3000 EUR Ordnungsgeld: Verstoß gegen einstweilige Verfügung

Landgericht Münster, Beschluss vom 09.12.2020, 025 O 17/20

Verstoßen Sie gegen eine einstweilige Verfügung, dann müssen Sie mit einem Ordnungsgeldverfahren rechnen. Ich habe in einem einstweiligen Verfügungsverfahren die Gläubigerin vertreten. Zuvor wurde die Schuldnerin abgemahnt und nach Fristablauf eine einstweilige Verfügung beantragt. Da sich die Schuldnerin nicht an die ergangene einstweilige Verfügung gehalten hat, habe ich im Auftrag der Gläubigerin beim Landgericht Münster einen Ordnungsgeldantrag gestellt.

 

Ordnungsgeld in Höhe von 3.000 EUR

Das Landgericht Münster hat mit Beschluss vom 09.12.2020, Aktenzeichen: 025 O 17/20, ein Ordnungsgeld in Höhe von 3.000 EUR gegen die Schuldnerin verhängt.

 

Landgericht Münster, Beschluss vom 09.12.2020, 025 O 17/20, Ordnungsgeld in Höhe von 3000 EUR

Landgericht Münster, Beschluss vom 09.12.2020, 025 O 17/20, kein anklickbarer Link zur OS-Plattform

 

 

Landgericht Münster, Beschluss vom 09.12.2020, 025 O 17/20, Gegenstandswert 7500 EUR

7500 EUR Gegenstandswert

In dem Beschluss heißt es:

 

„Die Schuldnerin hat gegen das Unterlassungsgebot zu Ziffer 3. aus der einstweiligen Verfügung vom 17.03.2020 verstoßen. Darin wurde ihr untersagt, gegenüber Verbrauchern Angebote zum Abschluss von Fernabsatzverträgen über Textilien zu veröffentlichen und/oder zu unterhalten und/oder zur Abgabe von Angeboten aufzufordern, ohne – mit Ausnahme vom Onlinemarktplatz eBay – auf der Webseite dem Verbraucher an leicht zugänglicher Stelle einen Hyperlink zur OS-Plattform zur Verfügung zu stellen.

 

Es ist unstreitig, dass die Schuldnerin auf Ihrer Webseite „www.XXXXX.de “ auf die Existenz der OS-Plattform hinwies und die entsprechende Internetadresse mitteilte. Sie enthielt jedoch keinen anklickbaren Hyperlink. Damit hat Sie eindeutig gegen den Wortlaut der Unterlassungsverfügung verstoßen, denn es entspricht dem Wesen eines Hyperlinks, dass er anklickbar ist.

 

Angesichts der Tatsache, dass der Verstoß im Internet begangen wurde und somit eine hohe Reichweite hat und der Tatsache, dass die Schuldnerin unstreitig mit einem großen Angebot wirbt (…), ist ein Ordnungsgeld in Höhe von 3.000,00 € angemessen.“

Welche Kosten entstehen neben dem Ordnungsgeld?

156,80 EUR Rechtsanwaltsgebühren pro Anwalt: 3309 – Verfahrensgebühr (Vollstreckungsandrohung) 136,80 EUR, 7002 – Auslagenpauschale 20,00 EUR

 

Einstweilige Verfügung – was ist das?

Informationen rund um die einstweilige Verfügung finden Sie hier.

 

 

 

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Wieder IDO Verband Abmahnung wegen Grundpreisangaben

Immer wieder erreichen mich Abmahnungen vom IDO Verband e.V. aus Leverkusen. Abmahngrund sind fehlende Grundpreisangaben. Jetzt liegt mir aktuell schon wieder eine typische Grundpreisangaben Abmahnung vom 16.09.2020 vom IDO Verband vor. Diesmal hat es keinen eBay oder Amazon Händler getroffen, sondern den Betreiber eines Onlineshops. Bis zum 25.09.2020 soll dieser nunmehr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und eine Abmahnpauschale von 226,20 EUR bezahlen.

 

Was tun bei einer Grundpreisangaben Abmahnung?

Sie haben im Prinzip nur zwei Möglichkeiten, nämlich entweder eine geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, oder eine gerichtliche Inanspruchnahme in Kauf zu nehmen. Oft fragen mich Betroffene, wie mein konkreter Rat lautet.

Wichtig: Sie wären Ihr Leben lang an eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gebunden! Oft wird fälschlicherweise berichtet, dass eine Unterlassungserklärung nur 30 Jahre gilt. Dies ist falsch. Bis zum Tode hat eine Unterlassungserklärung bei natürlichen Personen Gültigkeit. Wird die Unterlassungserklärung von einer juristischen Person, z.B. einer GmbH abgegeben, dann gilt die Erklärung so lange, wie es die GmbH gibt und auch bei einer Firmenübernahme oder Firmenfortführung können strafbewehrte Unterlassungserklärungen auch für die neue Gesellschaft weiterhin Wirksamkeit entfalten. Daher ist äußerste Vorsicht geboten!

In den meisten Fällen ist es ratsam, keine Unterlassungserklärung abzugeben und lieber eine einstweilige Verfügung oder Klage in Kauf zu nehmen, weil das Risiko gegen eine Unterlassungserklärung zu verstoßen, bei Grundpreisen sehr hoch ist. Die Grundpreisangabe ist meiner Ansicht nach einer der riskantesten und gefährlichsten Punkte, zu denen man eine Unterlassungserklärung abgegeben kann. Wäre ich an Stelle des hier abgemahnten Onlinehändlers, dann würde ich nur dann eine Unterlassungserklärung abgegeben, wenn ich auch zu 100 % sicherstellen könnte, dass künftig die Grundpreise richtig leicht erkennbar am besten in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises angezeigt werden. Die Frage die sich der abgemahnte Händler stellen muss lautet: Kann ich das wirklich sicherstellen?

 

Gibt der Händler eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, dann muss er sich ab dem Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung auch daran halten, d.h. es muss alle seine grundpreispflichtigen Artikel kontrollieren und gegebenenfalls korrigieren, um nicht gegen die abgegebene Unterlassungserklärung zu verstoßen. Auch neu eingestellte Artikel müssen kontrolliert werden.

 

Um nicht schuldhaft zu handeln müsste der Händler alle grundpreispflichtigen Artikel zudem regelmäßig kontrollieren und wenn er einen Fehler feststellt, sofort handeln, nämlich entweder den Grundpreis sofort einfügen, bzw. den Artikel vorerst herausnehmen, sofern sich der Grundpreis nicht einfügen lässt. Hier passieren erfahrungsgemäß in der Praxis ständig Fehler und der IDO Verband kontrolliert erfahrungsgemäß rund um die Uhr! Es wurde schon Verstöße an einem Sonntag Abend vom IDO Verband festgestellt und im Anschluss eine Vertragsstrafe gefordert. 

 

Daher kann ich nur zur absoluten Vorsicht raten!

Wo kann ich mich über den IDO informieren?

Mein Team und ich haben zahlreiche Informationen über den IDO für Sie zusammengestellt, die Sie hier finden:

 

  • IDO Verband mahnt trotz Anti-Abmahngesetz weiter ab
  • Erfahrungen mit über 750 Fällen vom IDO Verband
  • Wahrnehmung von Mitgliederinteressen
  • Darf der IDO Verband überhaupt Abmahnungen aussprechen?
  • ABER: fehlende Aktivlegitimation für die Branche „Schmuck“
  • Wen mahnt der Verein alles ab?
  • Worum geht es in den Abmahnungen?
  • Sind die Abmahnungen überhaupt berechtigt?
  • ABER: Gerichte bestätigen teilweise Rechtsmissbrauch vom IDO Verband
  • Was tun bei einer IDO Abmahnung?
  • Aktuelle Abmahnungen vom IDO Verband

Abmahnung IDO Verband

 

Gegenstand der Abmahnung: Grundpreisangaben bei Amazon

 

Stand: 09/2020

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Grundpreise Google-Shopping – Abmahnung IDO erhalten?

IDO Verband Google-Shopping Abmahnung

Der IDO spricht aktuell Abmahnungen aus, wenn Onlinehändler bei Ihren Warenpräsentationen auf Google-Shopping keine Grundpreise angeben. Onlinehändler die Näh- und Strickbedarf anbieten sind akut abmahngefährdet. Bis zum 18.12.2020 fordert der IDO eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und Kosten für die Abmahnung von 226,20 EUR. Wenn auch Sie grundpreispflichtige Waren bei Google-Shopping präsentieren, dann müssen Sie mit einer IDO Abmahnung rechnen, wenn der Grundpreis fehlt.

 

Dem IDO gehören nach eigenen Angaben 47 Näh- und Strickbedarfshändler an, die ihre Ware über eine Webseite vertreiben, ferner Schnäppchen-Märkte und Portale, die Restposten verwerten und ähnliche Angebote haben. Wolle wird zum Beispiel oft nach Gramm angeboten. Es muss dann auch neben dem Gesamtpreis der Grundpreis pro 100 Gramm leicht erkennbar angegeben werden, sofern der Gesamtpreis nicht ausnahmsweise mit dem Grundpreis identisch ist.

 

Google-Shopping Abmahnung IDO vom 09.12.2020

Google-Shopping Abmahnung IDO vom 09.12.2020

 

Was ist eine Abmahnung vom IDO Verband?

Diese Abmahnung ist der Versuch, einen Rechtsstreit ohne ein gerichtliches Verfahren zu erledigen. Der IDO und seine Mitarbeiter haben den Verstoß genau recherchiert. Der Abmahnung liegen meist auch Screenshots bei. Auf diesen Screenshots wurde vom IDO der monierte Verstoß beweissicher dokumentiert. Die Abmahnung hat der IDO per Einwurf-Einschreiben verschickt. Der IDO fordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Sofern die Unterlassungserklärung vorab per Fax oder E-Mail erfolgt, besteht der IDO auf einer unverzüglichen Nachreichung des Originals auf dem Postwege. Hier finden Sie Informationen zur Unterlassungserklärung.

 

 

Grundpreis bei Google-Shopping erforderlich

Der Grundpreis muss bei gleichzeitiger Angabe des Gesamtpreises in jeder Form der Internetpräsentation (ausführliche Präsentation, Listen- und Galerieformate, Vorschalt-Bilder, Anzeigenwerbung) vorhanden sein. Nach § 2 Abs. 1 S. 2 PAngV gilt das auch für die reine Anzeigenwerbung mit Preisen. Es reicht nicht aus, dass der Grundpreis auf einer anderen Webseite in der Artikelbeschreibung aufgeführt wird. Gesamtpreis und Grundpreis müssen in unmittelbarer Nähe (§ 2 Abs. 1 S. 1 PAngV) stehen, damit der Verbraucher sie auf einen Blick wahrnehmen kann (BGH, Urteil vom 26.02.2009, Az. I ZR 163/06; OLG Hamburg, Urteil vom 10.10 .2012, Az. 5 U 68/14).

 

Bei Werbeanzeigen über den Vertriebskanal Google Shopping muss daher auch die PAngV beachtet werden. Das ergibt sich aus § 2 Abs. 1 S. 2 PAngV, wonach das bereits für denjenigen gilt, der mit Preisen wirbt (OLG Naumburg, Urteil vom 16.06,2016, Az. 9 U 98/15 – Händler haften für Verfehlungen von Google Shopping; LG Hamburg, Urteil vom 13.06.2014, Az. 315 O 150/14 – Versandkostenanzeige bei Google Shopping; bestätigt durch OLG Hamburg, 5 U 68/14).

 

 

Sollte man eine Unterlassungserklärung abgeben?

Die Grundpreisangabe ist meiner Ansicht nach einer der riskantesten und gefährlichsten Punkte, zu denen man eine Unterlassungserklärung abgegeben kann. Wäre ich an Ihrer Stelle, dann würde auf gar keinen Fall eine Unterlassungserklärung abgeben. 

 

Sie müssen dann mit einer gerichtlichen Inanspruchnahme rechnen. Das ist zwar teurer als 226,20 EUR, aber sehr viel günstiger, sollte es zu Verstößen gegen die Unterlassungserklärung kommen.

 

Wo kann ich mich über den IDO informieren?

Mein Team und ich haben zahlreiche Informationen über den IDO für Sie zusammengestellt, die Sie hier finden:

 

  • IDO Verband mahnt trotz Anti-Abmahngesetz weiter ab
  • Erfahrungen mit über 750 Fällen vom IDO Verband
  • Wahrnehmung von Mitgliederinteressen
  • Darf der IDO Verband überhaupt Abmahnungen aussprechen?
  • ABER: fehlende Aktivlegitimation für die Branche „Schmuck“
  • Wen mahnt der Verein alles ab?
  • Worum geht es in den Abmahnungen?
  • Sind die Abmahnungen überhaupt berechtigt?
  • ABER: Gerichte bestätigen teilweise Rechtsmissbrauch vom IDO Verband
  • Was tun bei einer IDO Abmahnung?
  • Aktuelle Abmahnungen vom IDO Verband

Abmahnung IDO Verband

 

Gegenstand der Abmahnung: Grundpreisangaben bei Google-Shopping

 

Stand: 12/2020

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung PB-ViGoods GmbH durch Steffen Majoyeogbe Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Eine Abmahnung der PB-ViGoods GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Steffen Majoyeogbe, Heiliger Weg 67-69, 44141 Dortmund, vom 7.4.2017 liegt mir vor. Rechtsanwalt Majoyeogbe führt aus, dass seine Mandantin auf dem Onlinemarktplatz eBay u.a. einen Versandhandel für Flüssigkeiten für elektronische Rauchgeräte (E-Liquids) betreiben würde.

 

Abgrenzung privater und gewerblicher Handel

 

Der Abgemahnte sei ebenfalls – schon nach eigenen Angaben- als gewerblicher Anbieter im e-commerce über die Plattform eBay tätig. Ausweislich seiner Bewertungshistorie sei der Abgemahnte als Verkäufer  über 4000 Mal bewertet worden, wobei davon auszugehen sei, dass die tatsächlichen Verkaufsmengen deutlich höher liegen würden, da die eBay-Bewertungen auf freiwilliger Basis erfolgen würden. Ferner halte er aktuell über 50 verschiedene Angebote betreffend E-Liquids auf eBay vor, wobei unter jedem einzelnen Angebot die Möglichkeit bestehe größere Stückzahlen zu ordern. Rechtsanwalt Steffen Majoyeogbe führt aus, dass sofern der Empfänger des Abmahnschreibens in seinen Angeboten darauf hinweise, dass es sich um einen Privatverkauf handele, dieses vollkommen belanglos sei, da er tatsächlich gewerblicher Anbieter sei.  

 

Ich empfehle in diesem Zusammenhang den Beitrag: Abgrenzung privater gewerblicher Handel bei ebay

 

PB-ViGoods GmbH lässt mitteilen, dass sie feststellen musste, dass der Abgemahnte in seinen Angeboten gegen rechtliche Vorschriften mit wettbewerbsrechtlicher Relevanz verstoßen würde.

 

Gegenstand der Abmahnung der PB-ViGoods GmbH

 

Als Unternehmer sei der Abgemahnte aufgrund der gesetzlichen Vorgaben für die Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gemäß § 312i Abs. 1 Nr. 2 BGB i.V.m. Art. 246c EGBGB dazu verpflichtet, Verbrauchern rechtzeitig vor Abgabe deren Bestellung klar und verständlich die in den vorstehenden Normen enthaltenen Informationen zur Verfügung zu stellen. U.a. habe der Abgemahnte bei Verträgen im elektronischen Rechtsverkehr Verbraucher über die einzelnen technischen Schritte die zu einem Vertragsschluss führen zu unterrichten. Diese Belehrungen seien von dem Abgemahnten jedoch nicht vorgehalten worden, so Rechtsanwalt Steffen Majoyeogbe weiter.

 

Aus dem gleichen rechtlichen Zusammenhang habe der Abgemahnte Verbraucher darüber zu unterrichten, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert werden würde und ob er dem Kunden zugänglich sei. Auch insoweit werde die entsprechende Belehrung nicht erteilt.

 

Sodann teilt die Abmahnerin durch deren Bevollmächtigten mit, dass der Abgemahnte gemäß § 312d Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246a EGBGB §§ 1 Abs. 2 Nr. 1.; 4 Abs. 1 dazu verpflichtet sei, Verbrauchern rechtzeitig vor Abgabe deren Vertragserklärung klar und verständlich über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts zu unterrichten. Ebenso müsse der Abgemahnte die Verbraucher über das Muster-Widerrufsformular informieren und würde diesbezüglich ebenfalls nicht seinen Informationspflichten nachkommen.

 

Darüber werden fehlende Grundpreisangaben moniert.

 

Der Abgemahnte wird sodann von Rechtsanwalt Steffen Majoyeogbe im Auftrag der PB-ViGoods GmbH aufgefordert, das vorstehend geschilderte unlautere Verhalten ab sofort zu unterlassen und eine ausreichende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung rechtsverbindlich unterzeichnet bis zum 21.4.2017 abzugeben. Ein Muster liegt dem Schreiben bei. Die nach einem Gegenstandswert von 30.000 EUR berechneten Rechtsanwaltsgebühren seien bis zum 28.4.2017 zahlbar.

Abmahnung PB-ViGoods GmbH

wegen fehlender Angaben zu Grundpreisen, Vertragstextspeicherung, Widerrufsrecht u.a.

vertreten durch Rechtsanwalt Steffen Majoyeogbe

Stand: 04/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Purgatorio UG (haftungsbeschränkt) durch Michael Köck Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Am 25.4.2017 hat Rechtsanwalt Michael Köck, Kastanienallee 100, 10435 Berlin im Auftrag der Purgatorio UG (haftungsbeschränkt) eine Abmahnung ausgesprochen. Der Unterzeichner teilt mit, dass seine Mandantin gewerblich auf der elektronischen Handelsplattform eBay im Warenbereich Sport und im Speziellen dem Radsportbereich handele. Darüber hinaus habe sie eine eigene Internetpräsenz und sei zudem in sozialen Netzwerke Facebook und Instagram vertreten.

 

Abgrenzung privater und gewerblicher Handel

 

Rechtsanwalt Köck führt aus, dass Unternehmer und gewerbliche Händler wie seine Mandantin zahlreichen gesetzlichen Pflichten unterliegen würden, vor allem zum Schutz der Verbraucher. Diese Pflichten seien insbesondere im Bereich des Fernabsatzes sehr umfangreich. Dazu würden beispielsweise die Impressumspflicht, Datenschutzpflichten und diverse Pflichten betreffend den Verbraucherschutz zählen.

 

Der Abgemahnte würde ebenfalls Angebote betreffend den Warenbereich Radsport unterhalten. Damit stehe er in einem direkten Wettbewerbsverhältnis zu der Purgatorio UG (haftungsbeschränkt). Der Empfänger des Abmahnschreibens biete diese Waren über einen privaten Account an und bezeichne seine Angebote zudem als privat und schließe die gesetzlichen Gewährleistungsrechte explizit aus. Dies stehe im Widerspruch zum Umfang der von ihm angebotenen Artikel bzw. den von diesem bereits getätigten Verkäufe, die auf eine geschäftliche Tätigkeit bzw. ein gewerbliches Handeln schließen lassen, so Rechtsanwalt Michael Köck. So habe er allein in den letzten 90 Tagen erfolgreich 126 Artikel über die Handelsplattform ebay.de verkauft. In den letzten 12 Monaten habe er 160 Bewertungen als Verkäufer bekommen, davon 106 in den letzten 6 Monaten und 20 im letzten Monat.

 

Ich empfehle in diesem Zusammenhang den Beitrag: Abgrenzung privater gewerblicher Handel bei ebay

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, den gerügten Wettbewerbsverstoß ab sofort zu unterlassen und eine ausreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum 2.5.2017, 12:00 Uhr zurückzusenden.

 

Ferner macht der Bevollmächtigte der Purgatorio UG (haftungsbeschränkt) Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.752,62 EUR nach einem Gegenstandswert von 25.000 EUR geltend (1,8 Geschäftsgebühr 1.418,40 EUR + Auslagenpauschale 20,00 EUR + Umsatzsteuer 273,22 EUR + Gebühren Melderegisterauskunft 14,00 EUR). Der Betrag sei zahlbar binnen einer Woche nach Absendung der Unterlassungserklärung.

Abmahnung Purgatorio UG (haftungsbeschränkt)

wegen Täuschung über Gewerblichkeit

vertreten durch Rechtsanwalt Michael Köck

Stand: 04/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Rainer Deyhle (Negele Zimmel Greuter Rechtsanwälte)

Gegenstand der Abmahnung

Am 5.7.2018 haben die Negele Zimmel Greuter Rechtsanwälte im Auftrag des Herrn Rainer Deyhle eine Abmahnung wegen der unerlaubten Verwendung personenbezogener Daten ausgesprochen.

 

Google Analytics Einbindung ohne Anonymisierung führt zu Abmahnung

 

Unter der allgemein zugänglichen Internetpräsenz des Abgemahnten sei von diesem der Tracking-Dienst Google Analytics implementiert worden. Hierdurch würde er in Echtzeit Daten über Aktivitäten der Nutzer erheben und dem Anbieter Google zur Auswertung zur Verfügung stellen.

 

Wie dem Abmahner am 9.4.2018 anlässlich eines Besuchs der Webseite des Abgemahnten aufgefallen sei, verwende der Empfänger des Abmahnschreibens Google Analytics, ohne dass er durch den Quellcode-Zusatz „anonymizeIP“ die IP-Adresse der Webseitenbesucher anonymisiert habe. Dieses sei dokumentiert worden, so der unterzeichnende Rechtsanwalt Vogt in dem mir vorliegenden Schreiben. Die vorstehend von seinem Mandanten selbst erteilten Informationen (IP-Adresse, Zeitangabe zum Webseitenbesuch) würden eine Zuordnung zum Zwecke der Erfüllung der Ansprüche gemäß Art. 15 ff. DSGVO ermöglichen.

 

Der Abmahner hätte den Abgemahnten bereits mittels E-Mail vom 9.4.2018 hingewiesen und zur Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten sowie zur Abgabe einer ausreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Dieser Aufforderung hätte der Abgemahnte nicht entsprochen.

 

Weiter heißt es sodann, dass es sich bei einer IP-Adresse um ein personenbezogenes Datum handele. Die von dem Abgemahnten über Google Analytics vorgenommene Nutzung und Übermittlung der personenbezogenen IP-Adresse seines Mandanten könne er nicht auf einen datenschutzrechtlichen Erlaubnistatbestand stützen. Eine Einwilligung gemäß § 13 TMG habe Herr Rainer Deyhle nicht erteilt. Nutzungsdaten dürften nur erhoben und verwendet werden, soweit dies erforderlich sei, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen. Auch an diesen Voraussetzungen fehle es bei der ohne Anonymisierung erfolgten IP-Adressen-Übermittlung evident, so dass eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Abmahners vorliegen würde.

 

Unterlassung, Aufkunft, Löschung, Abmahnkosten

 

Der Abgemahnte wurde dazu aufgefordert, bis zum 23.7.2018 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Er soll es unterlassen, bei einem Aufruf einer von Klarwerbung betriebenen Internetseite durch Herrn Rainer Deyhle dessen IP-Adresse in Verbindung mit dem Zeitpunkt des Nutzungsvorgangs an die Google Inc. zu übermitteln, indem die Klarwerbung auf der aufgerufenen Webseite den Tracking-Dienst Google Analytics nutzt, ohne dabei gleichzeitig die Code-Erweiterung „anonymizeIp“ zu verwenden.

 

Ferner wurde er binnen derselben Frist aufgefordert, Auskunft zu erteilen, ob den Abmahner betreffende personenbezogene Daten verarbeitet würden sowie Auskunft zu erteilen, welche personenbezogenen Daten über ihn gespeichert worden seien.

 

Schließlich habe der Abgemahnte die unzulässig unter Verwendung von Google Analytics gespeicherten, Herrn Rainer Deyhle betreffenden, personenbezogenen Daten zu löschen. Diese Löschung sei unverzüglich nach Auskunftserteilung den Rechtsanwälten Negele Zimmel Greuter gegenüber zu bestätigen.

 

Ferner wurde der Empfänger des Abmahnschreibens darauf hingewiesen, dass gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 4 TMG die entgegen § 15 Abs. 1 TMG erfolgte Verwendung personenbezogener Daten eine Ordnungswidrigkeit darstelle, die gemäß § 16 Abs. 3 TMG mit einer Geldbuße bis zum 50.000 € geahndet werden könne.

 

Aufgrund der schuldhaften Rechtsverletzung gem. § 823 Abs. 1 BGB sowie – verschuldensunabhängig –nach den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß § 677, § 683 Satz 1, § 670 BGB habe der Abgemahnte die Kosten der Bevollmächtigten zu ersetzen, welche mit 571,44 EUR nach einem Gegenstandswert von 6.000,00 EUR beziffert werden würden. Zahlbar sei der Betrag bis zum 23.7.2018.

Abmahnung Rainer Deyhle

wegen unerlaubter Verwendung personenbezogener Daten

vertreten durch Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter

Stand: 07/2018

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.