Update 09.12.2022: Klicken Sie auf den nachfolgenden Link, um weitere Informationen zu erhalten.

 

Anspruchsgrundlage für einen Schadensersatzanspruch gegen den IDO Verband e.V.: § 8 Abs. 4 S. 3 UWG a.F. i.V.m. §§ 823 Abs. 2 BGB, § 263 StGB, § 826 BGB und/oder § 678 BGB

Heute, Donnerstag, den 25.11.2021 habe ich eine weitere Klage im Auftrag eines Onlinehändlers gegen den IDO Verband e.V. beim Landgericht Köln eingereicht. Dem Händler ist durch den IDO e.V. ein Vermögensschaden von über 4.200 EUR entstanden, die er jetzt im Klagewege zurückfordert. Viele Händler haben bereits Anfang des Jahres 2021 Klage beim Landgericht Köln erhoben. Ich habe darüber hier ebenfalls berichtet:

 

 

Sie überlegen auch, Ihr Geld zurückzufordern?

Wenn auch Sie zu den vom IDO Geschädigten gehören, dann fragen Sie sich jetzt bestimmt, ob sie ihr Geld zurückfordern sollten oder nicht. Wäre ich an Ihrer Stelle, dann würde ich nicht länger warten und zwar aus folgenden Gründen:

 

Tendenz zum Rechtsmissbrauch vom Landgericht / Oberlandesgericht Köln

Da der IDO Verband seinen Sitz in Leverkusen hat, ist das Landgericht Köln für Schadensersatzklagen gegen den IDO zuständig. Das nächst höhere Gericht ist dann das Oberlandesgericht Köln. Betroffene fragen natürlich vor Klageerhebung danach wie die Chancen stehen, erfolgreich gegen den IDO Verband vorzugehen. Da ist es dann natürlich Gold wert, wenn man weiß, wie die für den IDO zuständigen Gerichte die Frage des Rechtsmissbrauchs bewerten. Gibt es schon Urteile?

 

Landgericht Köln

Das LG Köln hat dem IDO Verband bereits mit Urteil vom 22.4.2021, Az. 21 O 102/20 (nicht rechtskräftig) Rechtsmissbrauch attestiert, weil die eigenen Mitglieder verschont werden.

 

Oberlandesgericht Köln

Auch das Oberlandesgericht Köln tendiert zu Rechtsmissbrauch. Bekannt wurde ein Beschluss vom 25.08.2021. Das OLG Köln, Az.: 6 U 67/21, hatte in dem Verfahren einen Hinweis nach § 522 Abs. 2 ZPO erteilt. Das Gericht beabsichtigte, die Berufung des IDO als offensichtlich unbegründet im Beschlusswege zurückzuweisen. Der IDO nahm daraufhin die Berufung zurück.

 

Das OLG Köln ging in dem Verfahren von Rechtsmissbrauch aus, da sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele durch den IDO verfolgt würden. Nach Ansicht des OLG führten folgende Umstände in der Gesamtbetrachtung zur Feststellung des Rechtsmissbrauchs:

 

  • Vielzahl von Abmahnungen, von dem nur ein Bruchteil gerichtlich verfolgt wird,
  • systematisches Verschonen der eigenen Mitglieder im Rahmen des Vorgehens gegen Wettbewerbsverstöße,
  • Aufnahme von Mitgliedern typischerweise nur als „passive Mitglieder ohne Stimmrecht“,
  • Verhältnis der gerichtlichen Unterlassungsverfahren zu den gerichtlichen Vertragsstrafeverfahren,
  • unangemessen hohe Zahlungen an eine freie Mitarbeiterin, die eine Schwester der Geschäftsführerin ist,
  • systematisch zu weit gefasste vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen.

 

Erfolgsaussichten vielversprechend

Gutem Geld sollte man niemals schlechtes Geld hinterherwerfen! Aber wenn die Chance besteht, gutes Geld zurück zu bekommen, dann sollte man die Gelegenheit auch nutzen.

 

 

Aktueller Hinweis: Der IDO Verband darf ab dem 01.12.2021 vorerst keine Abmahnungen mehr aussprechen.

 

Lesen Sie dazu:

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  • Abmahnkosten iHv. 195 EUR netto (232,05 EUR brutto inkl. 19 % MwSt)
  • etwaige bezahlte Vertragsstrafen
  • auch die Kosten ihrer eigenen Rechtsverteidigung können erstattungsfähig sein
  • Kosten aus Gerichtsverfahren (eigene Rechtsanwaltskosten, Kosten der Gegenseite und auch etwaige Gerichtskosten)

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Worauf warten Sie noch?

 

 

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