Abmahnung Awender Werner Rechtsanwälte im Auftrag eines Rechteinhabers

Bundesweite Hilfe bei Abmahnung Awender Werner Rechtsanwälte im Auftrag eines Rechteinhabers. Die Awender Werner Rechtsanwälte sind unter anderem in Sachen Abmahnung im Auftrag folgender Mandanten tätig:

– Stefan Reebig

 

Nachfolgend berichte ich über die Kanzlei Awender und Werner. Erstellt wurde dieser Beitrag am 25.10.2018. Sie erhalten nähere Informationen zu der Kanzlei unter der folgenden Webseite: http://www.awender-werner.de/.

 

Wer verbirgt sich hinter der Kanzlei Awender und Werner?

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Awender und Werner firmiert unter der Bezeichnung Helma Awender und Simon Werner GbR und besteht aus den Rechtsanwälten Helma Awender (zugelassen zur Rechtsanwaltschaft gemäß Rechtsanwaltsregister seit 17.05.1990) und Rechtsanwalt Simon Werner (zugelassen zur Rechtsanwaltschaft gemäß Rechtsanwaltsregister seit 16.12.2002).

 

Die Kanzleianschrift lautet Beim Bad 1 in 72574 Bad Urach.

 

Erfahrung mit der Kanzlei Awender und Werner

 

Bekannt wurde mir die Kanzlei, weil mir im Juli 2017 ein Abgemahnter eine Abmahnung der Kanzlei zur Überprüfung vorgelegt hat. In der Folgezeit hatte ich mehrfach mit der Kanzlei, insbesondere mit Rechtsanwalt Simon Werner auf der Gegenseite zu tun. Die Arbeit mit der Kanzlei habe ich stets als positiv empfunden.

 

Abmahnungen aus dem Bereich Wettbewerbsrecht

 

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wurden u.a. ausgesprochen für:

 

  • Stefan Reebig (Branche: elektrische Rauch-/Verdampfergeräte) (wegen fehlender Widerrufsbelehrung u.a.)
  •  

Abmahnung der Kanzlei Awender und Werner erhalten

 

Sie haben von einem Auftraggeber der Kanzlei Awender Werner eine Abmahnung (z.B. Wettbewerbsrecht) erhalten? Dann nutzen Sie meine kostenlose Ersteinschätzung. Mein Ziel ist es stets, die Angelegenheit so kostengünstig wie nur möglich für Sie zu beenden. Über die Höhe der Abmahnkosten sollte verhandelt werden.

 

Stand: 25.10.2018

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Hild & Kollegen Rechtsanwälte im Auftrag eines Rechteinhabers

Bundesweite Hilfe bei Abmahnung Hild & Kollegen Rechtsanwälte im Auftrag eines Rechteinhabers. Die Hild & Kollegen Rechtsanwälte sind unter anderem in Sachen Abmahnung im Auftrag folgender Mandanten tätig:

 

Annette Gauerke
Dieter Klaucke
DocFutter GmbH
– HQ-Patronen GmbH
Rosense-Sen Naturkosmetik, Birol Sen
Skylark Solutions Ltd.
T&D Versand GbR

 

Im folgenden Beitrag finden Sie Informationen über die Kanzlei Hild & Kollegen, die ich am 25.10.2018 erstellt habe. Hierbei handelt es sich um meine persönlichen Erfahrungen mit der Kanzlei Hild & Kollegen bis zum heutigen Tage. Nähere Informationen zu der Kanzlei erhalten Sie auf seiner Internetseite unter https://www.kanzlei.biz/.

 

Wer verbirgt sich hinter den Hild & Kollegen Rechtsanwälten?

Die Kanzlei tritt unter dem Namen Anwaltskanzlei Hild & Kollegen auf. Ihre Büroräume hat sie an der Konrad-Adenauer-Allee 55 in 86150 Augsburg. Die Kanzlei Hild & Kollegen besteht aus Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz sowie Fachanwalt für IT-Recht Hagen Hild (zugelassen zur Rechtsanwaltschaft gemäß Rechtsanwaltsregister seit 11.07.2001), Rechtsanwalt Alexander Wagner (zugelassen zur Rechtsanwaltschaft gemäß Rechtsanwaltsregister seit 12.11.2009; weiterer Kanzleisitz in der Frickingerstr. 1 in 86150 Augsburg), Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz sowie Fachanwalt für IT-Recht Arthur Kempter (zugelassen zur Rechtsanwaltschaft gemäß Rechtsanwaltsregister seit 11.03.2010) und Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz sowie Fachanwältin für IT-Recht Kerstin Piller (zugelassen zur Rechtsanwaltschaft gemäß Rechtsanwaltsregister seit 20.04.2005; weiterer Kanzleisitz in der Brienner Str. 48 in 80333 München).

 

Erfahrung mit der Kanzlei Hild & Kollegen

Das erste Mal zu tun hatte ich mit der Kanzlei Hild & Kollegen im Jahr 2009. Es handelte sich um eine wettbewerbsrechtliche Angelegenheit, in der die Kanzlei einen von meinem Mandanten abgemahnten Onlinehändler vertreten hat. In der Folgezeit hatte die Kanzlei Hild & Kollegen Abmahnungen im Auftrag von Rechtsanwalts Hagen Hild wegen unzulässiger Verwendung der von ihm erstellten AGB ausgesprochen. Des Weiteren hatte ich auch in markenrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen und urheberrechtlichen Angelegenheiten immer mal wieder mit der Kanzlei Hild & Kollegen auf der Gegenseite zu tun.

 

Abmahnungen aus dem Bereich Urheberrecht

Urheberrechtliche Abmahnungen sind mir u.a. für folgende Auftraggeber bekannt:

 

  • Annette Gauerke (Lichtbild und Grafik)
  • HQ-Patronen GmbH (Lichtbild)
  • T&D Versand GbR (Lichtbild)

 

Abmahnungen dem Bereich Markenrecht

Markenrechtliche Abmahnungen wurden u.a. ausgesprochen für:

 

  • HQ-Patronen GmbH (Markenrechtsverletzung Marke „HQ Patronen“)

 

Abmahnungen aus dem Bereich Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wurden u.a. für folgende Auftraggeber ausgesprochen:

 

  • Dieter Klaucke, Traumöfen (Branche: Öfen) (u.a. wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung u.a.)
  • Rosense-Sen Naturkosmetik, Birol Sen (Branche: Kosmetik) (u.a. wegen Privatverkauf trotz Gewerblichkeit; fehlende Anbieterkennzeichnung u.a.)

 

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Hild & Kollegen sind mir als angenehme faire Kollegen bekannt, die die Angelegenheiten zügig bearbeiten und schnelle Rücksprachen mit ihren Parteien nehmen. Wichtig ist es jedoch, dass die Fristen eingehalten werden, da die Kanzlei Hild & Kollegen die Ansprüche in der Regel gerichtlich klären lässt, wenn eine außergerichtliche Einigung nicht erfolgt. Sämtliche mir bekannten Abmahnungen waren berechtigt, so dass von missbräuchlichem Abmahnverhalten (sog. Rechtsmissbrauch) keine Rede sein kann.

 

Abmahnung der Kanzlei Hild & Kollegen Augsburg erhalten

Sie haben von einem Auftraggeber der Kanzlei Hild & Kollegen eine Abmahnung (z.B. Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht) erhalten? Dann nutzen Sie meine kostenlose Ersteinschätzung.

 

Stand: 25.10.2018

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter

Hier finden Sie Informationen über die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Rechtsanwälte, die ich am 25.10.2018 erstellt habe. Es handelt sich hierbei um meine persönlichen Erfahrungen mit der Kanzlei Negele Zimmel Greuter bis zum heutigen Tage. Sie erhalten nähere Informationen zu der Kanzlei unter der folgenden Website: http://www.nzgb.de/.

 

Wer sind die Negele Zimmel Greuter Rechtsanwälte?

Die Kanzlei tritt unter dem Namen Negele Zimmel Greuter PartmbB auf. Vertretungsberechtigte Gesellschafter und Partner sind Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Oliver M. Negele (zugelassen zur Rechtsanwaltschaft gemäß Rechtsanwaltsregister seit 08.04.2003), Herr Rechtsanwalt Roland Zimmel (zugelassen zur Rechtsanwaltschaft gemäß Rechtsanwaltsregister seit dem 04.05.2004) und Rechtsanwalt Martin Greuter (zugelassen zur Rechtsanwaltschaft gemäß Rechtsanwaltsregister seit dem 07.12.2004). Darüber hinaus sind gemäß den Angaben auf der Kanzleiwebseite auch Rechtsanwalt Axel Vogt (zugelassen zur Rechtsanwaltschaft gemäß Rechtsanwaltsregister seit dem 07.09.2004), Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Daniel Stiel (zugelassen zur Rechtsanwaltschaft gemäß Rechtsanwaltsregister seit 17.11.2009; Hauptanschrift seiner Kanzlei ist Erlenstraße 6, 86459 Gessertshausen), Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dipl.-Jur. Univ Simon Bürgler (zugelassen zur Rechtsanwaltschaft gemäß Rechtsanwaltsregister seit 27.08.2015; weitere Kanzleianschrift: Dudenstraße 8, 86179 Augsburg) und Rechtsanwältin Eugenia Frank (zugelassen zur Rechtsanwaltschaft gemäß Rechtsanwaltsregister seit dem 16.08.2016) in der Kanzlei tätig.  Der Kanzleisitz befindet sich in der Bgm.-Fischer-Str. 12 in 86150 Augsburg.

 

Erfahrung mit Negele Zimmel Greuter

Das erste Mal zu tun hatte ich mit der Kanzlei Negele Zimmel Greuter im Mai 2008. Es handelte sich um eine Filesharing-Abmahnung. In der Folgezeit hatte ich immer mal wieder mit der Kanzlei Negele Zimmel Greuter auf der Gegenseite zu tun.

 

Abmahnungen aus dem Bereich Urheberrechtsverletzung

Urheberrechtliche Abmahnungen wurden u.a. ausgesprochen für:

 

  • 000 Bavaria Media Group
  • 8-Films
  • BB Video GmbH
  • BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH
  • Cult Movie Entertainment GmbH
  • DBM Videovertrieb GmbH
  • Epix Media AG
  • Fraserside Holdings Ltd.
  • Hustler Europe GmbH
  • Infopictures GmbH
  • INO Handels & Vertriebs GmbH
  • KT-DVD & Videoproduction
  • LFP Video Group
  • Media & More GmbH & Co. KG
  • M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting Ltd.
  • MIG Film GmbH
  • Morphicon Ltd.
  • Orion Versand GmbH & Co. KG
  • Savoy Film GmbH
  • SG Video Produktion
  • Tino Media
  • Video Art Holland B.V.
  • Z-Faktor Medien

 

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Negele Zimmel Greuter haben die Angelegenheiten stets zeitnah bearbeitet und kurzfristige Rücksprachen mit ihren Parteien genommen, wenn es um Vergleichsverhandlungen ging. Die meisten der mir bekannten Abmahnungen waren grundsätzlich vom Vorwurf her berechtigt. Über die Abmahnkosten und etwaige Schadensersatzforderungen sollte man jedoch stets verhandeln.

 

Abmahnung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter erhalten

Sie haben von einem Auftraggeber der Kanzlei Negele Zimmel Greuter eine Abmahnung (z.B. Urheberrechtsverletzung) erhalten? Dann nutzen Sie meine kostenlose Erstberatung.

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Hareos Trading GmbH durch Rechtsanwalt Raffaele Kubal

Gegenstand der Abmahnung

Rechtsanwalt Raffaele Kubel aus Darmstadt sprach im Namen der Hareos Trading GmbH unter dem 09.02.2015 eine Abmahnung aus. Hintergrund dieser Abmahnung sei ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Die Hareos Trading GmbH habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte innerhalb seiner Artikelbeschreibung auf der Verkaufsplattform eBay ein Lichtbild verwendet habe, dass angeblich von der Hareos Trading GmbH stammt. Um diese Äußerung zu belegen, hat Rechtsanwalt Raffaele Kubel dem Abmahnschreiben ein Original-Lichtbild sowie das Internetangebot der Hareos Trading GmbH beigefügt.

 

Hareos Trading GmbH Abmahnung erhalten

 

Das Lichtbild habe die Hareos Trading GmbH selbst gefertigt und habe daher die ausschließlichen Nutzungsrechte. Eine Zustimmung zur Nutzung des Lichtbildes habe der Abgemahnte zu keiner Zeit erhalten. Darüber hinaus sei die Bildverletzung auch durch die Firma Anticopy am 28.01.2015 festgestellt worden. Eine Abschrift hierüber wird der Abmahnung ebenfalls beiglegt.

 

Nach Sicht des Kollegen Kubel liegt damit eindeutig eine Verletzung der Urheberrechte vor. Die Hareos Trading GmbH sei daher berechtigt, vom Abgemahnten Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung zu verlangen.

 

Abmahnung Hareos Trading GmbH was tun?

 

Sodann wird in dem Abmahnschreiben ausgeführt, dass die Hareos Trading GmbH die Wahl habe, wie der ihr entstandene Schaden berechnet wird. Sie könne den Schaden auf der Grundlage einer angemessenen Lizenzgebühr berechnen. Schadensersatzpflichtig sei zudem, dass mit dem kopierten Lichtbild kein Bildquellennachweis veröffentlicht wurde.  Werden Werbefotos ohne Einwilligung des Urhebers im Internet unter Weglassung des Bildquellennachweises veröffentlicht, so ist bei der Schadensberechnung ein Aufschlag wegen fehlender Urheberbenennung vorzunehmen, so Rechtsanwalt Kubel.

 

Rechtsanwalt Kubel geht zudem von einer Nutzungsdauer von 1 Monat aus, sodass ein Schadensersatz in Höhe von 170,00 € für die unerlaubte Nutzung gefordert wird. Der Abgemahnte wird sodann darauf hingewiesen, dass im Falle einer gerichtlichen Geltendmachung mit weiteren Schadensersatzansprüchen z rechnen sei. Es bestünde zusätzlich zu der geforderten Gebühr auch ein Anspruch auf 100% Zuschlag für den fehlenden Bildquellennachweis und ggf. einen weiteren Zuschlag von 50% für die Verwendung in einem Onlineshop.

 

Das der Abgemahnte als Privatanbieter tätig war, sei angeblich berücksichtigt worden. Bezüglich des Unterlassungsanspruchs der Hareos Trading GmbH wird der Abgemahnte zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, spätestens bis zum 18.02.2015, 12:00 Uhr, aufgefordert. Eine geeignete Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird der Abmahnung als Entwurf beigefügt. Nach Angaben des Rechtsanwalts Kubel sei nur eine Unterlassungserklärung geeignet, die für den Fall des Verstoßes die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe vorsieht. Nur so könne die Wiederholungsgefahr beseitigt werden.

 

Darüber hinaus sei der Abgemahnte dazu verpflichtet, auch die entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Eine Kostenrechnung über 334,75 € wird der Abmahnung beigelegt. Dieser Betrag wurde nach einem Gegenstandswert von 2.170,00 € berechnet. Als Zahlungsfrist wird der 25.02.2015 gesetzt.

Abmahner: Hareos Trading GmbH

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwalt Raffaele Kubel 

Gegenstand der Abmahnung: Privatverkauf eBay

Stand: 02/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Microsoft Corporation durch FPS Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung vom 28.01.2015 der Microsoft Corporation durch Rechtsanwalt Dr. Wolff-Rojczyk vor. Rechtsanwalt Dr. Oliver Wolff-Rojczyk ist in der Kanzlei FPS Fritze Wicke Seeling Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbH tätig.

 

In dem Abmahnschreiben wird zunächst ausgeführt, das die Microsoft Corporation verschiedenste Computerprogramme entwickelt und weltweit verbreitet, unter anderen das Betriebssystem „Microsoft Office Professional 2013“. Sie sei als Urheberin des Computerprogramms zur Geltendmachung jeglicher urheberrechtlicher Ansprüche bei der unerlaubten Verwertung ihrer Programme berechtigt. Die Computerprogramme werden von der Microsoft Corporation nicht über den freien Handel vertreiben, sondern nur direkt an bestimmt Großkunden, die einen Microsoft Volumenlizenzvertrag abgeschlossen haben, lizenziert.

 

Microsoft Corporation Abmahnung was tun

 

Des weiteren besitze die Microsoft Corporation die Markenzeichn Nr. 1062007 und Nr 2058874 für „Microsoft“, Nr. 007138225 für „Microsoft Office“, Nr. 004064978 für „Exel“, Nr. 2105404 für „PowerPoint“, Nr. 002937951 für „OneNote“ und Nr. 000317891 für „Outlook“. Kopien der Registrierungen werden dem Abmahnschreiben beigefügt. Zudem stünde der Microsoft Corporation alle Rechte an dem kennzeichnungskräftigen Firmenbestandteil „Microsoft“ in ihrer geschäftlichen Bezeichnung zu.

 

Hintergrund der Abmahnung sei die Verkaufstätigkeit des Abgemahnten auf eBay. Ihm wird vorgeworfen, ohne Einwilligung der Microsoft Corporation das Microsoft Computerprogramm „Microsoft Office Professional 2013“ als Downloadversion verkauft zu haben und dabei seinem Kunden Product Keys übermittelt zu haben, die von dem Abmahner bereits an andere Kunden vergeben wurden. Hierzu habe die Microsoft Corporation keine Erlaubnis erteilt.

 

Im Rahmen der Werbung verwende der Abgemahnte zudem die genannten Marken. Auch hierzu erhielt der Abgemahnte keine Erlaubnis.
Sodann geht Rechtsanwalt Dr. Oliver Wolff-Rojczyk in der Abmahnung auf die Einzelheiten zum Einkaufshergang ein. In der Artikelbeschreibung habe der Abgemahnte den Artikel als „Gebraucht“ bezeichnet. Bei der Beschreibung des Lieferumfangs wurde angegeben: „MS Office 2013 Lizenz/ Key zum aktivieren“ sowie „Downloadlink für die Software“. Direkt am Kauftag übersandte der Abgemahnte seinem Kunden eine E-Mail mit einem Lizenzschlüssel.

 

Was wird in der Abmahnung Microsoft Corporation gefordert?

 

Der Kunde Johannes Schlickbier übersandte die Unterlagen, nebst Rechnung, zur Überprüfung an den Microsoft Produktidentifikationsservice. Als Ergebnis der Untersuchung und Analyse stellte sich sodann heraus, dass es sich bei dem Produkt Key um einen Produkt Key handelt, der bereits 9 Mal zur Aktivierung von Software verwendet wurde. Dem Abgemahnten wird ein Missbrauch des Keys vorgeworfen.

 

Die Microsoft Corporation macht mit der Abmahnung Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft, Vernichtung und Erstattung von Anwaltskosten geltend.

 

Obwohl der Abgemahnte die angebotene Lizenz al „gebraucht“ bezeichnet habe, fehle in seinem Angebot jegliche Angabe zu den zugrundeliegenden angeblichen Lizenzen. Es sei zwar möglich, auch ohne Zustimmung des Rechtsinhabers ein Recht zur Nutzung von gebrauchter Software zu erlangen, wenn hinsichtlich der Software „Erschöpfung“ im Sinne des § 69c UrhG eingetreten sei. Allerdings trage sodann derjenige, der sich die „Erschöpfung“ berufe, die volle Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen auch erfüllt sind.
Diese Voraussetzungen werden von den FPS P Rechtsanwälten wie folgt zusammengefasst:

 

Die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder eines anderen Vertragsstaates des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein. Die Lizenz für die Software muss al Gegenleistung für die Zahlung eines Entgelts erteilt worden sein, das es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem Wert der Kopie entspricht.

 

Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft zu nutzen. Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm aufweist, müssen von einem zischen dem Inhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein. Der ursprüngliche Lizenznehmer muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf der Nacherwerber die Software im Rahmen der „bestimmungsgemäßen Benutzung“ nutzen.

 

Dem Abgemahnten wird zur Last gelegt, keinerlei Angaben zu den Voraussetzungen gemacht zu haben. Statt den Nachweis der ordnungsgemäßen Lizenzierung zu erringen, habe er nur einen Product Key übermittelt. Diese Keys stellen jedoch für sich genommen keine Lizenzen dar. Sie dienen lediglich dazu, dass derjenige Kunde, der bereits eine Lizenz für ein Programm erworben hat, dieses installieren und aktivieren kann. Durch die Weitergabe eines bloßen Product Keys können daher auch keine Nutzungsrechte übertragen werden.

 

FPS Rechtsanwälte Abmahnung für Microsoft Corporation

 

Der Abgemahnte habe mit seiner Handlung das urheberrechtliche Gestattungsrecht der Microsoft Corporation verletzt. Zudem beteilige er sich an den Verletzungshandlungen seiner Kunden, die aufgrund des Erwerbs ihrerseits die Urheberrechte verletzen. Dadurch wird das verankerte Vervielfältigungsrecht ebenfalls verletzt. Die Vervielfältigung und Verbreitung der geschützten Programme bedürfen in jeglicher Form der Zustimmung des Inhabers. Zudem habe ein Dritter, der nicht Inhaber der Verwertungsrechte ist, kein Recht, anderen die Vervielfältigung zu gestatten.

 

Der Abgemahnte suggeriere seinem Kunden, dass er eine gebrauchte Lizenz erwirbt und auch berechtigt sei, die Software herunterzuladen und dauerhaft zu nutzen. Desfacto erhalte er aber nur einen Product Key. Zudem verletze der Abgemahnte die Markenrechte der Microsoft Corporation an ihren Marken „Microsoft“, „Microsoft Office“, „Exel“, „PowerPoint“, „OneNote“ und „Outlook“, da er unter Verwendung dieser Zechen einzelne Product Keys als angebliche Lizenzen zu Microsoft Computerprogrammen anbiete.

 

Abmahnung FPS Partnergesellschaft von Rechtsanwälten mbH

 

Der Abgemahnte wird mit der Abmahnung aufgefordert, seine Verletzungshandlungen zu unterlassen und etwaigen Schaden zu ersetzen. Zudem wird er aufgefordert, Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen. Es werden jeweilige Belege gefordert, die Auskunft über Namen und Adressen von Abnehmern/Auftraggebern, Lieferanten, Lieferzeiten und Anzahl der heruntergeladenen Programme und der bezogenen oder weiter gegebenen Product Keys sowie Ein- Und Verkaufspreise, Umsatz und Gewinn und Art und Umfang der Werbung geben.

 

Es wird zudem die Abgabe einer der Abmahnung beigelegten Verpflichtungserklärung bis zum 09.02.2015 gefordert. Auch die geforderten Auskünfte sind bis zu dieser Frist zu erteilen. Die zu erstattenden Rechtsanwaltskosten werden nach einem Gegenstandswert von 200.000,00 € berechnet und belaufen sich somit auf 2.636,90 €. Diesen Betrag soll der Abgemahnte bis zum 09.02.2015 auf ein genannten Konto erstatten. Die Abmahnung erstreckt sich über 11 Seiten.

 

Die FPS Partnergesellschaft von Rechtsanwälten mbH ist ein Zusammenschluss von rund 120 Rechtsanwälten/innen mit verschiedenen Standorten. Der Unterzeichner, Rechtsanwalt Dr. Oliver Wolff-Rojczyk, ist seit dem 13.12.1994 als Anwalt zugelassen.

Abmahnung Microsoft Corporation

vertreten durch FPS Partnergesellschaft von Rechtsanwälten mbH

Stand: 28.1.2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Verliert IDO Verband bei Abmahnungen jetzt den Überblick?

Doppelte Abmahnung vom IDO Verband erhalten?

Bei massenhaften Abmahnungen muss man gut organisiert sein, damit man nicht den Überblick verliert. Aber hat der IDO Verband inzwischen vielleicht den Überblick verloren? Diesen Eindruck habe in aufgrund folgender Situation:

 

Das erste Mal mahnte der IDO einen Onlinehändler mit Schreiben vom 25.08.2020 wegen fehlender Grundpreisangabe ab. Es ging in dieser Abmahnung um Amazon Angebote betreffend Näh- und Strickbedarf.

 

IDO Abmahnung vom 25.08.2020 bzgl. Amazon Angebote betreffend Näh- und Strickbedarf

 

Der Händler gab in Bezug auf diese erste IDO Abmahnung keine Unterlassungserklärung ab. Der IDO hat in der Folgezeit die geltend gemachten Unterlassungsansprüche nicht weiterverfolgt. Es ist einfach gar nichts passiert.

 

neue Abmahnung vom IDO am 11.12.2020

Jetzt wird der gleiche Händler erneut vom IDO abgemahnt. Wieder wegen der Grundpreise. Wieder Angebote betreffend Näh- und Strickbedarf.

 

Abmahnung vom IDO am 11.12.2020, Grundpreise, Angebote betreffend Näh- und Strickbedarf

 

Diesmal verweist der IDO aber nicht am Amazon, sondern auf die Webseite des Händlers. Moniert wird weiter, dass in der Widerrufsbelehrung keine Telefonnummer angegeben werde.

 

Der IDO hat die erste Abmahnung völlig außer acht gelassen. Meiner Einschätzung nach hätte der IDO keine zweite Abmahnung aussprechen dürfen. Er hatte die erste Abmahnung um den neuen Abmahngrund (Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung) erweitern und im Übrigen eine Nachfrist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung setzen müssen.

 

Rechtsmissbrauch des IDO?

Ich halte es nicht für abwegig, in dieser Situation Rechtsmissbrauch des IDO anzunehmen. Es wäre ja nicht das erste Mal, dass Gerichte die IDO Abmahnungen als rechtsmissbräuchlich bewerten. So hat das Landgericht Heilbronn, Urteil vom 20.12.2019, Az: 21 O 38/19 KFH, wie aber auch das OLG Celle, Urteil vom 26.03.2020, Az. 13 U 73/19 und auch das OLG Rostock, Beschluss vom 31.08.2020, Az. 2 U 5/19 dem IDO bereits Rechtsmissbrauch attestiert.

 

Am 2.12.2020 ist bekanntlich das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs in Kraft getreten. Gemäß § 8 c Absatz 2 UWG ist eine missbräuchliche Geltendmachung ist im Zweifel anzunehmen, wenn die Geltendmachung der Ansprüche vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder von Kosten der Rechtsverfolgung oder die Zahlung einer Vertragsstrafe entstehen zu lassen.

 

Diese ganze Abmahnerei stößt bei den Gerichten immer dann besonders negativ auf, wenn die Ansprüche dann gar nicht weiterverfolgt werden. So ist es bisher bei der ersten IDO Abmahnung.

 

Besser macht es dann eine zweite Abmahnung auch nicht, wenn die erste Abmahnung völlig unberücksichtigt bleibt. 

 

Die zweite Abmahnung diente offenbar nur dazu, wieder Abmahnkosten in Höhe von 226,20 EUR geltend zu machen. Zweimal bekommt der IDO hier gewiss keine Kosten.

 

Ob ein Gericht in dieser Situation einen Rechtsmissbrauch des IDO bestätigt bleibt abzuwarten. Der inzwischen zweimal vom IDO abgemahnte Onlinehändler wird jedenfalls keine Unterlassungserklärung abgeben.

 

 

Unterlassungserklärung abgeben?

Die Grundpreisangabe ist meiner Ansicht nach einer der riskantesten und gefährlichsten Punkte, zu denen man eine Unterlassungserklärung abgegeben kann. Wäre ich an Ihrer Stelle, dann würde auf gar keinen Fall eine Unterlassungserklärung abgeben. 

 

Sie müssen dann mit einer gerichtlichen Inanspruchnahme rechnen. Das ist zwar teurer als 226,20 EUR, aber sehr viel günstiger, sollte es zu Verstößen gegen die Unterlassungserklärung kommen.

 

Wo kann ich mich über den IDO informieren?

Mein Team und ich haben zahlreiche Informationen über den IDO für Sie zusammengestellt, die Sie hier finden:

 

  • IDO Verband mahnt trotz Anti-Abmahngesetz weiter ab
  • Erfahrungen mit über 750 Fällen vom IDO Verband
  • Wahrnehmung von Mitgliederinteressen
  • Darf der IDO Verband überhaupt Abmahnungen aussprechen?
  • ABER: fehlende Aktivlegitimation für die Branche „Schmuck“
  • Wen mahnt der Verein alles ab?
  • Worum geht es in den Abmahnungen?
  • Sind die Abmahnungen überhaupt berechtigt?
  • ABER: Gerichte bestätigen teilweise Rechtsmissbrauch vom IDO Verband
  • Was tun bei einer IDO Abmahnung?
  • Aktuelle Abmahnungen vom IDO Verband

Abmahnung IDO Verband

 

Gegenstand der IDO Abmahnungen vom 25.08.2020 und 11.12.2020: Grundpreisangaben bei Amazon und im Onlineshop, fehlende Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung

 

Stand: 12/2020

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.