Grundpreise Google-Shopping – Abmahnung IDO erhalten?

IDO Verband Google-Shopping Abmahnung

Der IDO spricht aktuell Abmahnungen aus, wenn Onlinehändler bei Ihren Warenpräsentationen auf Google-Shopping keine Grundpreise angeben. Onlinehändler die Näh- und Strickbedarf anbieten sind akut abmahngefährdet. Bis zum 18.12.2020 fordert der IDO eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und Kosten für die Abmahnung von 226,20 EUR. Wenn auch Sie grundpreispflichtige Waren bei Google-Shopping präsentieren, dann müssen Sie mit einer IDO Abmahnung rechnen, wenn der Grundpreis fehlt.

 

Dem IDO gehören nach eigenen Angaben 47 Näh- und Strickbedarfshändler an, die ihre Ware über eine Webseite vertreiben, ferner Schnäppchen-Märkte und Portale, die Restposten verwerten und ähnliche Angebote haben. Wolle wird zum Beispiel oft nach Gramm angeboten. Es muss dann auch neben dem Gesamtpreis der Grundpreis pro 100 Gramm leicht erkennbar angegeben werden, sofern der Gesamtpreis nicht ausnahmsweise mit dem Grundpreis identisch ist.

 

Google-Shopping Abmahnung IDO vom 09.12.2020

Google-Shopping Abmahnung IDO vom 09.12.2020

 

Was ist eine Abmahnung vom IDO Verband?

Diese Abmahnung ist der Versuch, einen Rechtsstreit ohne ein gerichtliches Verfahren zu erledigen. Der IDO und seine Mitarbeiter haben den Verstoß genau recherchiert. Der Abmahnung liegen meist auch Screenshots bei. Auf diesen Screenshots wurde vom IDO der monierte Verstoß beweissicher dokumentiert. Die Abmahnung hat der IDO per Einwurf-Einschreiben verschickt. Der IDO fordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Sofern die Unterlassungserklärung vorab per Fax oder E-Mail erfolgt, besteht der IDO auf einer unverzüglichen Nachreichung des Originals auf dem Postwege. Hier finden Sie Informationen zur Unterlassungserklärung.

 

 

Grundpreis bei Google-Shopping erforderlich

Der Grundpreis muss bei gleichzeitiger Angabe des Gesamtpreises in jeder Form der Internetpräsentation (ausführliche Präsentation, Listen- und Galerieformate, Vorschalt-Bilder, Anzeigenwerbung) vorhanden sein. Nach § 2 Abs. 1 S. 2 PAngV gilt das auch für die reine Anzeigenwerbung mit Preisen. Es reicht nicht aus, dass der Grundpreis auf einer anderen Webseite in der Artikelbeschreibung aufgeführt wird. Gesamtpreis und Grundpreis müssen in unmittelbarer Nähe (§ 2 Abs. 1 S. 1 PAngV) stehen, damit der Verbraucher sie auf einen Blick wahrnehmen kann (BGH, Urteil vom 26.02.2009, Az. I ZR 163/06; OLG Hamburg, Urteil vom 10.10 .2012, Az. 5 U 68/14).

 

Bei Werbeanzeigen über den Vertriebskanal Google Shopping muss daher auch die PAngV beachtet werden. Das ergibt sich aus § 2 Abs. 1 S. 2 PAngV, wonach das bereits für denjenigen gilt, der mit Preisen wirbt (OLG Naumburg, Urteil vom 16.06,2016, Az. 9 U 98/15 – Händler haften für Verfehlungen von Google Shopping; LG Hamburg, Urteil vom 13.06.2014, Az. 315 O 150/14 – Versandkostenanzeige bei Google Shopping; bestätigt durch OLG Hamburg, 5 U 68/14).

 

 

Sollte man eine Unterlassungserklärung abgeben?

Die Grundpreisangabe ist meiner Ansicht nach einer der riskantesten und gefährlichsten Punkte, zu denen man eine Unterlassungserklärung abgegeben kann. Wäre ich an Ihrer Stelle, dann würde auf gar keinen Fall eine Unterlassungserklärung abgeben. 

 

Sie müssen dann mit einer gerichtlichen Inanspruchnahme rechnen. Das ist zwar teurer als 226,20 EUR, aber sehr viel günstiger, sollte es zu Verstößen gegen die Unterlassungserklärung kommen.

 

Wo kann ich mich über den IDO informieren?

Mein Team und ich haben zahlreiche Informationen über den IDO für Sie zusammengestellt, die Sie hier finden:

 

  • IDO Verband mahnt trotz Anti-Abmahngesetz weiter ab
  • Erfahrungen mit über 750 Fällen vom IDO Verband
  • Wahrnehmung von Mitgliederinteressen
  • Darf der IDO Verband überhaupt Abmahnungen aussprechen?
  • ABER: fehlende Aktivlegitimation für die Branche „Schmuck“
  • Wen mahnt der Verein alles ab?
  • Worum geht es in den Abmahnungen?
  • Sind die Abmahnungen überhaupt berechtigt?
  • ABER: Gerichte bestätigen teilweise Rechtsmissbrauch vom IDO Verband
  • Was tun bei einer IDO Abmahnung?
  • Aktuelle Abmahnungen vom IDO Verband

Abmahnung IDO Verband

 

Gegenstand der Abmahnung: Grundpreisangaben bei Google-Shopping

 

Stand: 12/2020

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

eBay-Kleinanzeigen Abmahnung IDO Verband

Mir liegt eine Abmahnung vom IDO Verband vom 9.10.2017 gegenüber einem Anbieter auf dem Marktplatz eBay-Kleinanzeigen vor. Bisher hatte der IDO Verband meiner Kenntnis nach nur Verkäufer bei eBay und DaWanda abgemahnt, aber niemanden, der bei eBay Kleinanzeigen seine Artikel inseriert hat.

 

Artikel bei eBay Kleinanzeigen anbieten

Bei eBay Kleinanzeigen kann man in sehr kurzer Zeit, Artikel zum Verkauf einstellen und anbieten. Im Prinzip muss man sich nur bei eBay Kleinanzeigen registrieren und dann kann es auch gleich losgehen. Man muss erst auf „Anzeige aufgeben“ klicken, danach die passende Kategorie seines Artikels wählen und dann in der vorgegebenen Eingabemaske die Anzeigendetails wie den Titel der Anzeige, die Beschreibung, den Preis, Bilder zum Artikel und die Anbieterdetails eingeben. Zuletzt muss man nur noch auf „Anzeige aufgeben“ klicken und schon wird die Anzeige nach vorheriger Überprüfung durch den Portalbetreiber freigeschaltet.

 

Und warum kann eine Abmahnung drohen?

Als gewerblicher Anbieter muss man bekanntlich zahlreichen Informationspflichten nachkommen. Ein gewerblicher Verkäufer muss

 

  • eine vollständige Anbieterkennzeichnung vorhalten.
  • über das gesetzliche Widerrufsrecht, über Form und Frist des Widerrufs, sonstige Fristen, Wertersatz, Rechtsfolgen und Rückabwicklung informieren.
  • dem Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung das Muster-Widerrufsformular gemäß der Anlage 2 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB zur Verfügung stellen oder den Verbraucher darüber informieren, wo er den Inhalt des Muster-Widerrufformulars einsehen kann.
  • Angaben über die einzelnen technischen Schritte die zum Vertragsschluss führen machen.
  • darüber unterrichten, wie der Kunde mit den gemäß § 312 i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann.
  • den Verbraucher darüber informieren, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer selbst gespeichert wird und ob der Unternehmer selbst den Vertragstext dem Kunden zugänglich macht
  • Informationen über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für Waren zur Verfügung stellen.
  • auf der Webseite dem Verbraucher Informationen über die OS-Plattform und in klarer und verständlicher Weise an leicht zugänglicher Stelle einen Hyperlink zur OS-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr zur Verfügung zu stellen.
  • Datenschutzhinweise bereithalten
  • und und und

Diese Menge an Informationen kann man bei eBay Kleinanzeigen aber gar nicht unterbringen, weil dort nur 4.000 Zeichen zur Verfügung stehen.

 

 

Fehlen all diese Informationen, dann droht eine Abmahnung z.B. vom IDO Verband.

 

Gefährliche Unterlassungserklärung

Der IDO fordert den Abgemahnten dazu auf, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr mit dem Verbraucher im Fernabsatz betreffend XXX Angebote zu veröffentlichen und/oder zu unterhalten und/oder zur Abgabe von Angeboten aufzufordern,

 

  • ohne über das gesetzliche Widerrufsrecht zu informieren.
  • […]

 

Bevor Sie eine solche Unterlassungserklärung abgeben, sollten Sie sich unbedingt von mir beraten lassen. Ein rechtssicherer und abmahnsicherer Verkauf über eBay Kleinanzeigen ist meiner Einschätzung nach momentan nur dann möglich, wenn Ihre Anzeigen so gestaltet sind, dass diese noch kein bindendes Angebote von Ihnen an den Interessenten darstellen und auch noch keine Aufforderung an den Interessenten enthalten, Ihnen ein verbindliches Angebot zu unterbreiten.

Sie möchten rechtssicher über eBay-Kleinanzeigen handeln?

Ich erstelle Ihnen AGB für eBay Kleinanzeigen und sagen Ihnen genau, auf was Sie achten müssen. Falls Sie abgemahnt worden sind, so helfe ich Ihnen auch dabei. Ihre Abmahnung würde ich sogar völlig kostenlos für Sie bearbeiten, wenn Sie sich für meinen Updateservice entscheiden.

 

Egal was Sie vorhaben, ich unterstütze Sie mit allen mir zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten.

 

Ihre Rechtssicherheit ist mein Ziel.

 

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Berichterstattung über IDO Verband aus Leverkusen kritisch betrachten

Wer ist der IDO Verband? Warum darf der IDO Abmahnungen aussprechen (Aktivlegitimation IDO Verband)? Was wird abgemahnt. All diese Fragen haben ich hier bereits erläutert. Sehr häufig werde ich im Rahmen meiner Beratungen über die im Internet veröffentlichte Berichterstattung anderer Kollegen über den IDO Verband von den Abgemahnten angesprochen. Oftmals wird der Eindruck vermittelt, als handle es sich beim IDO Verband aus Leverkusen um einen unseriös arbeitenden Verein, der nur kommerzielle Interessen verfolgt. Schnell ist von Abzocke des IDO und sogar Rechtsmissbrauch die Rede.

 

Betrachten Sie die Berichterstattung über den IDO Verband im Internet bitte kritisch. Die Vorgehensweise des IDO wird in vielen Berichterstattungen oft kritisiert.

 

Auch ich verfolge die Berichtserstattung meiner Mitbewerber über den IDO Verband genau. Dabei fällt mir immer wieder negativ auf, dass die Vorgehensweise des IDO als etwas Verwerfliches dargestellt wird. So musste ich schon des Öfteren lesen, dass es z. B. heißt:

 

  • …jetzt fordert der IDO auch noch Vertragsstrafen;
  • …der IDO leitet ein Mahnverfahren ein;
  • …Abmahnwelle von Abmahnungen verschickt;
  • …es liegen schon wieder Abmahnungen vor;
  • etc.

 

Die konsequente Anspruchsverfolgung durch den IDO Verband wird häufig in ein negatives Licht gerückt, was meines Erachtens nach der Sache nicht gerecht wird und unsachlich ist. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich jegliches Verhalten des IDO im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bewegt.

Vertragsstrafe wird vom IDO geltend gemacht

Es ist es aus meiner Sicht nur konsequent, wenn der IDO abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärungen überprüft und im Falle eines festgestellten Verstoßes eine Vertragsstrafe fordert. Ich selbst habe bereits zahlreiche Vertragsstrafenforderungen seitens des IDO bearbeitet und kann Ihnen sagen, dass keine dieser Vertragsstrafenforderungen bisher unberechtigt war. In allen von mir bearbeiteten Fällen lag definitiv ein Verstoß gegen die jeweils abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung vor.

 

Die Abgemahnten haben es sehr häufig versäumt, ihre wiedereingestellten oder auch neu eingestellten Angebote zu überprüfen und handelten damit zumindest fahrlässig. Derjenige, der eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, muss auch damit rechnen, dass der Abmahner diese künftig überprüft. Über die Reichweite und die Folgen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sind sich jedoch nur die Wenigsten im Klaren. An dieser Stelle sind meine Kollegen und Kolleginnen gefordert, die entsprechende Aufklärung gegenüber dem Abgemahnten vorzunehmen. Ich muss jedoch sehr häufig feststellen, dass nur ganz wenige Kollegen und Kolleginnen die Abgemahnten über die Folgen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung umfassend aufklären. Ich halte dies oftmals für ein Beratungsdefizit.

keine neue Unterlassungserklärung und keine erneuten Abmahnkosten

Zugunsten des IDO muss zudem gesagt werden, dass im Falle einer Vertragsstrafe noch nicht einmal eine neue Unterlassungserklärung oder erneute Abmahnkosten geltend gemacht werden. Rechtlich wäre dies jedenfalls ohne weiteres möglich, denn durch den Verstoß gegen die Unterlassungserklärung hat der Abgemahnte gezeigt, dass die versprochene Vertragsstrafe nicht geeignet ist, ihn von weiteren Verletzungshandlungen abzuhalten. D.h. der IDO könnte theoretisch eine neue Unterlassungserklärung mit einem höheren bzw. mit einem konkreten Vertragsstrafeversprechen fordern und auch erneute Abmahnkosten geltend machen.

 

Genau dies macht der IDO jedoch nicht, was letzten Endes aus meiner Sicht ebenfalls für eine faire Vorgehensweise spricht, denn der IDO setzt Abgemahnte nicht erneut einer weiteren Abmahnung aus. Dem IDO geht es letzten Endes nur darum, dass die monierten Verstöße auch abgestellt werden.

Keine Prüfung wäre Indiz für Rechtsmissbrauch

Würde der IDO Verband die erhaltenen strafbewehrten Unterlassungserklärungen nicht prüfen, so würde dies meines Erachtens nach ein ganz erhebliches Indiz für einen möglichen Rechtsmissbrauch darstellen, denn durch ein solches Verhalten würde der IDO gerade zum Ausdruck bringen, dass es ihm gar nicht um das zu unterlassene Verhalten, sondern ausschließlich um die Abmahnkosten geht. Die konsequente Anspruchsverfolgung durch den IDO kann jedoch keinesfalls als Missbrauchsindiz ausgelegt werden. Es zeigt vielmehr, dass der Verband seine Ziele konsequent verfolgt.

Verhandlung über Höhe der Vertragsstrafen möglich

Geht es um Vertragsstrafen, dann hat sich der IDO auch in sämtlichen von mir bearbeiteten Fällen gesprächsbereit gezeigt und auch die Vereinbarung von Umstellungsfristen war noch möglich. Eine außergerichtliche Lösung sollte meiner Meinung nach im Falle einer unstreitig verwirkten Vertragsstrafe immer angestrebt werden. Leider beraten viele Kollegen und Kolleginnen meinst in eine andere Richtung, nämlich es auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen in welchem dann auch inzident die Aktivlegitimation geprüft werden müsste.

 

So ein Unsinn! Wurde bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben, dann prüft das Gericht gar nicht mehr die Aktivlegitimation. Kollegen und Kolleginnen, die diese Auskunft geben beraten falsch!

Mein Fazit über die IDO Verband Abmahnungen

Das Abmahnverhalten des IDO Verbandes stellt sich für mich bisher als gerechtfertigt und (noch nicht) als rechtsmissbräuchlich dar, wie es von vielen Kollegen und Kolleginnen versucht wird, im Rahmen der Berichterstattung darzustellen. Kollegen und Kolleginnen, die Abgemahnten versuchen das Verhalten des IDO als rechtsmissbräuchlich darzustellen und deshalb von der Abgabe einer Unterlassungserklärung abraten, setzen die Abgemahnten meines Erachtens nach einem absolut unnötigen Kostenrisiko aus. Diese Kollegen und Kolleginnen wissen bzw. sollten zumindest wissen, dass sie mit dem Einwand des Rechtsmissbrauchs gerichtlich zu 99,9 % nicht durchdringen werden. Sie wissen folglich auch, dass der Abgemahnte auf sämtlichen Kosten des Verfahrens sitzen bleiben würde. Viele Kollegen und Kolleginnen haben leider nicht die kostengünstigste Lösung für Ihre Mandanten vor Augen, sondern nur die maximale Gebührengenerierung für sich selbst. Ich kann daher nur jedem Abgemahnten raten, sich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin stets den gegebenen Rat und das damit verbundene Kostenrisiko schriftlich bestätigen zu lassen, damit Sie zumindest die Möglichkeit haben, diesen Kollegen oder diese Kollegin später für die Ihnen entstandenen Kosten in Regress zu nehmen.

 

Einen Fall von Abzocke sehe ich daher oftmals leider auf Seiten der vertretenden Rechtsanwälte gegenüber dem eigenen Mandanten und nicht beim IDO. Der Fall des Mandanten wird leider von einigen schwarzen Schafen unter den Kollegen und Kolleginnen nur als eigene Einnahmequelle gesehen und das Maximum an Kosten zu Lasten des Mandanten produziert.

 

Rechtsanwältinnen und/oder Rechtsanwälte, die generell von der Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber dem IDO abraten, sind mit absoluter Vorsicht zu behandeln. Lassen Sie sich am besten die gesamte (Falsch-)Beratung schriftlich bestätigen!

Abmahnung durch IDO Verband erhalten?

Sollten auch Sie eine Abmahnung vom IDO Verband bekommen haben, dann können Sie sich gerne an mich wenden. Mein Ziel ist es, die Sache so kostengünstig wie nur möglich für Sie aus der Welt zu schaffen. Ich möchte Sie als zufriedenen Mandanten gewinnen und nach Möglichkeit viele Jahre mit Ihnen zusammenarbeiten. Der Standfuß für eine gute und langjährige Zusammenarbeit ist eine von Anfang an transparente und faire Beratung.

 

Natürlich helfe ich Ihnen auch bei der Absicherung Ihres Onlinehandels.

 

 

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Vertragsstrafenforderung vom IDO Verband erhalten?

Mit Schreiben vom 2.1.2020 fordert der IDO Verband aus Leverkusen von einem eBay Händler eine Vertragsstrafe von 3.000 EUR, weil dieser gegen eine dem IDO gegenüber abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen habe. Über die IDO Abmahnungen hatte ich bereits vielfach berichtet. In der Unterlassungserklärung ging es um Grundpreise.

Die Grundpreisangabe ist meiner Ansicht nach einer der riskantesten und gefährlichsten Punkte, zu denen man eine Unterlassungserklärung abgegeben kann. 

 

eBay: Sie könnten bei eBay grundpreispflichtige Artikel auch einfach als Auktion und nicht zum Sofort-Kauf einstellen, da Sie bei einer Auktion keinen Grundpreis angeben müssten, weil Sie den Gesamtpreis bis zum Ende der Auktion noch nicht kennen können.

 

Amazon: Bei Amazon kann fast jeder andere Händler die Artikelbeschreibung bearbeiten, d.h. auch Dritte können die Preisangaben ändern. Wenn jetzt der Grundpreis richtig angegeben wird, wissen Sie nicht, ob dies in der nächsten Sekunde immer noch so ist.

 

Sie sind Ihr Leben lang an eine Unterlassungserklärung gebunden. Das Risiko einer Unterlassungserklärung ist sehr hoch. Daher sollte niemals voreilig eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden und erst recht nicht, wenn es um Grundpreise geht. Diese Einsicht kommt bei vielen Onlinehändlern leider erst dann, wenn die Vertragsstrafenforderung auf dem Tisch liegt.

Kontrolle von Unterlassungserklärungen üblich

Oftmals wird gleich von Abzocke oder Rechtsmissbrauch gesprochen, wenn es um Vertragsstrafenforderung geht. Dabei ist es vollkommen normal und üblich, dass ein Unterlassungsgläubiger – hier der IDO Verband – die ihm gegenüber abgegebenen Unterlassungserklärungen in regelmäßigen Zeitabständen kontrolliert und im Falle eines Verstoßes Maßnahmen ergreift. Würde keine Kontrolle erfolgen, dann würde ein solches Verhalten meiner Einschätzung nach eher für Abzocke und Rechtsmissbrauch sprechen, als umgekehrt.

 

Höhe der Vertragsstrafe

Problematisch ist und bleibt die Höhe der geforderten Vertragsstrafe. Vorliegend wurden 3.000 EUR geltend gemacht. Das erscheint vielen Betroffenen oft als viel zu hoch. Jedoch muss ich Ihnen sagen, dass ich diese Summe nicht für völlig unrealistisch halte. Zu einem Gerichtsverfahren würde ich es an Ihrer Stelle aber nicht kommen lassen, sondern ich würde versuchen, mit dem IDO eine vergleichsweise Lösung zu finden.

 

Von Ihnen wird auch eine Vertragsstrafe gefordert?

Als erstes ist zu klären, ob überhaupt ein wirksamer Unterlassungsvertrag zustande gekommen ist und falls ja, ob Sie überhaupt schuldhaft gehandelt haben. Dazu berate ich Sie gern. Am besten ist es natürlich immer, wenn Ihr Onlineauftritt gar keine Angriffspunkte bietet. Dafür kann ich sorgen.

 

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!