Abmahnung Steffen Skorubski | Walter Thummerer Endler Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Herr Steffen Skorubski hatte mit Schreiben vom 7.4.2015 eine Abmahnung gegenüber einem Verkäufer auf der Internetplattform discogs.com ausgesprochen. Der Anbieter von Schallplatten war verschiedenen Informationspflichten nicht nachgekommen. Da der Händler keine Unterlassungserklärung abgab, erhob Steffen Skorubski Klage vor dem Landgericht Cottbus. Seine Vertreter sind die Walter Thummerer Endler & Coll. Rechtsanwälte. Gegenstand der Klage waren die nachfolgenden Unterlassungsansprüche und die vorgerichtichen Abmahnkosten.

 

Der Abgemahnte soll es künftig unterlassen, im geschäftlichen Verkehr, bei Fernabsatzverträgen über das Internet Schallplatten anzubieten und dabei

 

a) keine Belehrung über das Widerrufsrecht von Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen vorzuhalten; und/oder

b) den Kunden nicht

  • über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen; und/oder
  • darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist; und/oder
  • darüber, wie er mit den nach § 312 i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB zur Verfügung ge-stellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann; und/oder
  • über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen

zu unterrichten; und/oder

c) zu erklären, dass er als Privatperson verkauft; und/oder

d) einen versicherten Versand zu einem Mehrkostenpreis anzubieten, ohne Verbraucher darauf hinzuweisen, dass der Verkäufer das Risiko des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung bei der Versendung trägt, es sei denn, der Verbraucher als Käufer hat den mit der Versendung Beauftragten selbst ausgewählt, ohne dass dieser zuvor vom Unternehmer als Verkäufer benannt wurde; und/oder

e) folgende AGB-Klausel – wörtlich oder sinngemäß – zu verwenden:

 

„Keine Rücknahme“

f) keine Angaben bezüglich

  • der Identität; und/oder
  • der Anschrift; und/oder
  • der Telefonnummer; und/oder
  • der Adresse der elektronischen Post
  • des Diensteanbieters vorzuhalten

Die Klage war meiner Einschätzung nach begründet. Der Anbieter hat seinen Onlineauftritt bei Discogs jetzt auch von mir absichern lassen, um endlich auf der sicheren Seite zu sein. Wäre er nur früher zu mir gekommen, dann hätte er sich die Kosten des Verfahrens sparen können.

Abmahnung Steffen Skorubski

wegen Widerrufsbelehrung u.a.

vertreten durch Walter Thummerer Endler & Coll. Rechtsanwälte

Stand: 7.4.2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung PartyLite GmbH durch Rechtsanwälte Büsing Müffelmann & Theye

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der PartyLite GmbH aus Heidelberg, vertreten durch die Rechtsanwälte Büsing Müffelmann Theye aus Frankfurt am Main vom 13.05.2015 vor. Die PartyLite GmbH habe festgestellt, dass der Abgemahnte über eBay PartyLite-Produkte zum Kauf angeboten habe und dabei insbesondere die in der Anlage in Kopie beigefügte Fotografie verwendet habe.

 

Diese Fotografie sei im Konzern der PartyLite GmbH mit hohem Aufwand zur Präsentation von PartyLite-Produkten hergestellt worden. Die Abmahnerin verwende die Fotografie unter anderem auf ihrer Internetseite (www.partylite.de). Eine Kopie der Originalabbildung aus dem Internetauftritt der Abmahnerin liegt der Abmahnung bei.

 

Veri-Antrag bei eBay um an Kontaktdaten zu gelangen

Die Rechtsanwälte Büsing Müffelmann Theye teilen mit, dass sie diesen Vorgang eBay gemeldet hätten, woraufhin der Abgemahnte als Inhaber des eBay-Accounts genannt worden sei. Die entsprechende Auktion sei daraufhin von eBay gelöscht worden.

 

Die Verwendung der Fotografie seitens des Abgemahnten verletze das Vervielfältigungsrecht sowie das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung der PartyLite GmbH aus § 15 Abs. 1, Nr. 1 (§ 16) bzw. Abs. 2, Nr. 2 (§ 19a) UrhG, die dieser zur ausschließlichen Wahrnehmung vom Urheber der Fotografie (dem Fotografen) für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland übertragen worden seien, so die Rechtsanwälte Büsing, Müffelmann & Theye. Eine Genehmigung zur Verwendung der Fotografie sei dem Abgemahnten nicht erteilt worden.

 

Die unberechtigte Nutzung der Fotografie verstoße auch gegen den eBay-eigenen Grundsatz zur Nutzung fremder Bilder oder Beschreibungen in eBay-Angeboten. Die Befolgung dieser Grundsätze habe der Abgemahnte bei der Registrierung zugesagt.

 

Welche Ansprüche werden geltend gemacht?

Die Büsing Müffelmann Theye Rechtsanwälte führen sodann weiter aus, dass deren Auftraggeberin aufgrund dieser Rechtsverletzung gemäß § 87 UrhG gegenüber dem Empfänger der Abmahnung Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche sowie Vernichtungsansprüche hinsichtlich der vom Abgemahnten hergestellten Kopie der Fotografie habe.

 

Der Abgemahnte wird sodann aufgefordert, die beanstandete Verwendung der Fotografie umgehend einzustellen.

 

Die strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Dem Abgemahnten wird ferner gem. § 97a Abs. 1 UrhG die Gelegenheit, die auch für Zukunft bestehenden Unterlassungsansprüche durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu erfüllen. Die bloße Einstellung der unberechtigten Verwendung des Bildmaterials wäre zur Erfüllung der Unterlassungsansprüche nicht ausreichend. Die PartyLite GmbH wäre vielmehr weiterhin berechtigt, diese gerichtlich durchzusetzen.

 

Der Schadensersatzanspruch der Abmahnerin umfasse neben allen weiteren nach § 97 Abs. 1 UrhG zu ersetzenden Schäden auch die durch die Einschaltung der Rechtsanwälte Büsing, Müffelmann & Theye entstandenen Kosten der Rechtsverfolgung. Dieser Kostenerstattungsanspruch bestehe gemäß § 97a Abs. 3 UrhG verschuldensunabhängig; also unter anderem auch, wenn der Abgemahnte die Urheberrechtsverletzung unabsichtlich begangen habe, weil er die Fotografie in der Annahme, er sei dazu berechtigt, z.B. aus einer anderen eBay-Auktion oder sonstigen Quelle kopiert habe.

 

Die Höhe der zu erstattenden Rechtsverfolgungskosten bestimme sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für eine Abmahnung wie diese könne der Rechtsanwalt grundsätzlich eine 1,3 Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2300 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG beanspruchen.

 

Die Beträge, die einer solchen Geschäftsgebühr entsprechen, seien im RVG im Verhältnis zum Streitwert einer Angelegenheit gestaffelt geregelt. Der Streitwert des geltend gemachten Unterlassungsanspruchs würde gem. § 97a Abs. 3 UrhG € 1.000,00 betragen, wenn die Fotografie nicht gewerblich genutzt worden sei. Die PartyLite GmbH gehe laut Schreiben vom 13.05.2015 davon aus, dass dies auf den Abgemahnten zutreffe, behalte sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche jedoch vor, falls sich diese Annahme als falsch herausstellen sollte.

 

Schadensersatz für das Lichtbild

In der Abmahnung wird weiter vorgetragen, dass der Abgemahnte der Abmahnerin Schadensersatz für die unbefugte Verwendung des Lichtbildes zu leisten habe. Dieser würde von der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen auf durchschnittlich € 150,00 pro unrechtmäßig verwendeter Fotografie festgelegt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13.09.2012, Az. 22 W 58/12; OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.02.2013, Az. 3 W 81/13; OLG Hamburg, Urteil vom 02.05.2012, Az. 5 U 144/09). Teilweise liege der zu leistende Schadensersatz auch über diesem Betrag. Alleine als Schadensersatz für die unerlaubte Bildnutzung könne die Mandantin der Büsing, Müffelmann & Theye Rechtsanwälte demnach insgesamt € 150,00 von dem Abgemahnten beanspruchen.

 

Der angebotene Vergleich

Nur zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung und um die Angelegenheit schnell und einvernehmlich beizulegen, allerdings ohne Anerkenntnis einer entsprechenden Rechtspflicht, wird folgendes Vergleichsangebot unterbreitet:

 

Der Abgemahnte wird zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 249,50 EUR (80,00 EUR Schadenersatz + 169,50 EUR Anwaltskostenerstattung nach einem Gegenstandswert von 1.080,00 EUR) zur vergleichsweisen Erledigung aufgefordert. Die Frist läuft bis zum 3. Juni 2015.

 

Dem Schreiben beigefügt sind neben einer Vollmachtskopie auch eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie ein Artikelausdruck des betreffenden Artikels beigefügt.

Abmahnung PartyLite GmbH

wegen Urheberechtsverletzung an einem Lichtbild

vertreten durch Rechtsanwälte Büsing Müffelmann Theye

Stand: 05/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

abmahnsichere AGB für eBay Kleinanzeigen

Gewerbliche Anbieter müssen bei eBay Kleinanzeigen mit einer Abmahnung rechnen, wenn sie sich nicht rechtskonform verhalten. Über die Abmahnungen des IDO Verbandes habe ich hier berichtet.

 

Bei eBay Kleinanzeigen haben Sie leider nicht die Möglichkeit, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) nebst Widerrufsbelehrung und Muster- Widerrufsformular in vorgegebenen Feldern – wie es z.B. bei eBay der Fall ist – zu hinterlegen. Aufgrund der derzeit geltenden Zeichenbeschränkung von 4.000 Zeichen je eBay-Kleinanzeige ist eine Darstellung der AGB bzw. der Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular in der eBay-Kleinanzeige selbst auch nicht möglich. Auch eine effektive Verlinkung ist nicht möglich, da bei eBay Kleinanzeigen verwendete Links nicht anklickbar sind.

 

Die Lösung für einen abmahnsicheren eBay-Kleianzeigen Verkauf

Zunächst benötigen Sie natürlich AGB für eBay Kleinanzeigen. Diese erstelle ich gern für Sie. Wenn Sie meinen Updateservice nutzen, dann kostet die AGB Erstellung nichts extra. Es fallen ausschließlich die Kosten des Updateservice an und sonst gar nichts.

 

Damit die AGB für eBay-Kleinanzeigen wirksam in den Vertrag mit dem Käufer einbezogen werden und Sie Ihre gesetzlichen Informationspflichten erfüllen können, müssen Sie die AGB Ihren Kunden rechtzeitig vor Vertragsschluss in Textform (E-Mail, Fax oder Brief) übermitteln. Dies kann in der Praxis am einfachsten von Ihnen umgesetzt werden, indem Sie dem Kunden zusammen mit den AGB zunächst ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zukommen lassen, welches der Kunde akzeptieren oder ablehnen kann.

 

Da Sie Ihre gesetzlichen Informationspflichten im Fernabsatz erfüllen müssen, bevor der Verbraucher seine Vertragserklärung Ihnen gegenüber abgibt, müssen Ihre eBay-Kleinanzeigen so gestaltet sein, dass diese noch kein verbindliches Verkaufsangebot darstellen. Ferner müssen Ihre eBay-Kleinanzeigen auch so gestaltet sein, dass diese auch noch keine Aufforderung an den Interessenten enthalten, Ihnen gegenüber ein Angebot auf den Abschluss eines Kaufvertrags abzugeben. Das ist ganz wichtig!

 

Wichtig: Ich rate Händler dazu, in jede eBay-Kleinanzeige nachfolgende Hinweise aufzunehmen:

„Hinweis an alle Interessenten dieser Anzeige: Diese Anzeige von uns stellt weder ein bindendes Angebote an Sie dar, noch enthält es die Aufforderung an Sie, uns ein verbindliches Angebot zu unterbreiten. Die Anzeige dient nur als Basis für spätere Vertragsverhandlungen zwischen uns.

 

Bei Interesse an dem Produkt kontaktieren Sie uns unverbindlich über die von uns angegebenen Kontaktdaten, oder über die Funktion „Nachricht schreiben“ jeweils unter Angabe Ihrer E-Mail Adresse, gegebenenfalls Ihrer Faxnummer oder Ihrer Postanschrift. Wir werden Ihnen dann gern ein Angebot unterbreiten und Ihnen unsere AGB nebst Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular übermitteln.

 

Informationen zur Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) finden Sie unter dem Reiter „Impressum“ am Ende der Artikelbeschreibung.“

Wichtig:

Ich rate Ihnen, in Ihrer eBay-Kleinanzeige noch keinen festen Preis für den Artikel anzugeben und in der Anzeige auch noch keine Angaben zu Versandkosten, Versandoptionen oder Zahlungsmöglichkeiten zu machen. Diese Informationen und Angaben sollten Sie erst nach Kontaktaufnahme durch den Interessenten im Rahmen Ihres dann zu unterbreitenden Angebotes machen.

 

Sie müssen bei eBay-Kleinanzeigen natürlich Ihr vollständiges Impressum hinterlegen! Was in Ihr Impressum gehört, würde ich Ihnen im Rahmen der AGB Erstellung natürlich genau mitteilen. Ich rate Ihnen, den Hyperlink zur OS-Plattform im Impressum aufzunehmen. Dies ist bei eBay Kleinanzeigen möglich. Weitere Hinweise zur praktischen Umsetzung bei eBay-Kleinanzeigen finden Sie hier.

 

Dort heißt es:

 

„Gewerbliche Anbieter können der neuen Informationspflicht auf eBay Kleinanzeigen nachkommen, indem sie den oben genannten Link entweder innerhalb ihrer Artikelbeschreibung oder im Rahmen des Impressums angeben.“

 

Bei Problemen bei der Umsetzung wenden Sie sich bitte an den eBay-Kleinanzeigen Support. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

 

Warum muss der Hinweis zur OS-Plattform im Impressum und der Artikelbeschreibung stehen?

Antwort: Es ist ein leicht zugänglicher Link zur OS-Plattform erforderlich, vgl., Artikel 14, welcher lautet:

 

Artikel  14 „Information  der  Verbraucher“

 

(1) In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, und in der Union niedergelassene Online-Marktplätze stellen auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform ein. Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein.

 

Abrufbar unter (dort Seite 11)

 

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:165:FULL:DE:PDF

 

Stellen Sie sich bitte einmal folgende Frage:

Wo erwarten Sie selbst Informationen zur Online-Streitbeilegung? Im Impressum?

 

Sie würden aller Voraussicht nach nur dann im Impressum nachsehen, wenn Sie aufgrund der gewählten Bezeichnung des Impressumslinks dort auch Informationen zur Online-Streitbeilegung zu erwarten haben. Andernfalls würden Sie im Impressum nicht danach suchen, denn in einer Anbieterkennzeichnung wird ein Verbraucher nicht ohne weiteres Informationen zur Online-Streitbeilegung erwarten.

 

Der Hinweis zur OS-Plattform wäre im Impressum vielmehr versteckt und damit alles andere als leicht zugänglich. Um jegliche Abmahngefahr von Grund an auszuräumen rate ich daher, den Hinweis mit in jeder Artikelbeschreibung mit aufzunehmen.

 

Rundum-Sorglos-Paket nutzen

Am besten Sie füllen jetzt direkt die Unterlagen zum Rundum-Sorglos-Paket aus und mailen oder faxen mir diese zurück! Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung eines Konkurrenten über eine Rechtsanwaltskanzlei wäre deutlich teurer, als mein Abmahnschutz!

eBay-Kleinanzeigen Abmahnung IDO Verband

Mir liegt eine Abmahnung vom IDO Verband vom 9.10.2017 gegenüber einem Anbieter auf dem Marktplatz eBay-Kleinanzeigen vor. Bisher hatte der IDO Verband meiner Kenntnis nach nur Verkäufer bei eBay und DaWanda abgemahnt, aber niemanden, der bei eBay Kleinanzeigen seine Artikel inseriert hat.

 

Artikel bei eBay Kleinanzeigen anbieten

Bei eBay Kleinanzeigen kann man in sehr kurzer Zeit, Artikel zum Verkauf einstellen und anbieten. Im Prinzip muss man sich nur bei eBay Kleinanzeigen registrieren und dann kann es auch gleich losgehen. Man muss erst auf „Anzeige aufgeben“ klicken, danach die passende Kategorie seines Artikels wählen und dann in der vorgegebenen Eingabemaske die Anzeigendetails wie den Titel der Anzeige, die Beschreibung, den Preis, Bilder zum Artikel und die Anbieterdetails eingeben. Zuletzt muss man nur noch auf „Anzeige aufgeben“ klicken und schon wird die Anzeige nach vorheriger Überprüfung durch den Portalbetreiber freigeschaltet.

 

Und warum kann eine Abmahnung drohen?

Als gewerblicher Anbieter muss man bekanntlich zahlreichen Informationspflichten nachkommen. Ein gewerblicher Verkäufer muss

 

  • eine vollständige Anbieterkennzeichnung vorhalten.
  • über das gesetzliche Widerrufsrecht, über Form und Frist des Widerrufs, sonstige Fristen, Wertersatz, Rechtsfolgen und Rückabwicklung informieren.
  • dem Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung das Muster-Widerrufsformular gemäß der Anlage 2 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB zur Verfügung stellen oder den Verbraucher darüber informieren, wo er den Inhalt des Muster-Widerrufformulars einsehen kann.
  • Angaben über die einzelnen technischen Schritte die zum Vertragsschluss führen machen.
  • darüber unterrichten, wie der Kunde mit den gemäß § 312 i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann.
  • den Verbraucher darüber informieren, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer selbst gespeichert wird und ob der Unternehmer selbst den Vertragstext dem Kunden zugänglich macht
  • Informationen über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für Waren zur Verfügung stellen.
  • auf der Webseite dem Verbraucher Informationen über die OS-Plattform und in klarer und verständlicher Weise an leicht zugänglicher Stelle einen Hyperlink zur OS-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr zur Verfügung zu stellen.
  • Datenschutzhinweise bereithalten
  • und und und

Diese Menge an Informationen kann man bei eBay Kleinanzeigen aber gar nicht unterbringen, weil dort nur 4.000 Zeichen zur Verfügung stehen.

 

 

Fehlen all diese Informationen, dann droht eine Abmahnung z.B. vom IDO Verband.

 

Gefährliche Unterlassungserklärung

Der IDO fordert den Abgemahnten dazu auf, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr mit dem Verbraucher im Fernabsatz betreffend XXX Angebote zu veröffentlichen und/oder zu unterhalten und/oder zur Abgabe von Angeboten aufzufordern,

 

  • ohne über das gesetzliche Widerrufsrecht zu informieren.
  • […]

 

Bevor Sie eine solche Unterlassungserklärung abgeben, sollten Sie sich unbedingt von mir beraten lassen. Ein rechtssicherer und abmahnsicherer Verkauf über eBay Kleinanzeigen ist meiner Einschätzung nach momentan nur dann möglich, wenn Ihre Anzeigen so gestaltet sind, dass diese noch kein bindendes Angebote von Ihnen an den Interessenten darstellen und auch noch keine Aufforderung an den Interessenten enthalten, Ihnen ein verbindliches Angebot zu unterbreiten.

Sie möchten rechtssicher über eBay-Kleinanzeigen handeln?

Ich erstelle Ihnen AGB für eBay Kleinanzeigen und sagen Ihnen genau, auf was Sie achten müssen. Falls Sie abgemahnt worden sind, so helfe ich Ihnen auch dabei. Ihre Abmahnung würde ich sogar völlig kostenlos für Sie bearbeiten, wenn Sie sich für meinen Updateservice entscheiden.

 

Egal was Sie vorhaben, ich unterstütze Sie mit allen mir zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten.

 

Ihre Rechtssicherheit ist mein Ziel.

 

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Berichterstattung über IDO Verband aus Leverkusen kritisch betrachten

Wer ist der IDO Verband? Warum darf der IDO Abmahnungen aussprechen (Aktivlegitimation IDO Verband)? Was wird abgemahnt. All diese Fragen haben ich hier bereits erläutert. Sehr häufig werde ich im Rahmen meiner Beratungen über die im Internet veröffentlichte Berichterstattung anderer Kollegen über den IDO Verband von den Abgemahnten angesprochen. Oftmals wird der Eindruck vermittelt, als handle es sich beim IDO Verband aus Leverkusen um einen unseriös arbeitenden Verein, der nur kommerzielle Interessen verfolgt. Schnell ist von Abzocke des IDO und sogar Rechtsmissbrauch die Rede.

 

Betrachten Sie die Berichterstattung über den IDO Verband im Internet bitte kritisch. Die Vorgehensweise des IDO wird in vielen Berichterstattungen oft kritisiert.

 

Auch ich verfolge die Berichtserstattung meiner Mitbewerber über den IDO Verband genau. Dabei fällt mir immer wieder negativ auf, dass die Vorgehensweise des IDO als etwas Verwerfliches dargestellt wird. So musste ich schon des Öfteren lesen, dass es z. B. heißt:

 

  • …jetzt fordert der IDO auch noch Vertragsstrafen;
  • …der IDO leitet ein Mahnverfahren ein;
  • …Abmahnwelle von Abmahnungen verschickt;
  • …es liegen schon wieder Abmahnungen vor;
  • etc.

 

Die konsequente Anspruchsverfolgung durch den IDO Verband wird häufig in ein negatives Licht gerückt, was meines Erachtens nach der Sache nicht gerecht wird und unsachlich ist. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich jegliches Verhalten des IDO im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bewegt.

Vertragsstrafe wird vom IDO geltend gemacht

Es ist es aus meiner Sicht nur konsequent, wenn der IDO abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärungen überprüft und im Falle eines festgestellten Verstoßes eine Vertragsstrafe fordert. Ich selbst habe bereits zahlreiche Vertragsstrafenforderungen seitens des IDO bearbeitet und kann Ihnen sagen, dass keine dieser Vertragsstrafenforderungen bisher unberechtigt war. In allen von mir bearbeiteten Fällen lag definitiv ein Verstoß gegen die jeweils abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung vor.

 

Die Abgemahnten haben es sehr häufig versäumt, ihre wiedereingestellten oder auch neu eingestellten Angebote zu überprüfen und handelten damit zumindest fahrlässig. Derjenige, der eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, muss auch damit rechnen, dass der Abmahner diese künftig überprüft. Über die Reichweite und die Folgen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sind sich jedoch nur die Wenigsten im Klaren. An dieser Stelle sind meine Kollegen und Kolleginnen gefordert, die entsprechende Aufklärung gegenüber dem Abgemahnten vorzunehmen. Ich muss jedoch sehr häufig feststellen, dass nur ganz wenige Kollegen und Kolleginnen die Abgemahnten über die Folgen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung umfassend aufklären. Ich halte dies oftmals für ein Beratungsdefizit.

keine neue Unterlassungserklärung und keine erneuten Abmahnkosten

Zugunsten des IDO muss zudem gesagt werden, dass im Falle einer Vertragsstrafe noch nicht einmal eine neue Unterlassungserklärung oder erneute Abmahnkosten geltend gemacht werden. Rechtlich wäre dies jedenfalls ohne weiteres möglich, denn durch den Verstoß gegen die Unterlassungserklärung hat der Abgemahnte gezeigt, dass die versprochene Vertragsstrafe nicht geeignet ist, ihn von weiteren Verletzungshandlungen abzuhalten. D.h. der IDO könnte theoretisch eine neue Unterlassungserklärung mit einem höheren bzw. mit einem konkreten Vertragsstrafeversprechen fordern und auch erneute Abmahnkosten geltend machen.

 

Genau dies macht der IDO jedoch nicht, was letzten Endes aus meiner Sicht ebenfalls für eine faire Vorgehensweise spricht, denn der IDO setzt Abgemahnte nicht erneut einer weiteren Abmahnung aus. Dem IDO geht es letzten Endes nur darum, dass die monierten Verstöße auch abgestellt werden.

Keine Prüfung wäre Indiz für Rechtsmissbrauch

Würde der IDO Verband die erhaltenen strafbewehrten Unterlassungserklärungen nicht prüfen, so würde dies meines Erachtens nach ein ganz erhebliches Indiz für einen möglichen Rechtsmissbrauch darstellen, denn durch ein solches Verhalten würde der IDO gerade zum Ausdruck bringen, dass es ihm gar nicht um das zu unterlassene Verhalten, sondern ausschließlich um die Abmahnkosten geht. Die konsequente Anspruchsverfolgung durch den IDO kann jedoch keinesfalls als Missbrauchsindiz ausgelegt werden. Es zeigt vielmehr, dass der Verband seine Ziele konsequent verfolgt.

Verhandlung über Höhe der Vertragsstrafen möglich

Geht es um Vertragsstrafen, dann hat sich der IDO auch in sämtlichen von mir bearbeiteten Fällen gesprächsbereit gezeigt und auch die Vereinbarung von Umstellungsfristen war noch möglich. Eine außergerichtliche Lösung sollte meiner Meinung nach im Falle einer unstreitig verwirkten Vertragsstrafe immer angestrebt werden. Leider beraten viele Kollegen und Kolleginnen meinst in eine andere Richtung, nämlich es auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen in welchem dann auch inzident die Aktivlegitimation geprüft werden müsste.

 

So ein Unsinn! Wurde bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben, dann prüft das Gericht gar nicht mehr die Aktivlegitimation. Kollegen und Kolleginnen, die diese Auskunft geben beraten falsch!

Mein Fazit über die IDO Verband Abmahnungen

Das Abmahnverhalten des IDO Verbandes stellt sich für mich bisher als gerechtfertigt und (noch nicht) als rechtsmissbräuchlich dar, wie es von vielen Kollegen und Kolleginnen versucht wird, im Rahmen der Berichterstattung darzustellen. Kollegen und Kolleginnen, die Abgemahnten versuchen das Verhalten des IDO als rechtsmissbräuchlich darzustellen und deshalb von der Abgabe einer Unterlassungserklärung abraten, setzen die Abgemahnten meines Erachtens nach einem absolut unnötigen Kostenrisiko aus. Diese Kollegen und Kolleginnen wissen bzw. sollten zumindest wissen, dass sie mit dem Einwand des Rechtsmissbrauchs gerichtlich zu 99,9 % nicht durchdringen werden. Sie wissen folglich auch, dass der Abgemahnte auf sämtlichen Kosten des Verfahrens sitzen bleiben würde. Viele Kollegen und Kolleginnen haben leider nicht die kostengünstigste Lösung für Ihre Mandanten vor Augen, sondern nur die maximale Gebührengenerierung für sich selbst. Ich kann daher nur jedem Abgemahnten raten, sich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin stets den gegebenen Rat und das damit verbundene Kostenrisiko schriftlich bestätigen zu lassen, damit Sie zumindest die Möglichkeit haben, diesen Kollegen oder diese Kollegin später für die Ihnen entstandenen Kosten in Regress zu nehmen.

 

Einen Fall von Abzocke sehe ich daher oftmals leider auf Seiten der vertretenden Rechtsanwälte gegenüber dem eigenen Mandanten und nicht beim IDO. Der Fall des Mandanten wird leider von einigen schwarzen Schafen unter den Kollegen und Kolleginnen nur als eigene Einnahmequelle gesehen und das Maximum an Kosten zu Lasten des Mandanten produziert.

 

Rechtsanwältinnen und/oder Rechtsanwälte, die generell von der Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber dem IDO abraten, sind mit absoluter Vorsicht zu behandeln. Lassen Sie sich am besten die gesamte (Falsch-)Beratung schriftlich bestätigen!

Abmahnung durch IDO Verband erhalten?

Sollten auch Sie eine Abmahnung vom IDO Verband bekommen haben, dann können Sie sich gerne an mich wenden. Mein Ziel ist es, die Sache so kostengünstig wie nur möglich für Sie aus der Welt zu schaffen. Ich möchte Sie als zufriedenen Mandanten gewinnen und nach Möglichkeit viele Jahre mit Ihnen zusammenarbeiten. Der Standfuß für eine gute und langjährige Zusammenarbeit ist eine von Anfang an transparente und faire Beratung.

 

Natürlich helfe ich Ihnen auch bei der Absicherung Ihres Onlinehandels.

 

 

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Vertragsstrafenforderung vom IDO Verband erhalten?

Mit Schreiben vom 2.1.2020 fordert der IDO Verband aus Leverkusen von einem eBay Händler eine Vertragsstrafe von 3.000 EUR, weil dieser gegen eine dem IDO gegenüber abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen habe. Über die IDO Abmahnungen hatte ich bereits vielfach berichtet. In der Unterlassungserklärung ging es um Grundpreise.

Die Grundpreisangabe ist meiner Ansicht nach einer der riskantesten und gefährlichsten Punkte, zu denen man eine Unterlassungserklärung abgegeben kann. 

 

eBay: Sie könnten bei eBay grundpreispflichtige Artikel auch einfach als Auktion und nicht zum Sofort-Kauf einstellen, da Sie bei einer Auktion keinen Grundpreis angeben müssten, weil Sie den Gesamtpreis bis zum Ende der Auktion noch nicht kennen können.

 

Amazon: Bei Amazon kann fast jeder andere Händler die Artikelbeschreibung bearbeiten, d.h. auch Dritte können die Preisangaben ändern. Wenn jetzt der Grundpreis richtig angegeben wird, wissen Sie nicht, ob dies in der nächsten Sekunde immer noch so ist.

 

Sie sind Ihr Leben lang an eine Unterlassungserklärung gebunden. Das Risiko einer Unterlassungserklärung ist sehr hoch. Daher sollte niemals voreilig eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden und erst recht nicht, wenn es um Grundpreise geht. Diese Einsicht kommt bei vielen Onlinehändlern leider erst dann, wenn die Vertragsstrafenforderung auf dem Tisch liegt.

Kontrolle von Unterlassungserklärungen üblich

Oftmals wird gleich von Abzocke oder Rechtsmissbrauch gesprochen, wenn es um Vertragsstrafenforderung geht. Dabei ist es vollkommen normal und üblich, dass ein Unterlassungsgläubiger – hier der IDO Verband – die ihm gegenüber abgegebenen Unterlassungserklärungen in regelmäßigen Zeitabständen kontrolliert und im Falle eines Verstoßes Maßnahmen ergreift. Würde keine Kontrolle erfolgen, dann würde ein solches Verhalten meiner Einschätzung nach eher für Abzocke und Rechtsmissbrauch sprechen, als umgekehrt.

 

Höhe der Vertragsstrafe

Problematisch ist und bleibt die Höhe der geforderten Vertragsstrafe. Vorliegend wurden 3.000 EUR geltend gemacht. Das erscheint vielen Betroffenen oft als viel zu hoch. Jedoch muss ich Ihnen sagen, dass ich diese Summe nicht für völlig unrealistisch halte. Zu einem Gerichtsverfahren würde ich es an Ihrer Stelle aber nicht kommen lassen, sondern ich würde versuchen, mit dem IDO eine vergleichsweise Lösung zu finden.

 

Von Ihnen wird auch eine Vertragsstrafe gefordert?

Als erstes ist zu klären, ob überhaupt ein wirksamer Unterlassungsvertrag zustande gekommen ist und falls ja, ob Sie überhaupt schuldhaft gehandelt haben. Dazu berate ich Sie gern. Am besten ist es natürlich immer, wenn Ihr Onlineauftritt gar keine Angriffspunkte bietet. Dafür kann ich sorgen.

 

 

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Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!