu muss ein Benutzername und Passwort ausgewählt und eine E-Mail Adresse angegeben werden. Danach muss noch zum Abschluss der Registrierung ein Bestätigungslink per E-Mail angeklickt werden. Als Nutzer von Discogs sollten Sie Ihre Kontaktdaten hinterlegen, damit bei Käufen die Lieferanschrift hinterlegt ist.

 

Bei Discogs ist alles auf Englisch

So gibt es den Button „Add to Cart“ („Zum Einkaufswagen hinzufügen“) und „Place Order“ („Kaufen“). Die Auswahl ist groß, das Angebot riesig. Wer bei Discogs Musik gewerblich verkauft, der muss natürlich auch seinen Informationspflichten nachkommen. Los geht`s mit einem vollständigem Impressum. Schließlich muss der Kunde wissen, mit wem er es zu tun hat. Aktuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen, eine Widerrufsbelehrung nebst Muster Widerrufsformular dürfen nicht fehlen. Auch eine Datenschutzerklärung rate ich, auf jeden Fall zu verwenden.

 

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Abmahnung Discogs Verkäufer – Droht Abmahnwelle?

Ich habe heute den Handel eines Verkäufers von Schallplatten über das Internetportal Discogs (www.discogs.com) abgesichert. Der Händler kam nicht ohne Grund auf mich zu, denn er wurde verklagt. Ich habe mir das Portal und die dort vertretenen Anbieter einmal genauer angesehen und leider feststellen müssen, dass – so meine Einschätzung – 99 % aller Anbieter bei Discogs akut abmahngefährdet sind.

 

Discogs ist ein Paradies für Abmahnanwälte

Bei fast jedem Händler fehlen AGB, oder die AGB sind falsch. Es fehlen Angaben zum Zustandekommen des Vertrages, zur Vertragstextspeicherung, den zur Verfügung stehenden Sprachen und vieles mehr. Hier wird jeder Abmahnanwalt in kürzester Zeit fündig. Discogs könnte sich meiner Meinung nach daher zu einem regelrechten Paradies für Abmahnanwälte entwickeln. Ohne Probleme könnten hier hunderte, ja sogar tausende Händler abgemahnt werden. Es wäre daher durchaus möglich, dass eine Abmahnwelle auf Discogs Verkäufer zurollt.

Bei Discogs haben Sie nicht – wie auf anderen Portalen – die Möglichkeit, bei fest hinterlegten Feldern die Rechtstexte zu hinterlegen. Es kommt hinzu, dass alles auf Englisch ist. Der Marktplatz Discogs macht es Ihnen sehr schwer, Ihren Informationspflichten nachzukommen, weil viele Angaben schlichtweg fehlen. Diese Schwierigkeiten müssen gelöst werden, damit Abmahner und deren Abmahnanwälte keine Chance haben, Sie abzumahnen.

 

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Verstoß gegen BGB und EGBGB durch falsche Widerrufsbelehrung – Abmahnung ebay

Aufgepasst ebay Verkäufer: Aktuell wurde ein ebay-Verkäufer abgemahnt, deren Widerrufsbelehrung gegen aktuelle gesetzliche Anforderungen verstoße, da diese veraltet und somit falsch sei. Es würde eine Verletzung der im BGB und der im EGBGB geregelten Gesetze vorliegen. Überprüfen Sie am Besten sofort Ihre Widerrusfbelehrung, ob diese aktuell ist.

Abmahnung ebay wegen Verstoß gegen BGB und EGBGB

 

alte Widerrufsbelehrung

 

Stand: 3/2015

 

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Abmahnung AbeBooks.de vermeiden – abmahnsichere AGB nutzen

Der Onlinemarktplatz AbeBooks.de ist aus meiner Sicht genau das richtige für alle Leseratten und Bücherfans. Über die Suche können dort Millionen neuer und gebrauchter Bücher bei tausenden Anbietern gefunden werden. Die Anbieter bei AbeBooks geraten aber auch mehr und mehr ins Visier der Abmahner. Viele gewerbliche Verkäufer bei AbeBooks haben gar keine AGB, belehren den Verbraucher gar nicht über ein Widerrufsrecht, kommen Ihren Informationspflichten nicht nach und werden daher von Mitbewerbern oder auch Vereinen abgemahnt.

 

abmahnsichere AGB für AbeBooks.de

Auch bei AbeBooks.de müssen gewerbliche Verkäufer Ihren Informationspflichten nachkommen. Sie müssen unter anderem über ein vollständiges Impressum verfügen, rechtssichere AGB bereithalten, über das Widerrufsrecht belehren, ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen und vieles mehr. Ich schütze AbeBooks.de Verkäufer durch mein Schutzpaket vor teuren Abmahnungen.

 

Reichen denn nicht die AbeBooks.de AGB?

Immer wieder fragen mich die Verkäufer bei AbeBooks.de, ob Sie wirklich eigene AGB benötigen. Ja, lautet die Antwort. Es reicht gerade nicht, dass AbeBooks.de selbst über AGB verfügt. AbeBooks bietet über die von ihr betriebene Website nur eine Plattform für Verkäufer und Käufer, um untereinander Kaufgeschäfte abzuschließen. AbeBooks vermittelt diese Kaufgeschäfte, ohne diese selbst in eigenem Namen und auf eigene Rechnung abzuschließen, heißt es ausdrücklich in den AbeBooks.de AGB. Käufer kaufen also direkt von den Buchhändlern und nicht von AbeBooks Europe. In den AbeBooks.de AGB heißt es wörtlich:

„Ausschließlich Käufer und Verkäufer (nicht AbeBooks) sind für sämtliche Transaktionen über die Websites und für die jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verantwortlich.“

Wer bei AbeBooks.de gewerblich Bücher verkauft, der sollte dringend seinen Onlineauftritt von mir prüfen und gegebenenfalls rechtlich absichern lassen, um keine Abmahnung zu erhalten. Natürlich helfe ich Ihnen auch dann, wenn Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben sollten. Ich hoffe jedoch, dass Sie sich rechtzeitig bei mir melden, damit es erst gar nicht zu einer lästigen Abmahnung kommt.

 

Ich berate Sie gern zu Ihrem Handel bei AbeBooks.de.

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

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