Abmahnung Naturland – Verband für ökologischen Landbau e.V., Marke „Naturland“ (von Boetticher Rechtsanwälte)

Mir liegt ein Abmahnschreiben der Kanzlei von Boetticher, Widenmayerstraße 6, 80538 München vom 28.09.2016 vor, das diese im Auftrag der Naturland – Verband für ökologischen Landbau e.V. gesandt haben. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Dr. Joachim Güntzer.

 

Dieser teilt in dem Schreiben mit, dass sein Mandant ihn beauftragt habe, seine rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Aufklebern/Stickern mit der Marke „Naturland“ bzw. „Naturland Fair“ durch den Abgemahnten wahrzunehmen.

Der Naturland – Verband für ökologischen Landbau e.V.

Der Abmahner sei eine der bedeutendsten Organisationen des anerkannt ökologischen Landbaus in Deutschland und gehöre weltweit zu den großen Zertifizierungsorganisationen für Naturprodukte. Der Verein sei seit mehr als 30 Jahren unter dem Kennzeichen „Naturland“ in Deutschland tätig. Der Naturland – Verband für ökologischen Landbau e.V. sei u.a. Inhaber der Wort-/Bildmarke „Naturland“ (DE 30 2013 044 943 / DE 305 09 647), welche in Deutschland und weltweit in einer Vielzahl von Ländern geschützt sei, sowie der Wort-/Bildmarke „Naturland Fair“ (DE 30 2010 008 936), die ebenfalls u.a. in Deutschland geschützt sei. Markenschutz bestünde u.a. für Natur- und Ökoprodukte aller Art, so Rechtsanwalt Dr. Güntzer.

 

Weiter teilen die Rechtsanwälte von Boetticher aus München mit, dass ihr Mandant Inhaber mehrerer Internet-Domains mit dem Bestandteil „Naturland“ und genieße in Deutschland seit 1982 an der Bezeichnung „Naturland“ Namensschutz gemäß § 12 BGB.

Markenrechtsverletzung an Marke „Naturland“ als Abmahngrund

Der Abmahner habe kürzlich davon Kenntnis erlangt, dass der Abgemahnte Aufkleber/Sticker, die mit der Wort-/Bildmarke „Naturland“, sowie Aufkleber/Sticker, die mit der Wort-/Bildmarke „Naturland Fair“ versehen seien, auf eBay zum Verkauf anbieten würde. Das Verhalten des Abgemahnten würde die Namens-, Unternehmenskennzeichen- und Markenrechte des Abmahners verletzen. Im Übrigen sei dieses Verhalten wettbewerbswidrig.

 

Rechtsanwalt Dr. Joachim Güntzer schreibt, dass seinem Mandanten im Hinblick darauf Unterlassungs-, Beseitigung-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen den Abgemahnten zustehen. Der Abgemahnte werde daher aufgefordert, den Verkauf der Aufkleber/Sticker ab sofort zu unterlassen und bis zum 06.10.2016 eine Unterlassungserklärung abzugeben. Weiter habe er die Kosten der Abmahnung in Höhe von 2.402,00 EUR netto (Gegenstandswert: 125.000,00 EUR) zu erstatten.

 

Bundesweite Hilfe bei Abmahnungen – kostenlose Ersteinschätzung nutzen

Sie haben eine Naturland – Verband für ökologischen Landbau e.V. Abmahnung wegen Verwendung der Marke „Naturland“ durch die Rechtsanwälte Boettcher erhalten? Bewahren Sie Ruhe! Gerne helfe ich Ihnen in dieser Angelegenheit. Senden Sie mir hierzu einfach das Abmahnschreiben vollständig zu. Ich schaue mir dieses an und melde mich so schnell es geht zurück.

Abmahnung Naturland – Verband für ökologischen Landbau e.V.

 

wegen Markenrechtsverletzung Marke „Naturland“

 

vertreten durch Rechtsanwälte von Boetticher

 

Stand: 09/2016

 

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keine Abmahnung – SNPA Splash News and Picture Agency GmbH (KSP Rechtsanwälte)

Die KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Kaiser-Wilhelm-Straße 40, 20355 Hamburg hat im Auftrag der SNPA Splash News and Picture Agency GmbH eine E-Mail versandt unter der Überschrift: Urheberrechtsverletzung auf Ihrer Website.

 

Urheberrechtsverletzung an Lichtbild

Gegenstand der Beauftragung der KSP Rechtsanwälte sei die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches, welcher dem Auftraggeber der KSP Rechtsanwälte aufgrund einer angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung zustünde. Der Angeschriebene verwende auf seiner Website unter der am Ende der Mail aufgeführten URL ein Lichtbild, an dem die SNPA Splash News and Picture Agency GmbH das ausschließliche Nutzungsrecht i. S. d. Urheberrechtsgesetzes habe. Eine Zustimmung zur Nutzung habe die SNPA Splash News and Picture Agency GmbH dem Adressaten der E-Mail nicht erteilt.

Für die unberechtigte Nutzung schulde der Angeschriebene der SNPA Splash News and Picture Agency GmbH Schadensersatz. Die Rechtsgrundlage hierfür sei § 97 Abs. 2 UrhG. Auf Basis einer Lizenzanalogie könne dasjenige verlangt werden, was zwischen dem Angeschriebenen und der SNPA Splash News and Picture Agency GmbH bei Kenntnis aller Umstände für eine rechtmäßige Nutzung als Lizenzgebühr vereinbart worden wäre.

 

Grundlage der Berechnung des Schadensersatzes sei die Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Für das von dem Angeschriebenen Bild sei daher ein Schadensersatz in Höhe von 120,00 EUR anzusetzen.

Ferner sei der Angeschriebene zur Erstattung der der SNPA Splash News and Picture Agency GmbH durch die Tätigkeit des beauftragten Dienstleisters zur Beweissicherung entstandenen Dokumentationskosten verpflichtet. Ab dem Zeitpunkt der Rechtsverletzung sei der Schadensersatzanspruch der Auftraggeberin auch zu verzinsen. Hierneben habe der Angeschriebene die weiteren für die Rechtsverfolgung entstandenen Kosten, insbesondere die Rechtsanwaltsvergütung, zu tragen.

 

Den Eingang des Gesamtbetrages in Höhe von EUR 290,45 erwarten die KSP Rechtsanwälte spätestens bis zum 26.07.2017.

 

Bei fristgerechtem Ausgleich der Gesamtforderung fände diese Angelegenheit ihre Erledigung, insbesondere auch bislang nicht geltend gemachte Unterlassungsansprüche einschließlich Abmahnung. Der Angeschriebene wird sodann noch darauf aufmerksam gemacht, dass er verpflichtet sei, trotz Schadensersatzleistung den hier betroffenen Inhalt  umgehend aus dem Netz zu nehmen sowie von seiner Website und von sämtlichen Datenträgern zu löschen.

 

Die E-Mail bzw. das Schreiben seien maschinell erstellt worden und ohne Unterschrift gültig.

 

Ich helfe Ihnen bundesweit

Sie haben ebenfalls eine E-Mail der Kanzlei KSP aus Hamburg erhalten, mit dem diese eine Urheberrechtsverletzung im Auftrag der SNPA Splash News and Picture Agency GmbH geltend machen? Leiten Sie diese an mich weiter. Ich prüfe diese und melde mich schnellstmöglich bei Ihnen zurück. Die Ersteinschätzung erfolgt unverbindlich und kostenlos.

Zahlungsaufforderung SNPA Splash News and Picture Agency GmbH

 

wegen Urheberrechtsverletzung an Lichtbild

 

vertreten durch KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 

Stand: 07/2017

 

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Abmahnung wegen Verstoß gegen DSGVO | Datenschutzgrundverordnung

Droht Ihnen bei einem Verstoß gegen die DS-GVO (Datenschutzgrundverordnung) eigentlich eine Abmahnung? Grundsätzlich ja, aber wer könnte eine solche Abmahnung überhaupt aussprechen? Auch oder gerade Ihre Mitbewerber?

Mitbewerber Abmahnung Datenschutzgrundverordnung

NEINMitbewerber können keine Verstöße gegen die DSGVO abmahnen. Sie sind nicht klagebefugt!  Verstöße gegen die DSGVO können von Mitbewerbern nicht nach § 3a UWG verfolgt werden, vgl. Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG Kommentar, 36. Auflage, 2018. Von einem Mitbewerber müssen Sie daher keine Abmahnung befürchten!

Abmahnung durch Verbände

Leider ja. Sie könnten bei einem Verstoß gegen die DSGVO von einem Verband abgemahnt werden. Eine Anspruchsberechtigung und Klagebefugnis steht nämlich Verbänden im Sinne des § 3 I UKlaG nach § 2 II 1 Nr. 11 UKlaG zu, sofern sie den in Art. 80 DSGVO aufgestellten Voraussetzungen genügen.

Artikel 80

 

Vertretung von betroffenen Personen

 

(1)   Die betroffene Person hat das Recht, eine Einrichtung, Organisationen oder Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht, die ordnungsgemäß nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet ist, deren satzungsmäßige Ziele im öffentlichem Interesse liegen und die im Bereich des Schutzes der Rechte und Freiheiten von betroffenen Personen in Bezug auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten tätig ist, zu beauftragen, in ihrem Namen eine Beschwerde einzureichen, in ihrem Namen die in den Artikeln 77, 78 und 79 genannten Rechte wahrzunehmen und das Recht auf Schadensersatz gemäß Artikel 82 in Anspruch zu nehmen, sofern dieses im Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen ist.

 

(2)   Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass jede der in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Einrichtungen, Organisationen oder Vereinigungen unabhängig von einem Auftrag der betroffenen Person in diesem Mitgliedstaat das Recht hat, bei der gemäß Artikel 77 zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde einzulegen und die in den Artikeln 78 und 79 aufgeführten Rechte in Anspruch zu nehmen, wenn ihres Erachtens die Rechte einer betroffenen Person gemäß dieser Verordnung infolge einer Verarbeitung verletzt worden sind.

Art. 80 DSGVO ist eine abschließende Regelung

Es ist übrigens ausgeschlossen, mittels einer Anwendung des § 3a UWG auch Mitbewerbern im Sinne des § 8 III Nr. 1 UWG eine Anspruchsberechtigung und Klagebefugnis nach § 8 I UWG zuzusprechen. Abmahnungen wegen Verstoßes gegen die DSGVO sind zwar möglich, jedoch nicht durch Mitbewerber, sondern allenfalls durch Verbände.

 

Es bleibt abzuwarten, ob und wie schnell die Verbände auf Beschwerden betroffener Personen reagieren werden. Am besten ist es natürlich, wenn Sie erst gar keine Angriffspunkte für Beschwerden bieten, sondern die Bestimmungen der DSGVO beachten

Sind Sie bereit für die DSGVO | Datenschutzgrundverordnung?

individueller Abmahnschutz ab 29 EUR* mit Haftungsübernahme**

Seit über 10 Jahren ist es mein Ziel, Onlinehändler vor Abmahnungen zu schützen. Daher biete ich ein Rundum-Sorglos-Paket an.

 

Neben einer aktuellen gemäß DSGVO konformen Datenschutzerklärung müssen Onlinehändler natürlich auch rechtssichere allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwenden, um Ihren Informationspflichten nachzukommen. Ohne AGB geht es leider nichtWirklich abgesichert sind Sie nur nach einer individuellen Überprüfung durch mich, weil ich Ihren Onlineauftritt genaustens unter die Lupe nehme. Wie eine Absicherung bei mir abläuft können Sie hier genau nachlesen.

 

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Abmahnung VSM Deutschland GmbH (Marquardt Rechtsanwälte)

Die VSM Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 10.10.2016 durch die Rechtsanwälte Marquardt, Kurfürstendamm 183, 10707 Berlin eine Abmahnung aussprechen lassen. In der Überschrift des Abmahnschreibens heißt es hierzu: „Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs (§§ 3, 4 UWG), Aufforderung zur Abgabe einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung“ „hier: wettbewerbswidrige Garantieerklärungunwirksame AGB-Klauseln“. Der Sachbearbeiter der Abmahnung ist Rechtsanwalt Jasper Sonne.

 

Dieser führt aus, dass seine Mandantin zu der Firmengruppe der VSM Group AB, Schweden und der SVP World Wide gehöre. Die S(inger) V(iking) P(faff) sei Herstellerin und eine der weltweit bekannten Marken von Haushaltsnähmaschinen, Stickmaschinen, Bügeleisen, Bügelmaschinen, Staubsauger und diesbezügliches Zubehör und Ersatzteile wie Nähmaschinenöl, Nadeln und Scheren.

 

Der VSM Deutschland GmbH sei zur Kenntnis gelangt, dass der Abgemahnte im Versandhandel über das Internet ebenfalls Waren geschäftsmäßig anbiete, die auch sie verbreite, und zwar unter Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften.

Abmahngefahr durch falsche Garantiewerbung und unzulässiger AGB-Klauseln

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, in einem Angebot betreffend einen Industriesauger mit der Aussage „3 Jahre Herstellergarantie“ und „3 Jahre Garantie mit Zertifikat“ zu werben, ohne näheres zu der Garantie auszuführen. Eine Garantieerklärung mit fehlenden Garantiebedingungen sei wettbewerbswidrig, so Rechtsanwalt Sonne von der Kanzlei Marquardt.

 

Weitere Informationen zu der Abmahngefahr durch falsche Garantieangaben finden Sie hier.

 

Darüber hinaus wird dem Abgemahnten mit dem Abmahnschreiben vorgeworfen, ein fehlerhaftes Impressum zu verwenden sowie unzulässige AGB-Klauseln, wie z.B. „Unsere Angebote sind freibleibend.“, „Alle Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich“ oder auch „Erhöhen sich die nach Auftragserteilung und vor Absendung der Ware in unserer Firma die Löhne oder sonstige Gestehungskosten einschließlich unserer Bezugskosten beim Vorlieferanten, so sind wir berechtigt, zu dem ursprünglichen Kaufpreis die erhöhten Kosten zuzuschlagen.“ zu verwenden.

 

Zur Vermeidung eines gerichtlichen Unterlassungsverfahrens werde der Abgemahnte aufgefordert, eine durch ein Vertragsstrafeversprechen gesicherte Unterlassungserklärung bis zum 17.10.2016 abzugeben. Weiterhin sei er aufzufordern, bis zum 24.10.2016 die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme für diese Abmahnung nach § 12 Abs. 1 S. 2 UWG i.H.v. 1.642,40 € zu zahlen.

VSM Deutschland GmbH Abmahnung erhalten? Bundesweite Hilfe

Ihnen ist ein Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Marquardt ins Haus geflattert, dass dieser im Auftrag der VSM Deutschland GmbH angefertigt hat? Bewahren Sie Ruhe! Senden Sie mir das Schreiben. Gerne helfe ich Ihnen bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung.

Abmahnung VSM Deutschland GmbH

 

wegen unlauterem Wettbewerb

 

vertreten durch Rechtsanwälte Marquardt

 

Stand: 10/2016

 

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Werbung mit Garantien – Abmahnung vermeiden, Garantiebedingungen nutzen

Ist eine Werbung mit Garantien überhaupt abmahnsicher möglich? In vielen Artikelbeschreibungen finden sich oftmals Garantiehinweise wie:

 

  • 2 Jahre Garantie

 

  • volle Herstellergarantie

 

  • 10 Jahre Händlergarantie

 

Was viele Händler jedoch nicht angeben, sind die Garantiebedingungen.

Dann drohen wiederum leider kostenpflichtige Abmahnungen, weil ein derartiger Garantiehinweis ohne einen Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers und darauf, dass die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers durch die Garantie nicht eingeschränkt werden und/oder ohne Angaben zum Inhalt der Garantie und/oder ohne die Angabe des räumlichen Geltungsbereichs des Garantieschutzes und/oder ohne Angabe des Namens und der Anschrift des Garantiegebers unzulässig und zugleich wettbewerbswidrig ist!

Was ist bei einer Garantiewerbung zu beachten?

Bei der Werbung mit Garantien ist zu beachten, dass der geschäftlich unerfahrene Verbraucher vor Irreführungen durch unklare, missverständliche oder unvollständige Garantieerklärungen geschützt werden soll.

 

  • Eine Garantieerklärung muss nicht nur alle wesentlichen Angaben enthalten, die für die Geltendmachung der Garantieansprüche erforderlich sind. Vielmehr muss darüber hinaus nach § 477 I S. 2 Nr. 1 BGB auch darauf hingewiesen werden, dass dem Verbraucher neben der Garantie auch die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zustehen und diese Ansprüche durch die Garantie nicht eingeschränkt werden.

 

  • Es muss klar sein, wer die Garantie eigentlich einräumt. Dabei gelten die Bestimmungen des § 477 Abs. 2 BGB.

 

  • Die Werbung mit einer Herstellergarantie hat danach einfach und verständlich abgefasst zu sein. Damit ist die Fassung und der Umfang der verwendeten Worte sowie der Satzbau gemeint – Schachtelsätze, seitenlanger Text, ein verwirrender Satzbau etc. sind zu vermeiden. Gerade im Onlinebereich ist es zu empfehlen, klare Schlagwörter zu nutzen. Fachausdrücke und Fachwörter dürfen dabei nur dann verwendet werden, wenn der Händler erwarten darf, dass die Begriffe auch von seinen Kunden verstanden werden.

 

  • Sie müssen darauf hinweisen, dass durch die Herstellergarantie die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers (also die „Mängelhaftung“) nicht eingeschränkt werden. Dem Verbraucher muss vor Augen geführt werden, dass die Herstellergarantie seine gesetzlichen Rechte nicht verletzt, sondern seine Rechtsstellung vielmehr erweitert.

 

  • Ferner müssen Sie angeben, für was genau der Hersteller eigentlich die Gewähr übernimmt. Geht es etwa um eine Beschaffenheits- oder doch um eine Haltbarkeitsgarantie?

 

  • Sie müssen genau anzugeben, was Voraussetzung der Garantieleistung ist. Muss etwa die Beanstandung auf einem bestimmten, durch Tatsachen zu beschreibenden Mangel beruhen? Hat der Verbraucher das Datum des Kaufs und den Name des Verkäufers anzugeben? Muss möglicherweise ein „Garantieformular“ ausgefüllt und eingesendet werden? Der Zeitraum der Garantie („Garantiefrist“) ist anzugeben. Hierzu gehört die Länge (etwa 3 Jahre) wie auch der Fristbeginn (etwa Übergabe der Sache, Inbetriebnahme). Angegeben werden muss, ob die Garantie räumlich beschränkt ist (etwa auf die Wohnung des Verbrauchers).

 

  • Zuletzt muss noch von Ihnen der Garantiegeber genannt werden und zwar mit vollem Namen (Firma) und der zustellungsfähigen Anschrift.

Die Lösung für Shopbetreiber, eBay Verkäufer, Amazon Händler etc.

Hinterlegen Sie Garantiebedingungen. So nehmen Sie Abmahnern den Wind aus dem Segel.

 

Das Problem: Wenn Sie über einen eigenen Onlineshop verfügen, oder z.B. bei eBay handeln, dann sind nur Sie derjenige, der die Artikelbeschreibung verändern kann.

 

Achtung: Bei Amazon kann die Produktbeschreibung auch von Dritten geändert werden, wenn diese über eine entsprechende Berechtigung verfügen. Selbst wenn Ihre Amazon Angebote jetzt keine unzulässigen Garantiehinweise enthalten, so kann dies in der nächsten Sekunde bereits anders sein, weil z.B. ein anderer Händler die Artikelbeschreibung geändert hat. Sie könnten dann abgemahnt werden, obwohl Sie selbst den Garantiehinweis nicht angegeben haben.

 

Die schnelle Lösung ohne viel Aufwand:

Mein Ziel ist es, das Abmahnrisiko möglichst ganz zu beseitigen, wobei gerade bei der Garantiewerbung mangels Rechtsprechung ein Restrisiko leider verbleibt. Das Abmahnrisiko kann meines Erachtens nach aber dadurch zumindest minimiert werden, indem z.B. am Ende der AGB Garantiebedingungen mit aufgenommen werden. Die Garantiebedingungen könnten z.B. wie folgt lauten:

Garantiebedingungen
Sollte in der Artikelbeschreibung ein Garantiehinweis enthalten sein, dann treten in jedem Falle wir, Mustermann GmbH, für die Garantieleistungen ein. Ihr erster Ansprechpartner sind wir, auch wenn von einer Herstellergarantie die Rede sein sollte. Die Dauer der Garantie ergibt sich aus der Produktbeschreibung und beginnt mit Erhalt der Ware bei Ihnen.

 

Die Garantie bezieht sich auf  die Mangelfreiheit des jeweiligen Produktes, einschließlich Funktionsfähigkeit, Material- oder Produktionsfehler.

 

Im Garantiefall
Wenn Sie einen Garantiefall haben, dann bringen / senden Sie uns die Ware mit allen Unterlagen im Original (Kassenzettel/Quittung mit Datum, ggfs. Garantiepapiere des Herstellers), sowie einem Problembericht zu.

 

Unsere Anschrift: (tragen Sie hier die Anschrift ein)

 

Durch diese Händlergarantie werden Ihre gesetzlichen Rechte (also die „Mängelhaftung“) nicht eingeschränkt. Neben der gesetzlich bestehenden Gewährleistung erhalten Sie von uns, Mustermann GmbH, diese Garantie (Händlergarantie). Die Händlergarantie verletzt Ihre gesetzlichen Rechte daher nicht, sondern erweitert Ihre  Rechtsstellung vielmehr. Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist Europaweit.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen mit unserem Team gern zur Verfügung.

 

Ihre Mustermann GmbH

 

Quelle: Rechtsanwalt Andreas Gerstel, www.anwaltblog24.de

Hinweis: An den rot markierten Stellen, müssen Sie natürlich Ihre Angaben eintragen! Sie können diese von mir zur Verfügung gestellte Muster-Formulierung zur Garantieerklärung kostenlos verwenden, sofern Sie mich als Quelle unterhalb der Garantieerklärung namentlich wie folgt nennen:

 

QuelleRechtsanwalt Andreas Gerstel, www.anwaltblog24.de

Hinweis für Shopbetreiber: Ich rate Ihnen, im Onlineshop den Link „AGB“ umzubenennen in „AGB und Garantiebedingungen“. Alternativ könnten Sie auch einen weiteren Link mit der Aufschrift „Garantiebedingungen“ erstellen und dort die Angaben hinterlegen.

 

Hinweis für eBay Verkäufer: Sie haben bei eBay im Feld „Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot“ Ihre AGB hinterlegt. Als erstes schreiben Sie bitte folgenden Satz in dieses Feld:

 

„Hier finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, Ihre Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular, die Datenschutzerklärung und die Garantiebedingungen.“

Besteht trotz Angabe der Garantiebedingungen ein Abmahnrisiko?

Leider ja. Gar kein Risiko haben Sie nur dann, wenn Sie überhaupt nicht mit Garantien werben. Problematisch ist und bleibt der Marktplatz Amazon. Dort kann nämlich beim Angebot selbst noch nicht einmal auf etwaige Garantiebedingungen hingewiesen werden. Ob es ausreicht, die Garantiebedingungen im Händlershop zu hinterlegen ist gerichtlich bisher nicht geklärt. Der Händlershop muss nämlich vor Einleitung des Bestellvorgangs nicht zwangsläufig aufgerufen werden. Es gibt derzeit leider keine gerichtlichen Entscheidungen zu dieser Problematik.

 

Das Abmahnrisiko kann daher z.B. bei Amazon durch die Hinterlegung der Garantiebedingungen am Ende der AGB nicht zu 100 % ausgeschlossen werden. Es ist aus meiner Sicht jedoch ausreichend, die Garantiebedingungen im Händlershop zu hinterlegen. Abmahner dürften jedenfalls durch die Garantiebedingungen abgeschreckt werden.

Abmahnschutz für Ihren eBay-Auftritt, Onlineshop, Amazon Handel etc.

Sie möchten nicht abgemahnt werden? Ein rechtliches Risiko wollen Sie nicht eingehen? Dann ist mein Abmahnschutz genau das richtige für Sie.

 

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Grundpreis Abmahnung eBay – Ausführliches Angebot, Listenversion, Galerieversion

Über die Problematik der Grundpreisangabe hatte ich bereits in den nachfolgenden Beiträgen berichtet:

Dass ich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung in Bezug auf die Grundpreise für extrem gefährlich halte, habe ich bereits ebenfalls deutlich zum Ausdruck gebracht. Diese Gefahr hat sich nunmehr leider für einen eBay-Verkäufer realisiert.

 

Falsche Entscheidung: eBay-Verkäufer gab Unterlassungserklärung ab

Der eBay-Verkäufer hatte im Jahr 2013 gegenüber dem IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Onlineunternehmen e.V. eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, in der er sich verpflichtete, es zu unterlassen,

 

im geschäftlichen Verkehr mit dem Endverbraucher im Fernabsatz auf der Handelsplattform eBay betreffend Kosmetik Angebote zu veröffentlichen und / oder zu unterhalten, bei denen es sich um nach Volumen von 10 ml und mehr angebotene und / oder beworbene Fertigpackungen handelt, für die nicht gleichzeitig der Preis je Mengeneinheit (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Endpreises angegeben wird. Ausgenommen sind kosmetische Mittel, die ausschließlich der Färbung oder Verschönerung der Haut, des Haares oder der Nägel dienen.

Vertragsstrafenforderung folgt der Unterlassungserklärung

Jetzt, nämlich mit Schreiben vom 15.05.2015, hat der eBay-Verkäufer vom Interessenverband IDO e.V. ein Schreiben mit der Überschrift „Vertragsstrafenforderung“ erhalten. Der IDO e.V. teilt in diesem Schreiben mit, dass der eBay-Verkäufer nach wie vor gegen die wettbewerbsrechtlichen Regeln verstoße. In seinen Angeboten fehle die Angabe des Grundpreises in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis (seit dem 13.06.2014 lautet die Bezeichnung für „Endpreis“ ohne inhaltliche Änderung „Gesamtpreis“). Die Angabe des Grundpreises war von dem eBay-Verkäufer in der Unterlassungserklärung als Verpflichtung übernommen worden.

Grundpreis in allen Angebotsformaten erforderlich

Der IDO e.V. führt in dem Schreiben sodann aus, dass nach ständiger Rechtsprechung der Gesamtpreis und der Grundpreis in allen Angebotsformaten (ausführliches Angebot, Listenversion und Galerieversion) auf einen Blick erkennbar sein müssten. Dies gelte im Übrigen nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 16.07.2009, AZ I ZR 140/07) auch für Vorschaubilder in einer Preissuchmaschine.

 

Der eBay-Verkäufer veröffentliche innerhalb seines eBay-Accounts eine Auswahl seiner Angebote in der Form einer „kleinen Galerieversion“, die für den Interessenten erreichbar sei, indem auf dem eBay-Namen geklickt werde. Dort würden 5 Angebote in dem Format der Galerieansicht erscheinen. Dabei handele es sich um einen Auszug aus der kompletten Galerieansicht. In diesen Angeboten fehle die Grundpreisangabe.

Der Verstoß gegen die Unterlassungserklärung

Nach Ausführungen des IDO e.V. stelle dies einen Verstoß gegen die vom eBay-Verkäufer abgegebene Unterlassungserklärung dar, nämlich den Grundpreis in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis darzustellen. Als Händler müsse er dafür Sorge tragen, dass in jeder von eBay bereitgestellten Ansicht (z.B. ausführliches Angebot, Listenversion, (verkleinerte) Galerieversion) des Angebotes sämtliche von dem Gesetz und der dazu ergangenen Rechtsprechung geforderten Angaben für den Endverbraucher erkennbar vorhanden sind. Der eBay-Verkäufer habe die entsprechende Sorgfaltspflicht nicht erfüllt, ansonsten wäre der Grundpreis in der kleinen Galerieversion angegeben worden.

 

Es wird nunmehr aufgrund dieses Verstoßes eine Vertragsstrafe von 3.000 EUR gefordert. Dieser Betrag soll bis zum 22.05.2015 bezahlt werden.

 

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte in Bezug auf Grundpreisangaben nur dann abgegeben werden, wenn Sie künftig zu 100 % sicherstellen können, dass bei Ihren eBay-Angeboten die Grundpreise auch in unmittelbarer Nähe des Endpreises angezeigt werden. Eine falsche oder unzureichende Beratung kann in diesem Falle sehr schnell zu einer Kostenfalle werden. Sie sollten sich daher am besten an mich wenden, da ich mit den Besonderheiten bei eBay bestens vertraut bin. Ich kenne die einzelnen Ansichtsmöglichkeiten bei eBay genau und kann Sie daher auch optimal in Bezug auf die Darstellung von Grundpreisen beraten.

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

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