eBay: Ihr Konto wurde eingeschränkt: Geistiges Eigentum und das VeRi-Programm

Wurde auch Ihr eBay-Konto eingeschränkt, weil eBay-Grundsätze angeblich missachtet wurden? Dann haben Sie gewiss eine Mitteilung von eBay per E-Mail wie die folgende erhalten:

Guten Tag XXXX,
Ihr eBay-Konto wurde eingeschränkt, weil eine damit zusammenhängende Aktivität nicht unserem folgenden Grundsatz entsprach: Geistiges Eigentum und das VeRi-Programm Abgesehen vom Markennamen des Herstellers des Artikels oder von Produkten, mit denen der Artikel kompatibel ist, dürfen keine Markennamen in Angeboten verwendet werden.

 

Welche Aktivität hat gegen den Grundsatz verstoßen?

Weitere Details finden Sie unten.

 

Bitte tun Sie jetzt Folgendes

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre aktuellen und künftigen Angebote diesem Grundsatz entsprechen.

 

Was besagt der Grundsatz
– Ihr Angebot wurde von XXXX wegen ungenehmigter Verwendung von Inhalten gemeldet. Das Programm für verifizierte Rechteinhaber (VeRi) bietet den Inhabern von Schutzrechten die Möglichkeit, Angebote zu melden, die ihrer Meinung nach ihre Rechte verletzen
– Abgesehen vom Markennamen des Herstellers des Artikels oder von Produkten, mit denen der Artikel kompatibel ist, dürfen keine Markennamen in Angeboten verwendet werden. Sie dürfen die Begriffe „kompatibel mit“, „passend für“ oder „für“ vor einem Markennamen verwenden, wenn der beschriebene Artikel speziell als kompatibles Produkt für die entsprechende Marke entwickelt wurde.
– Das Kopieren und die Verwendung von Bildern, Texten, Logos oder anderen urheberrechtlich oder markenrechtlich geschützten Materialien ohne Genehmigung des Rechteinhabers ist unzulässig.
– Wenn Sie der Meinung sind, dass es sich um einen Fehler handelt, müssen Sie sich direkt an den Rechteinhaber wenden. Wenn der Rechteinhaber Ihrem Einspruch zustimmt, bitten Sie ihn, uns direkt zu kontaktieren, damit wir Ihr(e) Angebot(e) wiedereinstellen.
Die E-Mail-Adresse des Rechteinhabers lautet: XXXX

Was tun, wenn das eBay-Konto eingeschränkt wurde?

Zunächst muss aus meiner Sicht geprüft werden, ob der Vorwurf berechtigt ist und der Rechteinhaber das Veri-Programm somit zu Recht in Anspruch genommen hat. Es kann auch zu fehlerhaften Meldungen und Kontosperrungen kommen. Auf jeden Fall sollte schnell und wohl überlegt gehandelt werden.

 

Gern helfe ich Ihnen.

 

Stiftung zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID) | -gesetz /-verordnung – Abmahnung

Abmahnung Verpackungsregister /-gesetz /-verordnung erhalten?

Im öffentlichen Register der Stiftung zentrale Stelle Verpackungsregister werden die registrierten Hersteller mit Markennamen, Registrierungsnummer und weiteren Registrierungsdaten veröffentlicht. Hier gelangen Sie direkt zum Register. Abmahner können so schnell und einfach prüfen, ob Sie ordnungsgemäß registriert sind oder nicht. Wenn Sie also systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Verkehr zu bringen, ohne sich zuvor bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registriert haben, dann droht Ihnen eine Abmahnung. Es gibt zahlreiche Abmahner, die genau das momentan abmahnen bzw. monieren:

 

  • Michaela Maurer
    Abmahnung vom 03.09.2021, Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung 13.09.2021, Kostenforderung: 1.134,55 EUR (Gegenstandwert 15.000 EUR)
  • IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (IDO e.V.)
  • Rechtsanwalt Gereon Sandhage für diverse Mandanten z.B. für Juwelier Chronotage GmbH (Nichtbeachtung Verpackungsgesetz)
    Schreiben vom 20.07.2021, Kostenforderung 280,60 EUR

 

Unterlassungserklärung nicht einfach unterschreiben

Wissen Sie, dass Sie an eine Unterlassungserklärung ihr Leben lang gebunden sind?

 

Es ist immer ratsam, eine eigene, sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die nur auf das aller Nötigste beschränkt ist und nicht zu weit geht. Bei der Formulierung muss man ganz besonders vorsichtig sein!

 

Nicht vorschnell bezahlen

Es sollte vor einer Zahlung immer genau geprüft werden, ob der Kostenerstattungsanspruch der Höhe nach berechtigt ist. Bei relativ geringen Summen, wie teilweise von Rechtsanwalt Gereon Sandhage gefordert (unter 300 EUR), sind Betroffene geneigt einfach zu bezahlen. Das halte ich jedoch für falsch.

 

Drohen weitere Abmahnungen

Händler, die erst eine Abmahnung wegen dem Verpackungsregister erhalten haben, melden sich später oftmals wegen weiterer Abmahnungen von anderen Abmahners wegen anderer Verstöße bei mir.

 

Sie sollten bereits die erste Abmahnung zum Anlass nehmen, Ihren Onlineauftritt einmal von Grund an abzusichern, damit Sie künftig keine weiteren  Abmahnungen mehr erhalten und sich voll und ganz auf Ihren Handel konzentrieren können.

 

  • Wussten Sie, dass Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen als Händler auch ein sogenanntes Verarbeitungsverzeichnis vorhalten müssen?
  • Zudem gibt es ab dem 03.07.2021 für rücknahmepflichtige Verpackungen neue Informationspflichten, die Sie als Händler beachten müssen.

 

Mit einer Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister ist es daher leider allein nicht getan. Beachten Sie nicht alle gesetzlichen Bestimmungen, dann müssen Sie permanent mit der nächsten Abmahnung rechnen.

 

Erfahrung aus über 15 Jahren

Ich sichere seit über 15 Jahren eBay-Händler, Shopbetreiber, Amazon-Verkäufer etc. ab, damit diese vor Abmahnungen geschützt sind. Nutzen auch Sie meine umfangreichen Leistungen und riskieren keine weiteren Abmahnungen.

 

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!

 

AGB für Kaufland.de abmahnsicher, rechtssicher, günstig

Viele von mir betreute Onlinehändler haben sich bereits dazu entschlossen, ihre Produkte auch bei Kaufland.de anzubieten. Seit April 2021 firmiert der ehemalige Onlinemarktplatz real.de nun unter Kaufland.de.

 

  • Bereits über 7.000 Verkäufer bieten nach Angaben von Kaufland ihre Produkte in über 5.000 Kategorien zum Kauf an.
  • Es werden nach Angaben von Kaufland derzeit über 25 Millionen Produkte angeboten.

 

Ich habe meine Mandanten nach Ihren Erfahrungen mit dem Marktplatz gefragt und die Hauptgründe für Kaufland waren:

 

  • geringere Kosten als z.B. bei eBay, so dass mehr Gewinn bei Ihnen verbleibt
  • hohe Kundenfrequenz, da Kaufland sehr bekannt ist und viel Geld in Werbung investiert
  • das Einstellen der Produkte ist einfach und ohne großen Zeitaufwand möglich
  • freie Wahl aus vielen Zahlungsarten wie PayPal, Klarna und Kreditkarte
  • gute Verkaufszahlen

 

Wäre ich an Ihrer Stelle, dann würde ich Kaufland.de einfach einmal austesten. Damit Sie das rechtssicher und abmahnsicher machen können, biete ich Ihnen ab sofort abmahnsichere Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung) für Kaufland.de an. Nutzen Sie am besten mein Rundum-Sorglospaket. Die Preise richten sich nach der von Ihnen gewählten Laufzeit. Bereits ab 29 EUR netto monatlich sind Sie auf der sicheren Seite.

 

Ich wünsche Ihnen weiterhin sicheres und erfolgreiches Handeln und vor allem keine Abmahnung.

 

 

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Bescheinigung nach § 22f UstG, sonst droht eBay, Amazon & Co. Händlern Sperrung

Momentan melden sich zahlreiche eBay-Verkäufer bei mir, weil eBay eine Bescheinigung nach § 22f USTG verlangt. Das wundert mich, denn „neu“ ist das nicht. Seit dem 01.10.2019 gibt es eine Haftung der Marktplatzbetreiber für die Umsatzsteuerschuld ihrer Händler. Daher wollen sich die Betreiber absichern und fordern ihre Händler zur Vorlage einer „Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger im Sinne von § 22f UStG“ auf. Wer keine Bescheinigung vorlegt, riskiert bei eBay, Amazon & Co. gesperrt zu werden.

 

Haben auch Sie von eBay eine solche E-Mail erhalten:

Bescheinigung nach §22f UstG erforderlich, um weiterhin bei eBay handeln zu können

Hallo XXXX,

 

aufgrund einer Gesetzesänderung muss eBay seit 2019 bestimmte steuerliche Informationen von Verkäufern erheben. Damit Sie weiterhin bei eBay handeln können, legen uns bitte Ihre Bescheinigung nach §22f UstG vor.

 

Wichtiger Hinweis: Sie haben eine Frist von 14 Tagen, um uns Ihre Bescheinigung vorzulegen.

 

Bescheinigung nach §22f USTG hochladen

 

Bitte beachten Sie

 

Wenn wir Ihre Bescheinigung nicht rechtzeitig erhalten, erfolgt ein vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz.

 

Wir empfehlen Ihnen sich an Ihren Steuerberater zu wenden, um weitere Schritte zu besprechen. Steuerhinterziehung ist eine Straftat und um diese zu verhindern, arbeitet eBay mit den deutschen Behörden und wird entsprechende Maßnahmen ergreifen. Diese umfassen unter anderem das Entfernen von Angeboten und das Sperren von Konten.

 

Wir freuen uns auf die weitere erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen.
Ihr eBay-Team

Warum verlangt eBay eine Bestätigung nach § 22f UStG? Im eBay Verkäuferportal heißt es dazu:

 

Umsatzsteuer in Deutschland

Aufgrund einer Gesetzesänderung in Deutschland zum 1. Januar 2019 haftet eBay unter Umständen für die nicht entrichtete Umsatzsteuer seiner Verkäufer und muss von jedem gewerblichen Verkäufer eine Bescheinigung nach §22f UStG einholen.

 

Details zur erforderlichen Bescheinigung nach §22f UStG

Aufgrund einer Gesetzesänderung in Deutschland zum 1. Januar 2019

 

  • haftet eBay unter Umständen für die nicht entrichtete Umsatzsteuer seiner Verkäufer
  • muss eBay von jedem gewerblichen Verkäufer eine Bescheinigung nach §22f UStG einholen. Diese bestätigt die steuerliche Erfassung des Verkäufers.

Leider erreichen uns vermehrt unvollständige oder falsche Dokumente. 

 

Damit Ihr eBay-Konto nicht gesperrt wird, müssen Sie einzig und allein die „Bescheinigung nach §22f UStG“ von Ihrem Finanzamt hochladen.

 

Details zur Bescheinigung:

 

  • Ihre Bescheinigung nach §22f UStG muss vom zuständigen Finanzamt ausgestellt, gestempelt und unterschrieben sein. So sieht die Bescheinigung aus
  • Ihr Name, Name der Firma und Kontaktdaten müssen auf der Bescheinigung mit den bei eBay hinterlegten Daten übereinstimmen.
  • Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UST ID-Nr.) muss auf der Bescheinigung vermerkt sein, soweit eine vorhanden und bei eBay hinterlegt ist.

Was Sie nicht hochladen sollten:

  • Ihren ausgefüllten Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung
  • Ihre steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Bearbeitungszeit seitens eBay bereits bis zu zwei Wochen beträgt.

Wo finde ich das Formular?

Hier oder auf der Webseite des Bundesministerium der Finanzen. Geben Sie dort im Suchfenster einfach „22f“ ein und Sie finden dann das Formular.

 

Im Prinzip handelt es sich dabei nur um eine Bescheinigung, dass Sie beim Finanzamt ordnungsgemäß gemeldet sind und Ihre Steuern abführen. Übermitteln Sie eBay dann Ihre Bescheinigung vom Finanzamt, damit Ihnen kein Ausschluss vom Handel droht.

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!

 

wirksamer Kaufvertrag durch eBay Preisvorschlag – Kaufpreisklage

Preisvorschlag eBay

Unterbreiten Sie einem Verkäufer einen Preisvorschlag, dann gehen Sie einen verbindlichen Vertrag mit dem Verkäufer ein, wenn dieser Ihren Preisvorschlag akzeptiert. Das Preisvorschlagsverfahren gestaltet sich wie folgt:

 

Bei dem jeweiligen eBay-Angebot befindet sich der Button mit der Aufschrift „Preisvorschlag senden“, siehe hier:

 

 

Durch Klick auf den Button „Preisvorschlag senden“ öffnet sich ein weiteres eBay Feld. Dort müssen Sie Ihren Preisvorschlag zunächst eintippen, danach können Sie auswählen, wann Ihr Preisvorschlag ablaufen soll. Voreingestellt ist bei eBay 1 Tag. Sie können auch 12 Stunden oder 2 Tage auswählen. Ebenfalls können Sie dem Verkäufer eine Nachricht mit einer maximal Zeichenlänge von 250 Zeichen senden. Danach haben Sie noch einmal die Möglichkeit, Ihren Preisvorschlag zu prüfen.

 

Im 3. und letzten Schritt können Sie Ihren Preisvorschlag noch einmal prüfen. Stellen Sie einen Fehler fest, dann können Sie den Preisvorschlag bearbeiten. Ist alles korrekt, dann müssen Sie nur noch auf „Preisvorschlag senden“ klicken, um dem Verkäufer Ihren Preisvorschlag zu machen. Akzeptiert der Verkäufer Ihren Vorschlag, dann kommt dadurch ein wirksamer Kaufvertrag zustande. Hierauf weist eBay auch ausdrücklich hin

Durch Klicken auf Preisvorschlag senden gehen Sie einen verbindlichen Vertrag mit dem Verkäufer ein, wenn dieser Ihren Preisvorschlag akzeptiert.

 

Käufer will Kaufvertrag nicht erfüllen

Derzeit habe ich genau so einen Fall. Ein Interessent hat einem Verkäufer einen Preisvorschlag unterbreitet. Der Verkäufer hat den Preisvorschlag angenommen. Damit ist ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen. Der Käufer weigert sich jetzt, den Vertrag zu erfüllen. Er ist der Ansicht, der Artikel entspräche nicht der Artikelbeschreibung.

 

Ich habe Kaufpreisklage erhoben. Die Einzelheiten:

Klage

 

des Herrn XXXX

 

-Kläger-

 

Prozessbevollmächtigter: RA Andreas Gerstel, Grabenstraße 63, 48268 Greven

 

gegen

 

Herrn XXXX

 

-Beklagter-

 

Streitwert: 81.000 Euro

 

Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und werde beantragen:

 

1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 81.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit Zug um Zug gegen Übergabe und Übertragung des Eigentums an der Uhr, Marke: XXX, Modell: XXX, Referenz: XXX, Gehäuse Nr.:XXX, Werk Nr.: XXX zu bezahlen.

 

2. Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte seit dem 24.01.2021 in Annahmeverzug befindet

 

3. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

 

4. Das Urteil ist notfalls gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

 

Im Übrigen wird angeregt, einen früher ersten Termin zu bestimmen.

 

Sofern das Gericht das schriftliche Vorverfahren anordnet, wird für den Fall der Fristversäumnis oder des Anerkenntnisses beantragt, den Beklagten durch Versäumnisurteil ohne mündliche Verhandlung zu verurteilen.

 

Mit einer Entscheidung der Sache durch den Einzelrichter ist der Kläger einverstanden.

 

Begründung:

Der Kläger bot über den Onlinemarktplatz eBay eine Uhr der Marke XXX, Modell: XXX, Referenz: XXX, Gehäuse Nr.: XXX, Werk Nr.: XXX zum Preis von 85.000 Euro zum Kauf an.

 

Beweis: Ausdruck des Artikels mit der Artikelnummer: XXXX – Anlage 1

 

Der Beklagte hat dem Kläger am 16.01.2021 um 17:59 Uhr für die angebotene Uhr einen Preisvorschlag in Höhe von 81.000 Euro unterbreitet.

 

Beweis: Preisvorschlag vom 16.01.2021, 17:59 Uhr – Anlage 2

 

Diesen Preisvorschlag nahm der Kläger an.

 

Beweis: Verkaufsbestätigung durch eBay vom 16.01.2021, 19:24 Uhr – Anlage 3

 

Die Kontaktdaten des Beklagten hat der Kläger im Rahmen der eBay-Kaufabwicklung erhalten.

 

Beweis: Ausdruck der Einzelheiten zur Zahlung – Anlage 4

 

Durch die Annahme des vom Beklagten unterbreiteten Preisvorschlages ist zwischen den Parteien ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen.

 

Die Parteien haben sich darauf verständigt, dass der vereinbarte Kaufpreis bei Abholung der Uhr bezahlt werden sollte. Die Abholung sollte beim Kläger unter der in der Klageschrift genannten Anschrift am 24.01.2021 gegen 14:15 Uhr durch den Beklagten erfolgen.

 

Der Beklagte erschien mit einer weiteren Person auch zum vereinbarten Treffen. Der Kläger präsentierte dem Beklagten die Uhr und dieser nahm sie mit einer Lupe in Augenschein. Dabei äußerte er, dass an der Lünette der Uhr Tragespuren zu sehen seien. Der Kläger wies den Beklagten sodann freundlich darauf hin, dass es sich bei der Uhr – entsprechend der eBay-Artikelbeschreibung – um eine gebrauchte Uhr handelt, die im November 2018 erworben wurde und vom Kläger in der Folgezeit auch getragen worden ist. Tragespuren sind bei einer über 2 Jahre alten gebrauchten Uhr unvermeidbar. Der Kläger hatte die Uhr auch ausdrücklich als gebraucht und gerade nicht als „neu“ oder „neuwertig“ angeboten. Auch wies der Kläger in der Artikelbeschreibung explizit darauf hin, dass er die Uhr getragen hat. Die angebotene Uhr entspricht der Artikelbeschreibung.

 

Beweis: Sachverständigengutachten

 

Nicht jeder noch so kleine Microswirl, der unter einer Lupe erkennbar wird, muss auch bei einer als gebraucht angebotenen Uhr in einer Artikelbeschreibung aufgeführt werden. Dies versteht sich von selbst. Anders wäre es nur zum Beispiel bei tiefen Kratzern, oder Macken, die über normale Tragespuren hinausgehen. Dies müsste bei der Beschreibung eines Artikels im Vorfeld genannt werden, da damit ein Käufer nicht rechnen muss. Vorliegend gibt es derartige Beschädigungen jedoch nicht.

 

Beweis: Sachverständigengutachten

 

Der Beklagte erklärte, dass er wegen dieser Tragespuren die Abnahme der Uhr und deren Bezahlung ablehne.

 

Beweis: Zeugnis der Frau XXXXX

 

Wenn der Beklagte eine neue, absolut makellose Uhr erwerben möchte, dann hätte er sich für den Kauf einer neuen statt einer gebrauchten Uhr entscheiden müssen.

 

Der Klageanspruch ergibt sich aus § 433 Abs. 2 BGB, der Zinsanspruch aus § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB, da sich der Beklagte am 24.01.2021 endgültig geweigert hat, seiner Verpflichtung aus dem Kaufvertrag nachzukommen.

 

Die Zinshöhe folgt aus § 288 Abs. 1 S. 2 BGB.

Klage wurde beim Landgericht Heidelberg am 24.01.2021 eingereicht.

 

Wie das Verfahren weiter geht, werde ich an dieser Stelle berichten.

 

Update 28.01.2021: Das Verfahren wird jetzt unter dem Aktenzeichen 4 O 29/21 geführt. Die Gerichtskosten in Höhe von 2.991 EUR wurden angefordert. Als nächstes wird das Gericht die Klage dem Beklagten zustellen.

Probleme mit den mein eBay Mitgliedskonto Einstellungen

Abmahnfalle eBay: Sie haben Ihre eBay Angebote überarbeitet, doch es wurden wieder falsche – nicht überarbeitete – Artikel von eBay eingestellt? Ihre Angaben in den „Mein eBay“ Einstellungen erscheinen bei den eingestellten Artikeln nicht? eBay Rücknahmebedingungen ändern geht nicht? Warum werden Ihre Änderungen nicht sichtbar? Wie kann das sein?

 

Mein nachfolgender Beitrag soll Ihnen Antworten auf genau diese Fragen liefern. Sind die rechtlichen Informationen bei eBay nicht korrekt, dann kann dies sehr schnell zu einer teuren Abmahnung führen. Bei mehreren gewerblichen eBay Verkäufern ist leider folgendes passiert:

Sie wurden zunächst abgemahnt, weil sie diversen Informationspflichten nicht nachkamen. Daraufhin haben mich diese eBay Verkäufer mit der Bearbeitung Ihrer Abmahnung und auch der Überarbeitung Ihres eBay Auftrittes beauftragt. Ich gab für die Abgemahnten eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, in welcher ich eine Aufbrauchsfrist aufnahm, damit die Verkäufer genug Zeit hatten, Ihre Angebote zu überarbeiten.

 

Ich habe den Verkäufern sodann auch abmahnsichere AGB für eBay nebst Hinweisen zur Gestaltung und Kaufabwicklung zur Verfügung gestellt und die Verkäufer haben meine Hinweise richtig umgesetzt, wie ich bei meiner Endkontrolle feststellte.

 

Doch dann ist leider folgendes passiert: Bei eBay tauchten plötzlich wieder nicht überarbeitete Altangebote auf. Alle vorgenommenen Änderungen waren weg.

 

Wie konnte das passieren? Eine eBay-Panne? Ein Missbrauch des eBay Accounts?

Mein eBay Einstellungen und ggfls. Rahmenbedingungen prüfen

Derartige Probleme haben in der Regel nichts mit einem Missbrauch des eBay Accounts zu tun. Vielmehr liegt es an den Einstellungen in „Mein eBay“. Zunächst müssen unbedingt in „Mein eBay“ Ihr Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung etc. korrekt hinterlegt sein. Wie das geht, habe ich hier erläutert.

 

Prüfen Sie sodann, ob Sie vielleicht die Funktion „Rahmenbedingungen“ nutzen. Mit dieser Funktion können Sie für alle Ihre Angebote Richtlinien zur Zahlung, zum Versand und zur Rücknahme festlegen. Es wäre also möglich, einzelnen Artikeln unterschiedliche Rechtstexte zuzuordnen. Aus meiner Praxiserfahrung kann ich sagen, dass sämtliche meiner Mandanten keine Rahmenbedingungen nutzen und auch gar kein Interesse daran haben. Ich rate daher dringend von der Nutzung der Funktion Rahmenbedingungen ab, weil dies nur zu unnötigen Problemen führt.

 

Vorlage für Angebot prüfen

Prüfen Sie, welches Angebot als Vorlage für neue Artikel ausgewählt ist! Das ist meist die Ursache dafür, dass bei neu eingestellten Artikeln auf einmal alte Rechtstexte erscheinen. Haben Sie nämlich einen „Altartikel“, also ein Angebot, was Sie noch nicht überarbeitet haben und wo noch Ihre ganzen Fehler von Früher vorhanden sind, als Vorlage ausgewählt, dann „zieht“ sich eBay automatisch die Rechtstexte aus diesem als Vorlage ausgewählten Angebot.

 

Sie müssen daher unbedingt ein ganz neues, überarbeitetes Angebot als Vorlage auswählen! Nur dann werden die neuen Rechtstexte auch in neu oder wieder eingestellten Artikeln übernommen.

 

 

So können Sie mehrere Angebote gebündelt ändern:

Sie haben bei eBay auch die Möglichkeit, mehrere Angebote in einem Vorgang zu ändern:

 

  1. Klicken Sie oben auf einer beliebigen Seite auf Mein eBay und loggen Sie sich ein.
  2. Klicken Sie auf Artikel verkaufen.
  3. Wählen Sie die Angebote aus, die Sie bearbeiten möchten, und klicken Sie auf Bearbeiten. Sie können bis zu 500 Angebote auf einmal überarbeiten.
  4. Geben Sie auf der Seite „Angebot bearbeiten“ an, welche Informationen Sie ändern möchten.

Sie können Felder und Angebotsbeschreibungen in einem Bündel von bis zu 500 Angeboten auf einmal bearbeiten. Wenn Sie die Angebote lieber einzeln ändern möchten, wählen Sie die Option Angebote einzeln bearbeiten. Um bei allen ausgewählten Angeboten desselben Formats die gleichen Änderungen vorzunehmen, klicken Sie auf Angebote gebündelt bearbeiten.

Noch ein Hinweis aus der Praxis von einem eBay-Verkäufer: Durch die Änderungen der AGB-Texte und Widerruftexte im Ebay-Shop werden diese Daten trotz Speicherung nicht automatisch in bestehende Angebote übernommen! Erst wenn man bei den aktiven Angeboten über die Sammelbearbeitung (z.B. Artikel 001 – 500, etc.) auf „Felder bearbeiten“ geht und dort „Rücknahmebedingungen“ auswählt, werden die geänderten Texte für die Widerrufsbelehrung angezeigt. Diesen Text kann man dann unverändert – da aktualisiert – speichern und anschließend senden und die nächsten 500 Artikel bearbeiten. Die Ebay-Funktion ist dabei so gestaltet, dass mit der Bearbeitung des Feldes „Rücknahmebedingungen“ automatisch im Hintergrund auch die AGBs geändert werden, für die es an dieser Stelle kein eigenes Feld gibt.

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!